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Fassungsvergleich zu Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Serbien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Serbien 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.09.2013 · idF BGBl. III Nr. 256/2013 Art. 9↗RIS↗
ARTIKEL 9
Dieses Abkommen ist in jeder Hinsicht mit den einschlägigen WTO-Bestimmungen, insbesondere mit Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (GATT 1994) und Artikel V des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), vereinbar und wird in einer mit diesen Bestimmungen vereinbaren Weise durchgeführt.