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Norm
Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
Fassungen
Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
BGBl
Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
Judikatur
Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
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Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 14
aufgehoben
in Kraft 24.04.1950 – 24.04.1950 · aufgehoben durch
BGBl. Nr. 204/1950
Art. 14↗
RIS↗
Artikel 14.
(Anm.: Aufgehoben durch Anhang 1 BG, BGBl. Nr. 204/1950.)
Schlagworte
Frauenhandel