Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Marken-ÜG. 1953××

Änderungen zwischen den Fassungen

Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953 (Marken-ÜG. 1953) 1
§ 7neu
in Kraft ab 19.04.1953 · idF BGBl. Nr. 38/1953 § 7↗RIS↗
§ 7.
Warenzeichenanmeldungen, die beim Deutschen Reichspatentamt in der Zeit vom 13. September 1937 bis 27. April 1945 überreicht wurden, können, wenn sie bis zum 27. April 1945 noch nicht zur Eintragung geführt haben, wiederholt werden. Als Tag der Anmeldung ist auf Antrag der Tag der ursprünglichen Hinterlegung festzusetzen.