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Fassungsvergleich zu MinStG 1981××

Änderungen zwischen den Fassungen

Mineralölsteuergesetz 1981 (MinStG 1981) (aufgehoben) 1
§ 58neu
in Kraft 01.01.1982 – 31.12.1994 · idF BGBl. Nr. 597/1981 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 630/1994 § 58↗RIS↗
§ 58.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme jener Bestimmungen, die sich auf Flüssiggas beziehen, mit 1. Jänner 1982 in Kraft. Es ist auf Mineralöl anzuwenden, für das die Steuerschuld nach dem 31. Dezember 1981 entsteht, für das in den Fällen der Einfuhr der Zeitpunkt, der für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen maßgebend ist, nach dem 31. Dezember 1981 liegt oder dessen begünstigter Verbrauch in einem landwirtschaftlichen Betrieb nach dem 31. Dezember 1981 stattfindet.
(2) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, die sich auf Flüssiggas beziehen, treten mit 1. Jänner 1983 in Kraft.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden.