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Fassungsvergleich zu Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Kooperationszentrum Dolga Vas 1
Art. 9neu
in Kraft ab 13.03.2008 · idF BGBl. III Nr. 42/2008 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Verhältnis zu anderen Abkommen
Von den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung bleiben die von den Vertragsparteien in bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen übernommenen Verpflichtungen unberührt.