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Fassungsvergleich zu Rückübernahmeabkommen – Protokoll (Nordmazedonien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahmeabkommen – Protokoll (Nordmazedonien) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 18.07.2011 · idF BGBl. III Nr. 146/2011 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Sprache
Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien zur Durchführung des Rückübernahmeabkommens findet in deutscher und mazedonischer Sprache, jeweils unter Anschluss einer englischen Übersetzung statt.