Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 5aufgehoben
Artikel 5.
Das Staatssiegel der Republik weist das im Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 1919, St.G.Bl. Nr. 257, beschriebene Wappen mit der Umschrift „Republik Österreich“ auf; doch kann für die nächste Zeit noch das bisherige Staatssiegel (Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Mai 1919, St.G.Bl. Nr. 257) verwendet werden.
Schlagworte