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Fassungsvergleich zu Militärische Geoinformationen (USA)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Militärische Geoinformationen (USA) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. III Nr. 129/2009 Art. 9↗RIS↗
ARTIKEL IX
INKRAFTTRETEN UND ABÄNDERUNGEN
9.1.              Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Parteien einander den Abschluss der für das Inkrafttreten der Vereinbarung erforderlichen innerstaatlichen Verfahren mitgeteilt haben.
9.2.              Diese Vereinbarung kann im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen der Parteien abgeändert werden.