Änderungen zwischen den Fassungen
Zuweisung der Aufgaben einzelner Senate der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 6neu
§ 6.
Die Aufgaben der Senate der Studienbeihilfenbehörde an den medizinisch-technischen Schulen für
a) den radiologisch-technischen Dienst,
b) den Diätdienst und
c) den physikotherapeutischen Dienst
am A. ö. Landeskrankenhaus Klagenfurt werden dem Senat der Studienbeihilfenbehörde an der Schule für den medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst am A. ö. Landeskrankenhaus Klagenfurt zugewiesen.