Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 96 (ÜR)aufgehoben
Artikel 96
In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen
(Anm.: Zu den §§ 7, 8, 9, 10, 11, 12, 12a, 14, 17a
und 18, BGBl. Nr. 413/1975)
1. Die Bestimmungen dieses Abschnitts treten - soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist - mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
2. - 28. (Anm.: betrifft andere Rechtsvorschriften)
29. Der Art. 90 (Vollzugs- und Wegegebührengesetz) ist auf Amtshandlungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 vorgenommen worden sind und eine Gebührenpflicht auslösten.
30. (Anm.: betrifft andere Rechtsvorschrift)