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Anlage 2
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ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND
GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN HÖHEREN TECHNISCHEN UND
GEWERBLICHEN LEHRANSTALTEN FÜR BERUFSTÄTIGE
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten für Berufstätige haben im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. a des Schulorganisationsgesetzes der Erwerbung höherer Bildung auf ihrem Fachgebiet zu dienen und die Schüler zugleich zur Hochschulreife zu führen.
Der Absolvent soll über die zur Ausübung von Ingenieurberufen der Fachrichtung nach dem Stande der Technik sowie zum Studium an einer Universität erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sicher verfügen. Er soll die durch Gesetz oder Norm festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten sowie die in der Berufspraxis verwendeten Maschinen und Geräte bedienen können.
Der Absolvent soll bei der Anwendung der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse in der technischen Problemlösung die Wechselwirkung von Mensch und Umwelt richtig beurteilen können; er soll mit seiner Arbeit bei der Erhaltung des Lebensraumes mitwirken können.
Er soll Vorgänge und Zustände nach vorgegebenen Gesichtspunkten präzise beobachten, Wesentliches erkennen und Sachverhalte in gesprochenem und geschriebenem Deutsch und in einer Fremdsprache, in mathematisch-naturwissenschaftlicher Symbolik sowie durch graphische Darstellungen ausdrücken können.
Der Absolvent soll zur Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben befähigt und bereit sein; er soll die demokratischen Prinzipien sowie die Eigenart der Bevölkerung seiner engeren und weiteren Heimat und seines Berufsstandes kennen und bejahen. Er soll nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten. Er soll zur Zusammenarbeit bei Problemlösungen befähigt und bereit sein. Er soll die Arbeit anderer achten. Er soll selbst zur Weiterbildung bereit sein und die Weiterbildung auch von Mitarbeitern planen und fördern.
Der Absolvent soll Neues mit Interesse aufnehmen und verfolgen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an der eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden. Er soll in kulturellen Tätigkeiten Entspannung finden.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, den Lehrstoff nach den Kriterien und den Anforderungen der Praxis und des für den Fachbereich Typischen auszuwählen. Der gründlichen Arbeit in der notwendigen Begrenzung gebührt der Vorzug vor einer oberflächlichen Vielheit. Durch Einbeziehung von Vorkenntnissen und Erfahrungen des erwachsenen Schülers kann das gegenüber der Normalform verminderte Stundenausmaß ausgeglichen werden.
Damit die Motivation der Schüler, Problemlösungen anzustreben, erhöht wird, ist es zweckmäßig, daß der Schüler zu Beginn eines Unterrichtsabschnittes ein gestelltes Problem als lösenswert erkennt und es am Ende des Unterrichtsabschnittes lösen kann.
Um die im allgemeinen Bildungsziel geforderte sprachliche Ausdrucksfähigkeit zu erreichen, sind auch in den fachlich-theoretischen Pflichtgegenständen Referate mit steigendem Schwierigkeitsgrad zweckmäßig.
Damit der Schüler seine Kenntnisse in verschiedenen Zusammenhängen anwenden kann, ist eine problemorientierte, Zusammenhänge (auch mit anderen Unterrichtsgegenständen) ausleuchtende Aufbereitung des Lehrstoffes erforderlich, die sich geeigneter, erforderlichenfalls vom Lehrer selbst angefertigter Unterrichtsmittel und Verständnishilfen bedient. Dem praxisbezogenen Bildungsziel entsprechend, kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel größte Bedeutung zu.
Die vom allgemeinen Bildungsziel geforderte Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts erfordert, daß der Lehrer die Entwicklungen, die sein Fachgebiet und dessen Umfeld einschließlich ökologischer Aspekte betreffen, ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden dem zeitgemäßen Stand anpaßt. Dem Lehrplanabschnitt „Lehrstoff'' kann daher nur die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zukommen.
Das Erreichen des Bildungszieles verlangt die Absprache aller Lehrer verwandter Unterrichtsgegenstände und die Erstellung von Stoffverteilungsplänen zwecks rechtzeitiger Vorbereitung der Schüler auf den erforderlichen Wissensstand sowie zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten. Die Abfolge des Lehrstoffes in den einzelnen Schulstufen wird von dieser Abstimmung der Unterrichtsgegenstände, von der Berücksichtigung aktueller Ereignisse und von didaktischen Erwägungen des Lehrers abhängen.
Die Bearbeitung von Projekten in Gruppenarbeit erweist sich als besonders nützliche Vorbereitung auf die berufliche Situation, zu der auch die Kommunikationsfähigkeit gehört. Die Kritik der Mitschüler bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt wichtig.
Exkursionen und Lehrausgänge fördern die Einsicht in fachlich-technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in soziale Beziehungen und fördern das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt.
Verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes können durch mehrere Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden.
Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können zur Konzentration des Unterrichtes einzelne einander ergänzende Pflichtgegenstände in Form eines zusammenfassenden Unterrichtes dargeboten werden.
Ebenso kann das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, wobei eine Wochenstunde etwa vierzig Unterrichtsstunden pro Unterrichtsjahr entspricht.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Allgemeines Bildungsziel:
Der Religionsunterricht an den berufsbildenden Höheren Schulen hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgespräches das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.
Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist so zu vertiefen, daß in dem jungen Menschen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt wird. Er muß selbst über Glaubensfragen grundsätzlicher Art sprechen und klar Stellung beziehen können.
Die Besonderheit der Organisation des evangelischen Religionsunterrichtes an diesen Schulen verlangt die Aufstellung von Themenkreisen, die in den unterschiedlich und wechselnd zusammengesetzten Unterrichtsgruppen frei variiert werden können. Im Normalfall sind in einem Schuljahr drei inhaltlich verschiedene Themenkreise zu behandeln.
Zu ihrer Erarbeitung sind Bibel und Kirchengesangbuch unentbehrlich.
Die Themen sind nach Schulart, Geschlecht und Altersstufe entsprechend abzuwandeln.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Naturwissenschaft und Glaube:
Gott, der Schöpfer des Kosmos.
Schöpfungsbericht, Evolution.
Gott der Schöpfer des Menschen, „Machet euch die Erde untertan''.
Schöpfung, Erhaltung, Vollendung.
Mann und Frau.
Gottes Gericht, Sündenfall.
Turmbau zu Babel, Mensch und Technik.
Themen aus der Geschichte der Alten Kirche:
Apostelgeschichte und Paulus.
Petrus und Rom.
Die Kirche in heidnischer Umwelt (Offenbarung Johannes).
Von der Gemeinde zur Kirche.
Der Leib:
Der Leib als Tempel des Heiligen Geistes (1. Korinther 6, Psalm 8).
Leibliche Schönheit, Lobpreis der Liebe (Hoheslied Salomos, 1. Kor. 13).
Sexus-Eros-Agape.
Verantwortung für Leib und Seele.
Hygiene, Sport, Tanz, Genußmittel, Unterhaltung.
Euthanasie, Schutz des keimenden Lebens, Selbstmord, Todesstrafe.
Schutz des Leibes und Lebens: Verkehrsunfälle, Unfallverhütung. Krankheit, Tod, Auferstehung.
II. Jahrgang:
Bericht von Jesus:
Der Weg Jesu nach den Evangelien.
Neutestamentliche Zeitgeschichte.
Die Welt der Religionen:
Offenbarung und Religion.
Primitive Religion und moderner Aberglaube.
Polytheismus - Monotheismus.
Israel, Buddhismus, Hinduismus, Islam.
Leistungs-, Offenbarungs- und Erlösungsreligionen.
Christus, die Antwort auf die Erlösungssehnsucht der Welt (Weltmission).
Themen aus der Geschichte der mittelalterlichen Kirche:
„Christliches Abendland''.
Germanenmission und frühes Christentum in Österreich. Kirchliche Erneuerungsversuche (Institution und Evangelium).
Papsttum (Macht und Gnade).
Der evangelische Gottesdienst:
Sinn und Aufbau.
Die Heilige Schrift als Wort Gottes, Schrift und Überlieferung.
Die Predigt als lebendiges Wort.
Bekenntnis, Gebet und Sakrament.
Kirchenmusik.
Kirchenbau.
Bildende Kunst.
Das Christusbild im Laufe der Jahrhunderte.
Formen der Verkündigung (Literatur, Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen).
III. Jahrgang:
Der Christus des Glaubens:
Kreuz und Auferstehung.
Gotteskindschaft im Heiligen Geist.
Die Bergpredigt.
Die Gemeinde: Kirche als Leib Christi.
Christenheit (Einheit und Vielfalt).
Sakramente.
Die letzten Dinge.
Die Reformation:
Luther, Zwingli, Calvin.
Reformation in Österreich.
Warum ich evangelischer Christ bin.
Der Christ in der modernen Welt:
Evangelium und Weltanschauung.
