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Fassungsvergleich zu Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen (Slowenien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen (Slowenien) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.10.2005 · idF BGBl. III Nr. 188/2005 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Dieses Abkommen, allfällige Änderungen und seine Kündigung werden gemäß Artikel 83 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) registriert.
GESCHEHEN ZU Laibach, am 4. Oktober 2002, in zwei Urschriften, jede in deutscher und slowenischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.