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Fassungsvergleich zu Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ) (aufgehoben) 1
Art. 9 § 25aufgehoben
in Kraft 28.01.1983 – 27.01.1988 · idF BGBl. Nr. 113/1983 Art. 9 § 25↗RIS↗
ARTIKEL IX
§ 25. Gerichtsreorganisation
Der Bund und das Land Niederösterreich stimmen überein, in Niederösterreich eine Gerichtsreorganisation anzustreben und in Fortsetzung der schon aufgenommenen Verhandlungen zügig durchzuführen, die den heutigen Gegebenheiten und Anforderungen an eine funktionierende Justiz Rechnung trägt und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung Rücksicht nimmt.