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Fassungsvergleich zu Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“ 1
Art. 9neu
in Kraft ab 20.03.2012 · idF BGBl. III Nr. 33/2012 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Koordinationsausschuss “Nationale Aufsichtsbehörden” (NSA-CC)
Der Koordinationsausschuss “Nationale Aufsichtsbehörden” (NSA-CC) setzt sich aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden (NSA) zusammen, die Aufsichtsaufgaben im Luftraum des FAB CE mit dem Ziel wahrnehmen, die in Artikel 14 genannten Aufgaben auszuführen. Der NSA-CC erstattet dem FABCE-Rat Bericht. Diese Berichterstattung erfolgt unbeschadet der Ausübung der Befugnisse der einzelnen nationalen Aufsichtbehörden auf unparteiliche, unabhängige und transparente Weise.