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Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain 1
Art. 97neu
in Kraft ab 16.07.1920 · idF StGBl. Nr. 303/1920 Art. 97↗RIS↗
Artikel 97.
Österreich erklärt, alle Folgen der von der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie anerkannten Errichtung des französischen Protektorates in Marokko anzunehmen und, soweit es in Betracht kommt, auf die Kapitulationen in Marokko zu verzichten.
Dieser Verzicht hat Wirkung vom 12. August 1914 ab.