Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vollstreckung von Unterhaltungstiteln (Kosovo)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung von Unterhaltungstiteln (Kosovo) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 17.02.2008 · idF BGBl. Nr. 310/1962 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Aus Anlaß des Antrages auf Bewilligung der Vollstreckung darf dem Antragsteller eine Sicherheitsleistung für die Verfahrenskosten oder ein vorschußweiser Erlag für Gebühren nicht auferlegt werden.