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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit - Durchführung (Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit - Durchführung (Montenegro) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.06.2011 · idF BGBl. III Nr. 52/2011 Art. 9↗RIS↗
Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Artikel 9
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 16 Absatz 1 des Abkommens sind die Artikel 5 und 6 entsprechend anzuwenden.