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Fassungsvergleich zu Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Polen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Polen) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.01.1998 · idF BGBl. III Nr. 86/2001 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Kabotageverbot
Nicht gestattet ist die Aufnahme von Personen im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zur Beförderung innerhalb dieses Hoheitsgebietes.