Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Aufhebung der Visumpflicht (Serbien-Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Visumpflicht (Serbien-Montenegro) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.01.2006 · idF BGBl. III Nr. 4/2006 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
(1) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander mitteilen, dass die jeweiligen hiefür erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(2) Dieses Abkommen kann jederzeit schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. In diesem Falle tritt es drei Monate ab dem Tage des Einlangens der schriftlichen Kündigung außer Kraft.
Geschehen zu Belgrad am 13. April 2005 in zwei Originalausfertigungen, jede in deutscher und serbischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.