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§ 14neu
§ 14.
Für die Wirtschaftsstatistik sind jährlich über das im abgelaufenen Kalenderjahr abgeschlossene Wirtschaftsjahr, beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 1975, zu erheben:
1. Name, Sitz und Rechtsform des Unternehmens;
2. Zahl der Beschäftigten einschließlich der mittätigen Betriebsinhaber zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach Geschlecht und Stellung im Betrieb, Zahl der ausländischen Arbeitskräfte;
3. Erlöse und Erträge (Jahresumsatz), gegliedert nach:
a) Erlösen aus der Abgabe elektrischer Energie;
b) Erlösen aus der Weiterleitung elektrischer Energie (Peagierungen), Benützungsentgelten sowie Betriebsführungsentgelten für Energieversorgungsanlagen;
c) Erlösen aus der Auflösung passivierter Baukostenzuschüsse;
d) Handelswarenerlösen;
e) Erlösen aus durchgeführten Reparaturen, Montagen und Instandhaltungsarbeiten;
f) Erlösen aus durchgeführten Lohnarbeiten;
g) Erlösen aus sonstigen Tätigkeiten, die nicht mit der Abgabe oder Weiterleitung elektrischer Energie in Zusammenhang stehen;
h) Erträgen aus der Aktivierung von Eigenleistungen;
i) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten Anlagegütern, eingeschlossen Grundstücke und Gebäude;
k) sonstigen Erträgen (Zinsen und Skontierträge), Beteiligungserträgen und sonstigen außerordentlichen Erträgen;
4. Wert des Eigenverbrauches elektrischer Energie;
5. Aufwand, gegliedert nach
a) Personalaufwand, eingeschlossen Sozialleistungen;
b) Einsatz von festen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen sowie Kernbrennstoffen (Menge und Wert);
c) Aufwand für Fremdstrombezug;
d) Einsatz von Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten (einschließlich Einbauteilen);
e) Aufwand für vergebene Reparaturen und betriebsfremde Arbeitskräfte;
f) Aufwand für vergebene Lohnarbeiten;
g) Bezug von Handelswaren;
h) Mieten;
i) Zinsen für Fremdkapital;
k) sonstigem Aufwand;
6. Lagerbestand an Handelswaren zum Ende des Vorjahres und zum Ende des Berichtsjahres (Wert laut Inventur);
7. Art, Menge und Buchwert des Lagerbestandes an festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen sowie an Kernbrennstoffen zu Beginn und am Ende des Berichtsjahres;
8. Art, Menge und Wert des Verbrauches (Einsatzes) an Roh- und Hilfsstoffen sowie Halbfabrikaten;
9. Bestand an Kraftfahrzeugen und Anhängern zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach Fahrzeugarten und Nutzlast der Lastkraftwagen und Anhänger;
10. Bestand an Wasserfahrzeugen aller Art wie Schwimmkräne, Bagger, Hilfs- und Transportschiffe;
11. Wert und Gliederung der Investitionen, insbesondere für Erzeugungsanlagen und Verteilanlagen;
12. Wert und Gliederung der normalen und vorzeitigen Abschreibungen;
13. Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern, Selbstverbrauchssteuer (Investitionssteuer).