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Fassungsvergleich zu Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 22.09.2010 · idF BGBl. III Nr. 60/2011 Art. 9↗RIS↗
V. Schlussbestimmungen
Artikel 9
Sprache
Die Vertragsparteien werden miteinander in deutscher, montenegrinischer oder englischer Sprache kommunizieren.