Die christliche Verantwortung für die Völker.
Das Mühen um den Frieden.
Die Sorge für Verachtete, Verfolgte und Notleidende.
Der Christ im Staat - Kirche und Staat:
Christ und Politik (Römer Kap. 13, Offenbarung Kap. 13). Kirchenstaat, Staatskirche, Trennung von Staat und Kirche. Staat und Kirche in Partnerschaft (Protestantengesetz 1961).
IV. Jahrgang:
Der Christ im täglichen Leben:
Die Zehn Gebote und die Menschenrechte.
Die soziale Frage, Innere Mission und Diakonie.
Toleranz: Nationalismus und Konfessionalismus.
10 Jahre des Lebens sind Sonntag, gleitende Arbeitswoche.
Dienst und Selbstzucht in der Arbeit.
Freizeitgestaltung, Gebet und Hausandacht.
Pflicht und Urlaub, schöpferische Pause.
Die Kirche und die Kirchen:
Heiligungs- und Erweckungsbewegungen.
Sekten - Volkskirche - Freikirche.
Bekenntniskirche.
Ökumenische Bewegung.
Evangelische Gemeinde und Kirche in Österreich.
Der Nachtridentinische Katholizismus:
Katholische Reform und Gegenreformation.
Probleme der Los-von-Rom-Bewegung.
Vaticanum I und II.
Unsere römisch-katholische Umwelt.
Christliche Verantwortung in Familie und Gesellschaft:
Die industrielle und technische Massengesellschaft.
Arbeit, Arbeitswelt, Beruf, Berufswahl.
Ehe und Ehelosigkeit.
Die Familie in der bäuerlichen und industriellen Gesellschaft.
Christliche Verantwortung in der Gemeinde.
Christlicher Glaube oder Religiosität.
Christliche Liebe oder Humanität.
Christliche Hoffnung oder Fortschrittsglaube.
Vielfältiger Dienst in der Gemeinde.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan in Anlage 1 gilt sinngemäß.
d) Israelitischer Religionsunterricht
Siehe Anlage 1.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Verkehrssprache mündlich und schriftlich beherrschen. Insbesondere soll er sich unmißverständlich und frei von Widersprüchen, Trugschlüssen und Leerformeln ausdrücken können; er soll Zustände, Vorgänge und Systeme zweckorientiert, auch unter Verwendung graphischer Hilfsmittel, beschreiben und das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines Textes hervorheben oder exzerpieren können. Der Schüler soll die Hochsprache in Wort und Schrift verstehen.
Der Schüler soll Referate und Schriftstücke der Berufspraxis abfassen können; dabei soll er seine Arbeit ökonomisch planen und den Stil dem Kommunikationszweck anpassen. Er soll zweckmäßige Lernmethoden anwenden und Informationen zielorientiert beschaffen können.
Der Schüler soll die Bedeutung der Sprache im menschlichen Leben erfassen. Er soll Widersprüche, Trugschlüsse, Leerformeln und Manipulationsversuche durch das Wort und durch andere Medien erkennen, er soll aus dem Medienangebot zweckorientiert auswählen können.
Der Schüler soll literarische Werke gern aufnehmen; er soll sich mit ihnen auseinandersetzen können. Er soll zur sprachlichen und kulturellen Weiterbildung bereit sein, aus kulturellen Angeboten auswählen und am kulturellen Leben teilnehmen. Er soll die Bedeutung Österreichs innerhalb der europäischen Kulturgemeinschaft kennen.
Der Schüler soll Probleme des menschlichen Lebens und der Umwelt erkennen, analysieren und zu ihnen Stellung nehmen können. Insbesondere soll er Standpunkte und Überzeugungen auf ihre Richtigkeit überprüfen und seine eigene Meinung vertreten können. Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein. Er soll dabei nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten. Der Schüler soll zur Gruppenarbeit fähig und bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Sprachnormen:
Direkte und indirekte Rede, Verneinung, Ellipse.
Sprachgestaltung:
Strukturierung von Sachzusammenhängen in freier Rede und in schriftlichen und graphischen Formen. Charakterisieren. Sprachliche Mittel der Gesprächs- und Diskussionsführung (Formen, Zweck). Protokoll.
Arbeitstechniken:
Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von
Bibliotheken. Arbeitsplanung.
2. Semester:
Sprachnormen:
Sprachschichten
Sprachgestaltung:
Einfache Schlüsse. Sinnzusammenhänge. Zulässige und unzulässige Verallgemeinerung. Ursache. Wirkung. Bedingung; Argument, Beispiel.
Auseinandersetzung mit Texten:
Vergleich literarischer Werke desselben Themenkreises an Beispielen aus dem deutschsprachigen, insbesondere österreichischen Schrifttum des 19. und des 20. Jahrhunderts. Anwendung einfacher Analyseformen (Thema, Motiv, Stoff, Umraum, Handlung).
II. Jahrgang (2 Wochenstunden).
1. Semester:
Sprachnormen:
Fachsprache der Berufspraxis.
Sprachgestaltung:
Arbeitsanleitung (mündlich und schriftlich). Argumentationsformen. Sprachliche Mittel der Gesprächs- und Diskussionsführung (Anwendung).
Auseinandersetzung mit Texten:
Deutschsprachiges Schrifttum des 18., 19. und 20. Jahrhunderts (Interpretation; Wechselbeziehungen zur Weltliteratur, zur bildenden Kunst und zur Musik).
Arbeitstechniken:
Arbeitsteilige Verfahren zur Informationsbeschaffung und
-auswertung.
2. Semester:
Sprachnormen:
Synonymik (insbesondere bei Fachbegriffen).
Sprachgestaltung:
Interview. Statement. Fachreferat. Streitgespräch. Arbeitszeugnis.
Brief an Institutionen.
Arbeitstechniken:
Grundsätze der Gruppenarbeit.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Sprachgestaltung:
Analysen und Stellungnahmen zu Problemen (mündlich und schriftlich). Sacharbeit. Statement. Arbeitszeugnis. Brief an Institution.
Auseinandersetzung mit Texten:
Beziehung zwischen Form und Inhalt (Dichtung und Trivialliteratur, Ironie, Parodie, Satire). Wertungskriterien. Gebrauchstexte
(Werbetexte, Fachtexte).
Kulturelle Entwicklungen und Zusammenhänge:
Der deutsche Sprachraum von der Aufklärung bis einschließlich
Biedermeier.
Arbeitstechniken:
Diskussionsleitung. Verhandlungstechnik.
2. Semester (2 Wochenstunden):
Sprachgestaltung:
Verhandlung, Debatte. Analyse und Beurteilung von Sachverhalten und Texten (mündlich und schriftlich, informations- und überzeugungsbetont).
Auseinandersetzung mit Texten:
Wertung literarischer Inhalte und ihre Darstellungsform.
Beziehungen zwischen literarischen Werken und der kulturellen
Entwicklung.
Kulturelle Entwicklung und Zusammenhänge:
Der deutsche Sprachraum nach dem Biedermeier bis zur Gegenwart.
Arbeitstechniken:
Planung der Weiterbildung. Medienauswahl durch den Konsumenten.
Didaktische Grundsätze:
Die Bereitschaft zur Vervollkommnung in der Verkehrssprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß Umgangssprache, Mundart und Jargon in bestimmten Sprechsituationen durchaus ihren Platz haben, darüber hinaus jedoch für die Bewältigung beruflicher Aufgaben zusätzlich die Beherrschung der Verkehrssprache notwendig ist.
Um die Beherrschung der Verkehrssprache zu erreichen, bedarf es
- ständiger Verwendung der Verkehrssprache im Deutschunterricht (ausgenommen bei der Behandlung der anderen Sprachebenen);
- Übungen zu Schwachstellen (zB deutliches Sprechen, Aussprache bestimmter Laute);
- „Übersetzungsübungen'' aus anderen Sprachebenen in die Verkehrssprache.
Die Bereitschaft zum Verständnis der Hochsprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß komplexe Denk- und Gefühlsmitteilungen eine differenzierte Sprachleistung erfordern und umgekehrt Denkleistungen in einem direkten Zusammenhang mit der sprachlichen Kompetenz stehen.
Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Stilistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe nur Mittel zur Erreichung der Sprachkompetenz, die durch das Setzen handlungs- und berufsbezogener Schwerpunkte sowie durch die Einbindung in einen kommunikativen Zusammenhang unterstützt werden. Dementsprechend kann auf die Behandlung von Erscheinungen, die weder für den Alltag noch für die berufliche Kommunikation von Bedeutung sind, verzichtet werden.
Kriterien für die Auswahl nichtliterarischer Texte für Sprachübungen ergeben sich aus der angestrebten Sprachkompetenz (inhaltliche Verständlichkeit, Schülerinteresse, Aktualität, Anwendbarkeit im Alltag oder im Beruf).
