Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Sprengmittelzulassungsverordnung für den Bergbau××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sprengmittelzulassungsverordnung für den Bergbau (aufgehoben) 1
§ 34neu
in Kraft 10.01.1975 – 31.12.2000 · idF BGBl. Nr. 215/1963 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 27/2001 § 34↗RIS↗
§ 34.
(1) Die Farbe der Zünderdrahtisolierung muß bei Sprengzündern (§ 39 Abs. 1) eine deutliche Unterscheidung der einzelnen Arten ermöglichen.
(2) Die Metallhülsen elektrischer Zünder, mit Ausnahme jener von Zündern für Sonderzwecke, dürfen keine besondere Färbung haben.