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Fassungsvergleich zu Praktische Modalitäten zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Praktische Modalitäten zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Tschechische R) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 31.03.2006 · idF BGBl. III Nr. 84/2006 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Aus Gründen der Rechtssicherheit erklären die Vertragsparteien, dass die Verordnung vor dem internationalen Vertrag, der die Übergabe und die Übernahme von Personen, die illegal auf dem Staatsgebiet einer der Vertragsparteien aufhältig sind, regelt, vorrangig angewendet wird. In solchen Fällen wird immer nach der Verordnung vorgegangen.