Die Literaturerziehung soll im Schüler das Verständnis für persönliche Formung von Erlebnissen wecken und ebenso die Beurteilung von Gestaltungsformen fördern. Daher ist in diesem Bereich ein Vergleich literarischer Gestaltungen mit dem täglichen Sprachgebrauch und der Trivialliteratur nützlich. Kriterien für die Auswahl literarischer Texte sind die Förderung der Bereitschaft zur Kommunikation mit der Gedankenwelt von Einzelpersönlichkeiten und zur Auseinandersetzung mit zeitlich bedingten Problemen, die Vielseitigkeit der Themenkreise, die Einsicht in die kulturelle Entwicklung und die Möglichkeit des Vergleichs mit dem eigenen Erlebnisbereich. Die Analyse literarischer Werke wird durch Gruppenarbeit, durch Gegenwarts- und Altersbezogenheit der Thematik erleichtert. Die Selbständigkeit des Schülers wird erhöht, wenn der Lehrer nicht alle Informationen vorgibt, sondern den Schüler zur Informationsbeschaffung und -auswertung anleitet.
Das Verständnis für literarische Inhalte wird durch eigene kulturelle Aktivitäten (zB Theaterbesuche) erhöht.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten können nur durch Üben erreicht werden; daher benötigt der Schüler zahlreiche Sprech- und Schreibanlässe im Unterricht. Kriterien für die Auswahl sind die Vielseitigkeit in Form und Inhalt und der Beitrag zur sozialen Handlungskompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit, insbesondere im Beruf. Probleme und Fragen des Schülers können in diesem Rahmen durchaus zum Gegenstand des Unterrichts gemacht werden. Dabei kommt auch schriftlichen Formen der persönlichen Vorbereitung oder der Zusammenfassung von Themenkreisen eine wesentliche Rolle zu. Der Projektunterricht ermöglicht eine praxisbezogene Verbindung von mündlicher und schriftlicher Kommunikation.
Bei der Diskussion gesellschaftlicher Probleme ist das Rollenspiel von großem Nutzen. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
Die Weiterbildung wird durch Vorträge auch schulfremder Personen zu Sachfragen gefördert. Für das Wissen um Weiterbildungsmöglichkeiten sind Besuche einschlägiger Einrichtungen und Nachschlageübungen in Fachbüchern wichtig.
Im I. und II. Jahrgang ist jedes Semester eine einstündige, im III. Jahrgang jedes Semester eine zwei- oder dreistündige Schularbeit zulässig.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich in der Fremdsprache mündlich und schriftlich unmißverständlich und im wesentlichen korrekt über Alltagsfragen und Themen des Fachgebietes verständigen können.
Der Schüler soll fremdsprachige Texte des Fachgebietes, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, verstehen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines fremdsprachigen Textes, dessen Thematik ihm vertraut ist, im Deutschen und in der Fremdsprache wiedergeben können.
Der Schüler soll zweisprachige allgemeine Wörterbücher, Fachwörterbücher und für die Berufspraxis bedeutsame fremdsprachige Nachschlagwerke gewandt benützen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Alltag:
Zustände mit einfacher Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Arbeitsplätze.
Technik und Hilfswissenschaften:
Naturgesetze; einfache geometrische Darstellungen.
2. Semester (2 Wochenstunden):
Alltag:
Vorgänge mit einfacher Struktur.
Technik und Hilfswissenschaften:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Produkte der Technik (Bauarten, Funktion, Bedienung).
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Alltag:
Zustände mit komplexer Struktur.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion und Bedienung einfacher Objekte).
2. Semester:
Alltag:
Vorgänge mit komplexer Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Einfache Geschäftsfälle.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Wartung und Pflege einfacher Objekte). Mathematik der technischen Fachliteratur; Datenverarbeitung.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Alltag:
Kontroversielle Themen von vorwiegend lokaler und regionaler
Bedeutung.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung und Schutz, einfache Objekte).
2. Semester:
Alltag:
Kontroversielle Themen von vorwiegend nationaler oder globaler
Bedeutung.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Betriebliche Organisation im Fachgebiet (Strukturen, Probleme).
Berufliche Auslandsbeziehungen.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Wartung, Pflege, Fehlersuche, Reparatur und Konstruktion komplexer Objekte; Anwendungen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf, insbesondere im Zusammenhang mit modernen Technologien. Themen, die mehrere Lehrstoffgebiete kombinieren, sparen Unterrichtszeit und fördern das fachübergreifende Denken. Besonders nützlich sind Themen und Aktivitäten, die zugleich die Fertigkeiten in der Alltagskommunikation festigen und ausbauen und/oder Besonderheiten der Länder, in denen diese Fremdsprache gesprochen wird, auf gesellschaftlichem, politischem, wirtschaftlichem, wissenschaftlich-technischem oder kulturellem Gebiet behandeln. Komplexe Aufgabenstellungen fördern die Eigenständigkeit des Schülers. Die Berücksichtigung seiner Interessen bei der Themenwahl erhöht seine Motivation.
Je nach den Vorkenntnissen der Schüler kann auch die Vermittlung von Strukturregeln anläßlich festgestellter Lücken für die kommunikativen Fertigkeiten von Nutzen sein.
Für das erfolgreiche Verstehen, Umsetzen und Produzieren von Texten (das sind sowohl vorbereitete als auch in unmittelbarer Reaktion gegebene schriftliche und mündliche Äußerungen) ist es erforderlich, daß der Lehrer zunächst schrittweise Verfahren für diese komplexen Vorgänge vorstellt und an Beispielen erklärt. Der Wortschatz wird zweckmäßigerweise auf die am häufigsten gebrauchten Morpheme aufgebaut, damit schon früh eine inhaltsreiche Verständigung möglich ist.
Die mündliche Sprachbeherrschung wird durch Gruppengespräche, durch Übungen an Sprachmustern und durch Referate und Diskussionsbeiträge, etwa in Simulation von Tagungen, gefördert. Sprechhemmungen können dadurch abgebaut werden, daß in der Leistungsbeurteilung die Sprachrichtigkeit zunächst hinter das Ausmaß der Beteiligung am Sprachgeschehen zurücktritt. Bei Referaten wird der Gefahr der Überforderung des Vortragenden und der Zuhörer am besten durch allmähliche Steigerung der Länge, etwa ab zwei Minuten, sowie durch eingehende Beratung der Schüler vorgebeugt.
Bei Übungen im schriftlichen Ausdruck ist es zweckmäßig, den Aufgabenstellungen der Praxis durch genaue Angabe der Zielgruppe und des Verwendungszweckes des Textes nahezukommen. Der Bildungs- und Lehraufgabe sind vor allem folgende Formen angemessen: Reaktionen in der Fremdsprache auf vorgegebene fremdsprachige Texte in Form der Antwort, der Reklamation, der Stellungnahme, des Exzerpts, der Zusammenfassung; Reaktionen in der Fremdsprache auf bekannte Sachverhalte oder auf vorgegebene deutsche Texte, besonders in der beruflichen Korrespondenz.
In den Themenbereichen der alltags- und berufsorientierten Kommunikation fördern Hinweise auf die Lebensart des fremden Sprachraumes die Motivation. Im technischen Bereich erscheint der systematische Aufbau vom Einfachen zum Komplexen (zB Konstruktionselement - Bauteil - Baugruppe - Gerät - System) besonders zielführend. Als Unterrichtsmittel bewähren sich hier neben bildlichen Darstellungen auch Originalobjekte und Modelle.
Im Englischunterricht wird zweckmäßigerweise entweder das britische oder das amerikanische Englisch gepflegt, was auch den Hinweis auf Unterschiede erfordert. Gute Vorkenntnisse eines Schülers in einer dieser Sprachformen bedingen seine Förderung in dieser Form.
In jedem Semester ist eine einstündige (ab dem II. Jahrgang auch zweistündige) Schularbeit zulässig.
4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in gesellschafts-, politik- und wirtschaftsrelevanten Fragen einen seinem Lebensalter entsprechenden eigenen Standpunkt beziehen können.
Der Schüler soll die für die Entscheidungsfindung notwendigen historischen Fakten aufsuchen und verwerten können.
Der Schüler soll das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen Österreichs aus der historischen Situation kritisch beurteilen können.
Der Schüler soll Zusammenhänge zwischen der Entwicklung der Technik und allgemeinen Produktions- und Sozialstrukturen verstehen. Er soll wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse auf ihre Bedingungen untersuchen können. Insbesondere soll er Interessenkonflikte analysieren und Manipulationsversuche aufdecken können. Er soll die Notwendigkeit von Prioritäten und von Kompromissen einsehen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Europa 1900 bis 1914:
Politische Interessen der Großmächte, Bündnissysteme. Wirtschafts- und Sozialstruktur. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technisches Weltbild.
