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Fassungsvergleich zu Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Indonesien ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Indonesien 1
Art. 9neu
in Kraft ab 01.05.2014 · idF BGBl. III Nr. 194/2014 Art. 9↗RIS↗
ARTIKEL 9
Gesundheits- und Pflanzenschutz
Im Rahmen des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen, des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens, des Internationalen Tierseuchenamts und der Codex-Alimentarius-Kommission führen die Vertragsparteien Gespräche und einen Informationsaustausch über Rechtssetzungs-, Zertifizierungs- und Kontrollverfahren.