Änderungen zwischen den Fassungen
Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ) (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
Art. 9 § 25aufgehoben
ARTIKEL IX
§ 25. Gerichtsreorganisation
Der Bund und das Land Niederösterreich stimmen überein, in Niederösterreich eine Gerichtsreorganisation anzustreben und in Fortsetzung der schon aufgenommenen Verhandlungen zügig durchzuführen, die den heutigen Gegebenheiten und Anforderungen an eine funktionierende Justiz Rechnung trägt und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung Rücksicht nimmt.