Der Erste Weltkrieg:
Ursachen, politische und militärische Entwicklung, Friedensverträge, neue Staatsgebiete und Staatsformen (Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns, Sowjetunion).
Europa zwischen den Weltkriegen:
Politische Interessen der Großmächte, Wirtschafts- und Sozialentwicklung (Inflation, Expansion und Zusammenbruch der Wirtschaft; Massenarbeitslosigkeit). Entwicklung der Technik. Kulturelle Strömungen. Totalitäre Ideologien, innerstaatliche Konfrontationen, Bündnissysteme.
Der Zweite Weltkrieg:
Ursachen, politische und militärische Entwicklung. Das nationalsozialistische Deutschland (Außen- und Wirtschaftspolitik; Verfolgung und Widerstand) und seine Gegner. Neue Grenzen und besetzte Gebiete. Die Vereinten Nationen.
Sozialkunde:
Soziale Gruppierungen (Kleingruppe, organisierte Gruppe, Institution).
2. Semester:
Die Welt seit 1945:
Wiederaufbau, Friedensverträge, Bündnissysteme und wirtschaftliche Zusammenschlüsse. Ost-West-Konflikt. Internationale Organisationen. Bewegung der Blockfreien. Entwicklung der Weltwirtschaft; Probleme der Entwicklungsländer; Nord-Süd-Beziehungen; multinationale Konzerne. Technische Entwicklung. Kulturelle Strömungen.
Österreich von 1945 bis 1955:
Zweite Republik, Besatzung, Wiederaufbau. Industriebeschlagnahmen, Verstaatlichung. Innenpolitische Krise 1950. Sozialpartnerschaft. Staatsvertrag, immerwährende Neutralität.
Österreich seit 1955:
Innen-, Außen- und Sozialpolitik. Entwicklung der Sozial- und Wirtschaftsstruktur. Umfassende Landesverteidigung. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technische Leistungen. Aktuelle politische Probleme.
Sozialkunde:
Soziale Rollen, Macht. Beeinflussungsprozesse; soziale Mobilität,
sozialer Wandel.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Auswirkung der geschichtlichen Entwicklung auf die Gegenwart.
Diskussionen über Probleme, zu denen die Schüler selbständig Informationen sammeln können, fördern die Selbständigkeit der Schüler, insbesondere dadurch, daß der Lehrer bei umstrittenen Themen nicht selbst Stellung bezieht, aber dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
Die Fähigkeit zur Analyse von Interessenkonflikten und Manipulationsversuchen wird durch Simulation gefördert, wobei die Schüler zu selbständiger Lösung angeregt werden.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Deutsch'' wichtig.
5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bindungen und Ansprüche des Menschen an den Raum und die sich daraus ergebenden Veränderungsprozesse im Raum erkennen können. Er soll die Nutzungs- und Verteilungskonflikte um die Vorkommen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Erde kennen und bereit sein, an den Lösungsansätzen für ein friedliches Zusammenleben mitzuwirken.
Der Schüler soll um die gegenseitige Abhängigkeit von Mensch und Ökosystem wissen und bei Entscheidungen in der Konfrontation von Technik und Natur Verantwortung übernehmen.
Der Schüler soll wirtschaftliche Abläufe interpretieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Landschafts- und Humanökologie:
Ökologisches Wirkungsgefüge (Klima, Relief, Boden, Pflanzenkleid). Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen und dem wirtschaftenden Menschen.
Bevölkerung:
Demographische Strukturen und Prozesse. Kapazitätsgrenzen.
Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme:
Die 1., 2. und 3. Welt. Überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische, militärische).
2. Semester:
Entwicklungsländer:
Merkmale, Probleme.
Entwickelte Länder:
Wirtschaftsregionen (Entstehungsfaktoren, Entwicklungen). Regionale
Strukturveränderungen (Ursachen, wirtschaftliche und räumliche Auswirkungen).
Raumordnung:
Ordnungsmaßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität und einer
funktionierenden Wirtschaft. Gestaltungsmöglichkeiten im
eigenen Lebensraum.
Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme:
Verflechtung von Machtinteressen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Wechselwirkung zwischen dem geographischen Raum und dem Menschen sowie der Österreichbezug. Die Mehrzahl der Inhalte kann durch Fallbeispiele in den Unterricht eingebracht werden, insbesondere in den Themenbereichen „Landschafts- und Humanökologie'', „Entwicklungsländer'', „Entwickelte Länder'', und „Raumordnung''. Werden bei den einzelnen Fallbeispielen länderkundlich-topographische Inhalte miteinbezogen und so ausgewählt, daß alle Regionen der Erde abgedeckt sind, so kann das von den Schülern früher erworbene topographische Orientierungswissen erweitert und vertieft werden.
Wirtschaftskundliche Begriffe lassen sich am besten aus den geographischen Inhalten der einzelnen Themenbereiche entwickeln.
6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion in Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll einfache Geschäftsfälle in doppelter Buchhaltung und in der Kostenrechnung erstellen können. Er soll einfache Formen des Schrift- und Zahlungsverkehrs durchführen können.
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.
Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Betriebswirtschaft:
Unternehmens- und Betriebsformen, betriebliche Organisation.
Volkswirtschaft:
Wirtschaftsordnungen. Wirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,
Währung; Konjunktur. Außenhandel.
Schriftverkehr:
Posteingang und Postversand; Ablagetätigkeiten. Geschäftsfälle.
Schriftverkehr mit Behörden.
2. Semester:
Schriftverkehr:
Warenverkehr, Zahlungsverkehr.
Rechnungswesen:
Gesetzliche Grundlagen. Prinzip der doppelten Buchhaltung.
Kostenrechnung.
Recht:
Privatrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz,
Sozialversicherung, Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes), Schutz geistigen Eigentums.
Staatsbürgerkunde:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
B. FREIGEGENSTÄNDE
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf bestimmten, durch den Fortschritt der Technik für die Berufsausübung aktuell gewordenen Fachgebieten aufweisen.
Lehrstoff und didaktische Grundsätze:
I. bis IV. Jahrgang (bis zu zwei Wochenstunden):
Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze sind in allen Fällen vor Einführung dieses Freigegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Genehmigung und zur Einstufung des Unterrichtsgegenstandes in die entsprechende Lehrverpflichtungsgruppe vorzulegen.
C. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
▸Anl. 2/3neu
▸Anl. 3neu
Anlage 3
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ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND
GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN HÖHEREN TECHNISCHEN UND
GEWERBLICHEN LEHRANSTALTEN - KOLLEG
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Technische und gewerbliche Kollegs haben im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt zu vermitteln.
Der Absolvent soll über die zur Ausübung von Ingenieurberufen der Fachrichtung nach dem Stande der Technik erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sicher verfügen. Er soll die durch Gesetz oder Norm festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten sowie die in der Berufspraxis verwendeten Maschinen und Geräte bedienen können.
Der Absolvent soll bei der Anwendung der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse in der technischen Problemlösung die Wechselwirkung von Mensch und Umwelt richtig beurteilen können; er soll mit seiner Arbeit bei der Erhaltung des Lebensraumes mitwirken können.
Er soll Vorgänge und Zustände nach vorgegebenen Gesichtspunkten präzise beobachten, Wesentliches erkennen und Sachverhalte in mathematisch-naturwissenschaftlicher Symbolik sowie durch graphische Darstellungen ausdrücken können.
Der Absolvent soll Neues mit Interesse aufnehmen und verfolgen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an der eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden.
Der Absolvent soll zur Zusammenarbeit bei Problemlösungen befähigt und bereit sein. Er soll selbst zur Weiterbildung bereit sein und die Weiterbildung auch von Mitarbeitern planen und fördern.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, den Lehrstoff nach den Kriterien und den Anforderungen der Praxis und des für den Fachbereich Typischen auszuwählen. Der gründlichen Arbeit in der notwendigen Begrenzung gebührt der Vorzug vor einer oberflächlichen Vielheit. Durch Einbeziehung von Vorkenntnissen der Schüler kann das gegenüber der Normalform verminderte Stundenausmaß ausgeglichen werden.
Damit die Motivation der Schüler, Problemlösungen anzustreben, erhöht wird, ist es zweckmäßig, daß der Schüler zu Beginn eines Unterrichtsabschnittes ein gestelltes Problem als lösenswert erkennt und es am Ende des Unterrichtsabschnittes lösen kann.
Um die in der Berufspraxis notwendige Fertigkeit der mündlichen Darstellung von technischen Sachverhalten und Strukturen zu erreichen, sind Referate mit steigendem Schwierigkeitsgrad zweckmäßig.
Damit der Schüler seine Kenntnisse in verschiedenen Zusammenhängen anwenden kann, ist eine problemorientierte, Zusammenhänge (auch mit anderen Unterrichtsgegenständen) ausleuchtende Aufbereitung des Lehrstoffes erforderlich, die sich geeigneter, erforderlichenfalls vom Lehrer selbst angefertigter Unterrichtsmittel und Verständnishilfen bedient. Dem praxisbezogenen Bildungsziel entsprechend, kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel größte Bedeutung zu.
