Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1geändert
§ 1.
Die von Kaiser Ferdinand I. durch das Patent vom 14. Mai 1847 begründete „Kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien“ führt fortan den Namen „Akademie „Österreichische Akademie der Wissenschaften in Wien“ Wissenschaften“.
§ 3geändert
§ 3.
Die Österreichische Akademie der Wissenschaften in Wien übt ihre Tätigkeit auf Grund einer Satzung aus, zu deren Gültigkeit die Bestätigung durch den Bundespräsidenten erforderlich ist; ebenso bedürfen die Wahlen der Mitglieder des Präsidiums (des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der beiden Sekretäre) der Bestätigung durch den Bundespräsidenten.
§ 4geändert
§ 4.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes ist der Bundesminister für Inneres und Unterricht betraut.