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Fassungsvergleich zu Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen 1
Art. 9neu
in Kraft ab 12.12.2011 · idF BGBl. III Nr. 34/2012 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Geistiges Eigentum
Nichts in diesem Abkommen zielt darauf ab, geistige Eigentumsrechte beeinflussen, die mit globalen satellitengestützten Navigations- und Zeitbestimmungssignalen, -diensten oder -waren zusammenhängen.