Die vom allgemeinen Bildungsziel geforderte Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts erfordert, daß der Lehrer die Entwicklungen, die sein Fachgebiet und dessen Umfeld einschließlich ökologischer Aspekte betreffen, ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden dem zeitgemäßen Stand anpaßt. Dem Lehrplanabschnitt „Lehrstoff'' kann daher nur die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zukommen.
Das Erreichen des Bildungszieles verlangt die Absprache aller Lehrer verwandter Unterrichtsgegenstände zwecks rechtzeitiger Vorbereitung der Schüler auf den erforderlichen Wissensstand sowie zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten; die Lehrstoffgebiete der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind nicht unbedingt in der angegebenen Reihenfolge zu erarbeiten. In diesen Zusammenhängen sind Stoffverteilungspläne notwendig.
Die Bearbeitung von Projekten in Gruppenarbeit erweist sich als besonders nützliche Vorbereitung auf die berufliche Situation, zu der auch die Kommunikationsfähigkeit gehört. Die Kritik der Mitschüler bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt wichtig.
Exkursionen und Lehrausgänge fördern die Einsicht in fachlich-technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in soziale Beziehungen und fördern das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt.
Verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes können durch mehrere Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung und ihrem Fachwissen unterrichtet werden.
Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können zur Konzentration des Unterrichtes einzelne einander ergänzende Pflichtgegenstände in Form eines zusammenfassenden Unterrichtes dargeboten werden.
Ebenso kann das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, wobei eine Wochenstunde etwa zwanzig Unterrichtsstunden pro Semester entspricht.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984 in der jeweils geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Der Religionsunterricht am Kolleg hat auf den bisher erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten aufzubauen, diese auf den angestrebten Beruf und seine Anforderungen zu beziehen, vor allem in bezug auf Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung, und sie so zu erweitern und zu aktualisieren, daß das Bewußtsein für die dem Christen aufgetragene Verantwortung gestärkt wird, verbunden mit der Erkenntnis, daß es nicht Aufgabe des Menschen ist, das Heil der Welt zu bewirken.
Als von Gott begnadete und mit neuem Lebenssinn beschenkte Sünder sollen die Schüler befähigt werden, aus der Freude und Dankbarkeit des Glaubens, aber auch im Bewußtsein der Grenzen und der Unvollkommenheit des Menschen, begründete und sachgemäße Entscheidungen zu fällen, sie zu vertreten und nach diesen Entscheidungen ihr Leben zu gestalten.
Für jedes der vier Semester werden im folgenden zwei Themenkreise angegeben, deren inhaltliche Füllung weitgehend von der Lage der Unterrichtsgruppen abhängen wird und die auch in ihrer Reihenfolge nicht starr festgelegt sind, sondern variiert werden können. Der Unterricht soll die selbständige Mitarbeit der Schüler wecken und einbeziehen.
1. Semester
Jesus Christus (Gott - Mensch; Retter - Herr der Welt; Gestalt und Geschichte)
Schöpfungsauftrag I:
„Machet euch die Erde untertan'' (Schöpfung und Umwelt, Beruf, Technik, vor allem in Gestalt von Atom-, Computer- und Gentechnik).
2. Semester
Der Mensch und die Wirtschaft (Wirtschaftsformen und Wirtschaftstheorien; Nord-Südkonflikt; Denkschriften der EKD;
Sozialenzykliken).
Schöpfungsauftrag II:
„Wachset und mehret euch'' (Ehe und Familie; Sexus und Eros;
Freundschaft und Solidarität).
3. Semester
Politische Verantwortung des Christen (Staats- und Regierungsformen; Massenkommunikationsmittel; Gehorsam und Widerstand).
Schöpfungsauftrag III:
Der Sabbat (Feiertag und Ruhe; Urlaub; Freizeit und Spiel;
arbeitsfreie Lebenszeit).
4. Semester
Gemeinde und Kirche (Teilnahme an der Kirche; „Amtskirche'' und „Basis''; Diakonie; Mission).
Die eine Menschheit und die Ökumene der Kirchen in der einen Welt.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan in Anlage 1 gilt sinngemäß.
d) Israelitischer Religionsunterricht
Siehe Anlage 1.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER GEMEINSAMEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN
SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion in Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll einfache Geschäftsfälle in doppelter Buchhaltung und in der Kostenrechnung erstellen können. Er soll einfache Formen des Schrift- und Zahlungsverkehrs durchführen können.
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.
Der Schüler soll die zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden):
Betriebswirtschaft:
Unternehmens- und Betriebsformen, betriebliche Organisation.
Volkswirtschaft:
Wirtschaftsordnungen. Wirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,
Währung; Konjunktur. Außenhandel.
Schriftverkehr:
Posteingang und Postversand; Ablagetätigkeiten. Geschäftsfälle.
2. Semester (2 Wochenstunden):
Schriftverkehr:
Warenverkehr, Zahlungsverkehr.
Rechnungswesen:
Gesetzliche Grundlagen. Prinzip der doppelten Buchhaltung.
Kostenrechnung.
Recht:
Privatrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz,
Sozialversicherung, Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes), Schutz geistigen Eigentums.
Staatsbürgerkunde:
Rechte und Pflichten des Staatsbürgers.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
2. PFLICHTPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Unterricht der fachtheoretischen und praktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.
Organisationsform und Inhalt:
Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat mindestens acht Wochen zu betragen. Das Pflichtpraktikum ist in zwei Abschnitte von je vier Wochen Dauer zu teilen.
Der erste Abschnitt soll vorwiegend handwerklichen Verrichtungen gewidmet sein, während der zweite Abschnitt vorwiegend technische oder betriebsorganisatorische Tätigkeiten umfassen soll, wobei eine nicht facheinschlägige Tätigkeit auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar ist.
Nach jedem Praktikum ist von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen der Schule vorzulegen.
Didaktische Grundsätze:
Der erste enge Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des zu verfassenden Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen und praktischen Unterrichtsgegenständen.
B. FREIGEGENSTÄNDE
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf bestimmten, durch den Fortschritt der Technik für die Berufsausübung aktuell gewordenen Fachgebieten aufweisen.
Lehrstoff und didaktische Grundsätze:
1. bis 4. Semester (bis zu zwei Wochenstunden):
Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze sind in allen Fällen vor Einführung dieses Freigegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Genehmigung und zur Einstufung des Unterrichtsgegenstandes in die entsprechende Lehrverpflichtungsgruppe vorzulegen.
C. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs-und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
▸Anl. 3/3neu
▸Anl. 3/7neu
in Kraft 01.09.1988 – 29.10.1993 · idF BGBl. Nr. 437/1988 · danach: BGBl. Nr. 734/1993 Anl. 3/7↗RIS↗
Anlage 3.7
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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT - KOLLEG MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden Lvpfl.-
Pflichtgegenstände Semester Summe Gruppe
1. 2. 3. 4.
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1. Religion ...................... 1 1 1 1 4 (III)
2. Betriebswirtschaftslehre ...... 2 2 3 3 10 (II)
3. Rechnungswesen ................ 3 3 2 2 10 I
4. Fertigungsplanung und
Arbeitsorganisation ........... 2 2 2 2 8 II
5. Auftragsbearbeitung
einschließlich
Produktionsplanung und
-steuerung mit EDV ............ 2 2 3 3 10 I
6. Textiltechnologie und
Warenkunde .................... 2 2 2 2 8 III
7. Entwurf- und Modezeichnen ..... 3 3 3 3 12 IV
8. Schnittkonstruktion, Gradieren
und Modellgestaltung .......... 5 5 4 4 18 IVb
9. Werkstätte einschließlich
Fertigungslehre und
Maschinenkunde ................ 20 20 20 20 80 V
---------------------------------------------------------------------
Gesamtstundenzahl ... 40 40 40 40 160
10. Pflichtpraktikum .............. acht Wochen in der
unterrichtsfreien Zeit
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lvpfl.-
Freigegenstände Semester Summe Gruppe
1. 2. 3. 4.
---------------------------------------------------------------------
Datenverarbeitung - Organisation ... 2 2 - - 4 I
Stenotypie und Textverarbeitung .... 2 2 2 2 8 IVb
Aktuelle Fachgebiete *1) ( ) ...... 2 2 2 2 8 (I
bis
VI)
---------------------------------------------------------------------
Unverbindliche Übungen
---------------------------------------------------------------------
Leibesübungen ...................... 2 2 2 2 8 (IVa)
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht
---------------------------------------------------------------------
Rechnungswesen ..................... 2 2 2 - 6 I
Schnittkonstruktion, Gradieren und
Modellgestaltung ................... 2 2 2 - 6 IVb
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Das Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik und darüber hinaus eine zusätzliche Ausbildung auf dem Gebiete der Bekleidungswirtschaft mit besonderer Berücksichtigung des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung in branchenspezifischen Anwendungsbereichen zu vermitteln und hat sie unter der Voraussetzung der Ableistung einer entsprechenden Praxis zu befähigen, gehobene Tätigkeiten im Bekleidungsgewerbe und in der Bekleidungsindustrie auszuüben bzw. Führungspositionen einzunehmen.
