Änderungen zwischen den Fassungen
§ 9neu
§ 9.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Inkrafttreten der Außenhandelsgesetznovelle 1988, BGBl. Nr. 327/1987, in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung verliert die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober 1974, BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 509/1987, ihre Wirksamkeit.