Änderungen zwischen den Fassungen
Errichtung der Zollämter Langegg, Laa an der Thaya und Weigetschlag und vorübergehende Schließung des Zollamtes Deutschkreutz (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 5geändertAbs 2 (aufgehoben)
§ 5.
(1) Diese Verordnung tritt hinsichtlich des § 1 am 1. Jänner 1979, hinsichtlich des § 2 am 28. Dezember 1978, hinsichtlich des § 3 am 29. Dezember 1978 und hinsichtlich des § 4 an dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. Nr. 609/1980)
Anmerkung