Der Aufbau der Unterrichtseinheiten als repräsentatives Stoffbeispiel soll nach fachwissenschaftlichen Grundsätzen erfolgen, unter Beachtung der Prinzipien der Berufsorientierung und der Aktualität. Die Erkenntnisse der Pädagogik und der Psychologie sind bei der Strukturierung des Lernprozesses hinsichtlich Motivation der Forcierung der Aktivitäten der Schüler zu berücksichtigen. Fallstudien, die Projekttechnik sowie die Auswertung und Steuerung von Organisationsaufgaben, verbunden mit fachlicher Kritik, sollen im Vordergrund der Lehrtätigkeit stehen. Der Bildungsgang wird mit einer Reifeprüfung abgeschlossen.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 3.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen über den Aufbau des Betriebes, das Betriebsgeschehen und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt; Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkung auf den Betrieb.
Vermittlung der Kenntnis moderner Betriebsorganisation und Menschenführung.
Schulung der Fähigkeit zur Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme sowie der Fertigkeit in der Abfassung der wesentlichen Schriftstücke.
Entwicklung des Verständnisses für die Bestrebungen zur Humanisierung der Arbeitswelt.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden):
Grundlagen und Aufgaben der Wirtschaft. Markt.
Faktoren und Funktionen der Unternehmung und des Betriebes.
Kaufvertrag: Rechtliche Grundlagen, Inhalt. Schuldverhältnisse auf Grund von Rechtsgeschäften, zivilgerichtliche Verfahren, Exekution, Insolvenz.
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag: Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Rechnungslegung, Zahlung (Formen der Zahlung, Giroverkehr in Österreich). Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages und der damit verbundene Schriftverkehr.
Konsumentenschutz, Konsumentenberatung.
2. Semester (2 Wochenstunden):
Finanzierung: Begriff und Arten der Finanzierung unter Berücksichtigung der verschiedenen Unternehmungsformen (Innen-, Außenfinanzierung, Eigen-, Fremd-, Selbstfinanzierung).
Kreditinstitute: Arten und Geschäfte (im Überblick)
Investition: Begriff und Arten, Investitionsplanung, Verfahren der Investitionsplanung, Verfahren der Investitionsrechnung.
Finanzplanung: Unternehmung, rechtliche Grundlagen, Rechtsformen (Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften).
Organisationsformen des Marktes.
Marketing: Marktforschung, Vertriebssysteme, Werbung, Produkt- und Sortimentgestaltung.
3. Semester (3 Wochenstunden):
Arten der Betriebe: allgemeine Übersicht.
Handelsbetriebe: Bedeutung und Funktionen des Handels.
Einzelhandel - Großhandel: Betriebsformen, Betriebsstruktur.
Außenhandel: Arten, Betriebsformen, Besonderheiten des Kaufvertrages im Außenhandel.
Betriebe der Nachrichten-, Güter- und Personenbeförderung:
Grundsätzliches über Post, Eisenbahn, Spedition, Schiffahrt, Luftverkehr.
Versicherungsbetriebe: Wesen, Art, Versicherungsvertrag einschließlich Schriftverkehr.
4. Semester (3 Wochenstunden):
Betriebe der Gütererzeugung (Handwerks- und Industriebetrieb):
Betriebsstruktur, Fertigungsplanung, Fertigungsverfahren.
Gewerberecht: Arten der Gewerbe, Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung von Gewerben, Gewerbebehörden, gewerblicher Rechtsschutz, gewerbliche Berechtigungen.
Berufsausbildungsrecht: Berufsbilder der einschlägigen Lehrberufe.
Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsgerichtsbarkeit, Arbeitsmarktförderung.
Unternehmungsführung: Managementfunktionen (Planung, Organisation, Kontrolle) Managementkonzeptionen.
Personalpolitik: Mitarbeiterauswahl, Schriftverkehr im Personalbereich, Führungsstile, Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Mitarbeitermotivation, Personalplanung, Personalentwicklung.
Kostenlehre und Preispolitik.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Betriebswirtschaftslehre hat die fachlichen Grundlagen für das Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge zu vermitteln. Auf die Anwendung dieser Grundlagen sowie auf konkrete Problemstellungen ist besonderer Wert zu legen. Vor allem ist die Fähigkeit zu schulen, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen, Problemlösungen anzubieten und zu diskutieren und die möglichen Konsequenzen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen abzuschätzen.
Durch die Herstellung von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen die Auswirkungen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen auf andere Bereiche der Gesellschaft verständlich gemacht werden.
Aktuelle Stoffgebiete sind in den Unterricht einzubeziehen. Das Erkennen von Zusammenhängen ist durch Exkursionen, Lehrausgänge und Lektüre von Fachzeitschriften zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sind die Schüler durch Diskussionen, Fallstudien und Planspiele zu aktivieren.
Die Ausarbeitung von Schriftstücken hat stets im Zusammenhang mit den entsprechenden Stoffgebieten zu erfolgen.
3. RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einsicht in die Bedeutung eines geordneten Rechnungswesens.
Befähigung, Aufgaben des mittleren Managements in Rechnungswesen auszuführen.
Anleitung zu den in der Wirtschaft gebräuchlichen Berechnungen, zum selbständigen Aufbau der Buchhaltung eines Mittelbetriebes bis zur Bilanzierung, zur Auswertung der Ergebnisse in der Kostenrechnung und zur Analyse von Bilanzen.
Erziehung zu Genauigkeit und Ausdauer.
Lehrstoff:
1. Semester (3 Wochenstunden):
Aufgaben des Rechnungswesens, rechtliche Grundlagen, Belegwesen. Das System der doppelten Buchhaltung.
Hauptbuch: Eröffnung - Verbuchung laufender Geschäftsfälle -
Abschluß.
Einheitskontenrahmen und Kontenplan.
Umsatzsteuer (Berechnung, Voranmeldung).
Verbuchung laufender Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer.
Bücher der Doppik: Arten, Hilfs- und Nebenbücher (Kassabuch, Wareneingangsbuch ua.) in den Grundzügen.
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland: Abrechnung von Devisen. Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
2. Semester (3 Wochenstunden):
Bilanzlehre: Bilanzierungsgrundsätze.
Form und Funktion der Abschlußtabelle.
Grundzüge der Bewertung.
Waren- und Materialbewertung.
Anlagenbewertung: Anschaffung von Anlagen, Anlagenabschreibung, Ausscheiden von Anlagen, Anlagenverzeichnis, Anlagenkartei.
Zeitliche Abgrenzung - Posten der Rechnungsabgrenzung. Rückstellungen.
Bewertung von Forderungen.
Rücklagen: Begriff, Einteilung, Berechnung, Verbuchung.
Abschlüsse von Einzelunternehmungen.
Erfolgsermittlung: handels- und steuerrechtlicher Erfolg, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
3. Semester (2 Wochenstunden):
Überleitung von der Finanzbuchhaltung zur Betriebsbuchhaltung.
Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung in Handels- und Produktionsbetrieben.
Personalverrechnung:
Abrechnung und Verbuchung von laufenden und sonstigen Bezügen. Führung von Lohnkonten und sonstigen Aufzeichnungen.
Berechnung und Verbuchung der Abgaben an Krankenkasse, Finanzamt und Gemeinde.
Jahresausgleich.
4. Semester (2 Wochenstunden):
Weiterführung der Aufgaben aus der Kostenrechnung. Grundzüge der Bilanzanalyse und -kritik; Betriebskennziffern.
Statistik: Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials als Grundlage für unternehmerische Entscheidung.
Steuerlehre: Überblick über die wichtigsten Steuern.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Behandlung des Stoffes ist dem rationalen Erfassen der einzelnen Vorgänge und ihrer Zusammenhänge der Vorzug vor einer mechanischen Bewältigung der Probleme zu geben.
Die Übungsbeispiele sind so praxisnahe wie möglich zu gestalten; es sind die praxisüblichen Vordrucke zu verwenden.
Besonderer Wert ist auf richtige und rasche Kontierung der laufenden Verbuchung und auf eine rationelle Arbeitsgestaltung zu legen.
Fachliteratur, Fachzeitschriften, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen sind zur Aktualisierung des Unterrichtes und zur Aktivierung der Schüler ebenso zu verwenden wie Kursblätter, Tarif- und Gebührenverordnungen und sonstiges Anschauungsmaterial.
