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Verkehr mit Obstpflanzgut
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 1 § 11
neu
in Kraft 01.01.1975 – 01.01.1975 · aufgehoben durch
BGBl. Nr. 504/1975
Art. 1 § 11↗
RIS↗
§ 11. (Anm.: Aufgehoben durch BGBl. Nr. 504/1974.)