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Fassungsvergleich zu BewG 1955××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bewertungsgesetz 1955 (BewG 1955) 1
§ 24geändertÜberschrift, Text
in Kraft 01.12.1993 – 31.12.2009 · idF BGBl. Nr. 818/1993 · danach: BGBl. I Nr. 135/2009 § 24↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. I Nr. 135/2009 § 24↗RIS↗
§ 24. Umfang der wirtschaftlichen Einheit in Sonderfällen
Umfang der Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten oder eingetragenen Partner gehören, wenn die Ehegatten oder eingetragenen Partner in Sonderfällen dauernder Haushaltsgemeinschaft leben.
Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten gehören, wenn die Ehegatten in dauernder Haushaltsgemeinschaft leben.