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Fassungsvergleich zu Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Armenien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Armenien) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 04.10.2009 · idF BGBl. III Nr. 130/2009 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Besondere Anforderungen an Lastfahrzeuge
In Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Schutzes der Umwelt sollen möglichst rasch umweltverträgliche Lastfahrzeuge nach dem Stand der Technik eingesetzt werden. Die Gemischte Kommission wird Vorschläge für Förderungsmaßnahmen zum Einsatz solcher Lastfahrzeuge ausarbeiten.