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Norm
Gendarmerie der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder
Fassungen
Gendarmerie der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder
BGBl
Gendarmerie der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder
Judikatur
Gendarmerie der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder
Gendarmerie der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder
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Gendarmerie der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder
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Gendarmerie der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder (aufgehoben)
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§ 0↗
RIS↗
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§ 12
aufgehoben
in Kraft 01.09.1969 – 01.09.1969 · aufgehoben durch
BGBl. Nr. 149/1969
§ 12↗
RIS↗
§. 12.
(Anm.: Aufgehoben durch § 15 Abs. 2 BG BGBl. Nr. 149/1969)