Schularbeiten:
1. bis 3. Semester: je zwei einstündige Schularbeiten;
4. Semester: eine zweistündige Schularbeit.
4. FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermitteln von Kenntnissen über die Aufgaben der verschiedenen Führungskräfte im Betrieb.
Darstellung der unterschiedlichen Arbeitsverfahren in Zuschneiderei, Näherei, Bügelei.
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Anwendung von Methoden und Erfahrungen zur Analyse und Synthese von Arbeitsverfahren.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden):
Die Arbeitsverfahren in der Zuschneiderei, Einrichterei, Näherei, Bügelei; Einführung in das Arbeitsstudium.
Grundbegriffe des Arbeitsstudiums; (Arbeitssystem, Erzeugnisgliederung, Arbeitsteilung, Arbeitsleistung Soll-Ist usw.).
Einführung in die Ergonomie.
2. Semester (2 Wochenstunden):
Aufbau und Erstellen von einfachen Arbeitsplänen.
Begriffe der Ergonomie (Leistung, Leistungsänderung, Formen und Arbeit, Umwelteinflüsse).
3. Semester (2 Wochenstunden):
Datenermittlung: Datenarten, Analyse, Synthese; Methoden zur Ermittlung von IST- und SOLL-Zeiten, Systeme vorbestimmter Zeiten.
Erstellen von Arbeitsplänen.
4. Semester (2 Wochenstunden):
Zeitaufnahme und Zeitaufnahmetechnik, Leistungsgradbeurteilung, Auswertung von Zeitaufnahmen und Übungen, Verteilzeitaufnahme, Erholzeitermittlung, Pausenregelung, Prozeßzeiten, Gruppenarbeit, Mehrstellenarbeit, Planzeiten, Arbeitspläne.
Fertigungs-, Arbeits- und Arbeitsverteilungspläne.
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrstoffauswahl ist vorwiegend auf die Fachrichtung Bekleidungsindustrie und -gewerbe auszurichten.
Den Schülern sollen die Zusammenhänge zwischen einer wirtschaftlichen Betriebsführung und einer menschengerechten Arbeitsgestaltung begreiflich gemacht werden, damit sie Führungsaufgaben erfüllen können.
Der Lehrstoff der Methodenlehre des Arbeitsstudiums kann nach der jeweils gültigen Fassung des Verbandes für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation erarbeitet werden.
Zur Erreichung des Unterrichtszieles ist bei der Erstellung von Arbeitsplänen die Zusammenarbeit mit dem Lehrer für Werkstätte einschließlich Fertigungslehre und Maschinenkunde sowie mit dem Lehrer für Auftragsbearbeitung einschließlich Produktionsplanung und -steuerung mit EDV erforderlich. Auch zu allen anderen facheinschlägigen Gegenständen sowie zum Unterrichtsgegenstand Betriebspsychologie und Menschenführung sind Querverbindungen herzustellen.
5. AUFTRAGSBEARBEITUNG EINSCHLIESSLICH PRODUKTIONSPLANUNG UND
-STEUERUNG MIT EDV
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermitteln von Kenntnissen über Aufbau und Zusammenwirken der Betriebsabteilung. Aufgaben der technischen Arbeitsvorbereitung, Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Produktionssteuerung.
Vermittlung und Vertiefung von Kenntnissen der Auftragsbearbeitung unter Anwendung der EDV.
Erziehen zu technischem und wirtschaftlichem Denken.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden):
Organisatorischer Aufbau und Zusammenwirken der Betriebsabteilungen.
Technische Arbeitsvorbereitung für Zuschnitt und Fertigung.
Überblick über die Auftragsbearbeitung (Auftragsabwicklung) und die Arbeitsplanung.
Erstellen von Stammdaten:
Fertigungspläne, Materialbedarfslisten, Erzeugnisgliederung mit den Arbeitsplänen.
2. Semester (2 Wochenstunden):
Erfassen von Stammdaten mit der EDV.
Erstellen von Stammdaten:
Arbeitspläne, Materialstammdaten, Lieferantenstammdaten, Kundenstammdaten, Preislisten, Größenstammdaten, Maschinenplan und Maschinenliste usw.
3. Semester (3 Wochenstunden):
Erfassen der Stammdaten mit der EDV.
Bearbeiten eines einfachen Kundenauftrages mit EDV. Bearbeiten von Kundenaufträgen mit EDV.
Erstellen von Arbeitsunterlagen für die Produktionsplanung und -steuerung.
4. Semester (3 Wochenstunden):
Zusammenhängende praktische Beispiele der Auftragsbearbeitung und Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen zur Durchführung eines Produktionsauftrages.
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrstoffauswahl und die Beispiele sind auf die Fachrichtung der Bekleidungsindustrie hin zu orientieren.
Die Zusammenhänge der Auftragsbearbeitung (Auftragsabwicklung) mit der Produktionsplanung und -steuerung und der Erstellung der erforderlichen Arbeitsunterlagen sollen den Schülern begreiflich gemacht werden.
Schon zu Beginn sind anhand praktischer Beispiele Stammdaten zu erstellen und analog dazu mit dem Computer zu verarbeiten.
Zur Erreichung des Unterrichtszieles ist bei der Behandlung des Lehrstoffes die Zusammenarbeit der Lehrer für Auftragsbearbeitung einschließlich Produktionsplanung und -steuerung mit EDV und Datenverarbeitung - Organisation sowie Fertigungsplanung und Arbeitsorganisation unbedingt erforderlich.
6. TEXTILTECHNOLOGIE UND WARENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen über textile Rohstoffe, Fäden und Flächen sowie deren Veredlung.
Hinführen zum Erkennen und Beurteilen von Materialien, Schulung im Erfassen und Ableiten von Materialeigenschaften. Anleitung zum zweckmäßigen Einsatz sowie zur richtigen Verarbeitung von Materialien.
Vermittlung und Vertiefung von Kenntnissen über die in der Produktion von Textilien notwendigen physikalischen und chemischen Prozesse und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften der erzeugten Halb- und Ganzfabrikate.
Erziehung zu technischem und wirtschaftlichem Denken.
1. Semester (2 Wochenstunden):
Überblick über textile Fasern (Arten, Faserstoffaufbau, Faserstoffeigenschaften), textile Fäden, Nacharbeiten - Veredlung. Die wichtigsten Naturfasern, Chemiefasern und anderen industriell hergestellten Fasern.
Anlegen einer Material- und Stoffsammlung.
2. Semester (2 Wochenstunden):
Textile Fäden: Prinzip des Spinnens; wichtige Spinnverfahren; handelsübliche Produkte und deren Eigenschaften.
Textile Flächen: Prinzip der Flächenbildung sowie Arten, Eigenschaften und Stofftypen von Fadenverbundstoffen (zB Gewebe, Maschenwaren, Spitzen, Bobinetwaren), Faserverbundstoffe (Filze, Vliese, Watten) und kombinierten Verbundstoffen (zB Stickereien, Nähwirkwaren, Flächenschichtstoffen).
Ergänzen der Stoffsammlung.
3. Semester (2 Wochenstunden):
Nacharbeiten - Veredlung: Vorbereitungsarbeiten, Farbgebung, Ausrüstung, Vollendungsarbeiten und Aufmachung.
Qualitätsbestimmungen: Qualitätsbegriff, Dekomponieren, Faserbestimmungen auf Grund von mikroskopischen Bildern und von Typenreaktionen.
Ergänzen der Stoffsammlung.
4. Semester (2 Wochenstunden):
Stoffuntersuchungen handelsüblicher Stoffe (Baumwolle-, Leinen-, Woll- und Seidenstoffe unter Berücksichtigung der Verwendung von Chemiefasern und deren Mischungen).
Untersuchung verschiedener anderer handelsüblicher Halb- und Ganzfabrikate, die in Gewerbe und Industrie Verwendung finden.
Ergänzung der Stoffsammlung.
Didaktische Grundsätze:
Um ein gutfundiertes Basis- und Übersichtswissen zu vermitteln, sollen die Kapitel „Textile Fasern, Fäden und Flächen, Veredlung, Fertigungsprodukte und Textilprüfung'' in Form von Überblicken so dargeboten werden, daß sich eine geschlossene Einheit ergibt und die sachlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Stoffgebieten sichtbar werden. Die nachfolgenden Kapitel sollen der Vertiefung und Ergänzung dienen.
Stoffkenntnisse in Verbindung mit Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften muß, in Zusammenarbeit mit den Werkstättenlehrern und unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Schüler, besonders gefestigt werden.
Beim Anlegen und Ergänzen einer Stoffsammlung soll vor allem auf Grundqualitäten und dann erst auf modische Stoffe eingegangen werden.
