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Fassungsvergleich zu Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“ (Bund – Oberösterreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“ (Bund – Oberösterreich) 1
Art. 9neu
in Kraft ab 20.12.2013 · idF BGBl. I Nr. 1/2014 Art. 9↗RIS↗
Artikel 9
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Jede Vereinbarungspartei erhält eine beglaubigte Abschrift.