Bei den Stoffuntersuchungen ist besonderer Wert auf das Erkennen der charakteristischen Eigenschaften von Fasermischungen und Stofftypen zu legen und davon der zweckmäßige Einsatz und die richtige Verarbeitung abzuleiten. Dabei sollen die in der Praxis üblichen Prüfungen miteinbezogen werden. Besonderes Augenmerk ist auf den Wert der Textilkennzeichnung und der Textilpflegekennzeichung zu legen.
Die notwendigen chemischen und physikalischen Aussagen sollen den einzelnen Kapiteln zugeordnet werden, um die Zusammenhänge zu wahren. Produktionsabläufe und Maschinen sind zur im Prinzip darzustellen.
Sinnvoll angesetzte Exkursionen und Verwendung von Fachliteratur sollen die Ausbildung abrunden.
7. ENTWURF- UND MODEZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schulung der zeichnerischen Ausdrucksfähigkeit.
Fördern des Interesses für die Mode, Hinführen zum Sehen und Erfassen modischer Linien, Formen und Details, anregen zur Freude am eigenständigen modischen Entwurf.
Befähigen zur selbständigen Herstellung von Entwürfen und zur Erstellung von Werkskizzen.
Lehrstoff:
1. Semester (3 Wochenstunden):
Schrift: Schriftarten, Monogramme.
Farbkomposition: Modische Farbzusammenstellungen, Stoffmuster.
Naturstudien: Zeichnen und Malen von einfachen Naturformen, Faltentwurf und modischen Details.
Entwürfe für den Werkstättenunterricht.
2. Semester (3 Wochenstunden):
Proportionsstudien an der menschlichen Figur.
Proportionsstudien für das Modezeichnen.
Auswertung von Modeheften zum Erfassen der charakteristischen
Merkmale von Stilen und Modellen.
Anfertigung von Ideenskizzen.
Entwürfe für den Werkstättenunterricht.
3. Semester (3 Wochenstunden):
Bewegungsstudien.
Eingehen auf modische Details,
Entwerfen nach Themenstellung.
Gedächtnisübungen (nach Modeheften bzw. Modellen).
Entwürfe für den Werkstättenunterricht.
4. Semester (3 Wochenstunden):
Herstellen von Modebildern (farbige, dekorative Entwürfe in Großformat) sowie von Werkskizzen.
Modeberichte mit Skizzen; wichtige Epochen, Stile, Linien und Silhouetten aus der Geschichte der Mode in exemplarischen Beispielen.
Entwürfe für den Werkstättenunterricht.
Entwürfe von Bekleidung nach einem gegebenen Thema.
Entwürfe von Modellkollektionen für Bekleidungsgewerbe und Bekleidungsindustrie.
Didaktische Grundsätze:
Ausgehend von Übungen im Beobachten und Merken und von Übungen zum Erwerben von Sicherheit im Skizzieren soll zum eigenständigen Entwerfen geführt werden, wobei die Ausführbarkeit modischer Ideen und die Materialgerechtigkeit der Entwürfe besonders zu beachten sind.
Auf Schulung der Fähigkeit, rasch eine Modeskizze zu entwerfen, ist mehr Wert zu legen als auf zeitraubende Ausführung einzelner Zeichnungen.
Dem Lehrer für Entwurf- und Modezeichnen obliegt für die im Werkstättenunterricht gearbeiteten Werkstücke die Beratung der Schüler bei der Wahl des Stoffes und des dazu passenden Modells, bei der Farbenzusammenstellung und den modischen Details.
Querverbindungen zu Geschichte und Sozialkunde sind zu pflegen, mit dem Ziel, Anregungen aus der Geschichte der Mode für modisch aktuelle Entwürfe zu gewinnen.
8. SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schulung des konstruktiven Denkens und Gestaltung im Hinblick auf die Schnitterstellung für Einzelfertigung und serienmäßige Fertigung.
Beherrschung der Fähigkeiten und Techniken zur Umsetzung von Modebildern in Schnittbilder und Schnittschablonen.
Verständnis für gute Linienführung und Proportion bei der Gestaltung von Modellen an der Puppe.
Schulung der Fähigkeit, Modelle und Schnittformen für die serienmäßige Fertigung zu schaffen.
Vermitteln der Einsicht in die Beziehung der Bekleidung zur Persönlichkeit des Menschen.
Schulung der Kritikfähigkeit bei der Beurteilung praxisgerechter Schnittformen.
Lehrstoff:
1. Semester (5 Wochenstunden):
Die Grundkenntnisse für das Maßnehmen unter Berücksichtigung der wesentlichen Unterscheidungsmerkmale von Körper- und Proportionsmaßen.
Erstellen von Blusen- und Kleidergrundschnitten sowie von Schnitten für Arbeitskleidung, Kinderkleidung und Freizeitbekleidung.
2. Semester (5 Wochenstunden):
Grundschnitte für Röcke.
Erstellen von Blusen- und Kleidergrundschnitten.
Ärmelformen, Kragenformen.
Einführung in die Gradiertechnik.
Gradieren einfacher Rockgrundformen.
Herstellen von Schnittschablonen für Rock, Bluse oder Kleid.
3. Semester (4 Wochenstunden):
Grundschnitte für Hosen.
Erstellen von Modellschnitten, Schnittentwicklung, Erstellen von Schnittschablonen.
Gradieren einfacher Blusen- und Kleidgrundformen.
Erstellen von Schnitten für Damenoberbekleidung (vorwiegend englische Kleidungsstücke).
4. Semester (4 Wochenstunden):
Erstellen von Schnitten für Knaben- und Herrenbekleidung (für einfache sportliche Kleidungsstücke wie Hose und Sportjacke).
Schnittentwicklungen, haltungs-, körperformbedingte Schnittabwandlung, Schnittschablonen.
Gradieren einfacher Modellschnitte (Vergrößern und Verkleinern der Schnitte).
Herstellen von Schnittschablonen und Schnittlagebildern. Modellgestaltung nach eigenem Entwurf.
Übung im Abwandeln von Grundmodellen hinsichtlich technischer und modischer Details im Zusammenhang mit der Erstellung von Kollektionen.
Didaktische Grundsätze:
Die Schulung im Herstellen von Schnitten soll in einem System erfolgen, das in der Wirtschaft Verwendung findet.
Besondere Genauigkeit und Sauberkeit ist für die Erwerbung einwandfreier Schnittechnik unerläßlich. Die Schnitte sind nach Körpermaßen und Größentabellen zu erstellen und im arbeitsunterrichtlichen Verfahren zu entwickeln.
Die Stoffauswahl hat in Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand Werkstätte einschließlich Fertigungslehre und Maschinenkunde zu erfolgen.
Aufbauend auf die Wissensinhalte der Gegenstände Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung sowie Entwurf- und Modezeichnen sollen die Schnittlösungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Modellvorlagen und eigenen Ideen in exakter Ausführung gestaltet werden.
Bei der Entwicklung der Schnittformen muß sowohl für die Einzelanfertigung als auch für die Serienfertigung die praxisgerechte Realisierung berücksichtigt werden.
Schularbeiten:
1. bis 4. Semester je zwei ein- bis zweistündige Schularbeiten.
9. WERKSTÄTTE EINSCHLIESSLICH FERTIGUNGSLEHRE UND MASCHINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermitteln von sicheren Kenntnissen und Fertigkeiten, die zur sachlich richtigen und selbständigen Anfertigung von Kleidungsstücken aller Art im praxisnahen Tempo befähigen, unter Berücksichtigung der Methoden der gewerblichen und industriellen Produktion. Schulung in der Auswahl der bevorzugten Stoffqualität und des Zubehörs für die Artikel der Damenoberbekleidung und der Herren-, Sport-, Freizeit-, Arbeits- und Kinderbekleidung.
Vermitteln von Kenntnissen über Planungs-, Gestaltungs- und Steuerungsaufgaben in der Bekleidungsindustrie.
Erarbeitung von Grifftechniken, Einführung in das Methodentraining und die Arbeitsplatzgestaltung.
Erstellung von Arbeitsprogrammen nach fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Vermitteln von Kenntnissen über Maschinen und Betriebseinrichtungen im Bekleidungsgewerbe und in der Bekleidungsindustrie. Schulung der Fähigkeiten, Maschinen entsprechend ihrer Funktion und Wirtschaftlichkeit nach fachlichen Gesichtspunkten zu beurteilen und einzusetzen, Störungen zu erkennen und zu beheben.
Lehrstoff:
1. Semester (20 Wochenstunden):
Grundausbildung des Hand- und Maschinnähens in einfach zu verarbeitenden Materialien.
1. Handnähen
2. Maschinnähen: Basistraining
3. Grundtechniken: Verbinden von Stoffteilen. Bearbeiten von Kanten,
Knopflöcher.
4. Technische Detailarbeiten: Einführung in das Methodentraining;
Detailarbeiten für die Werkstückfertigung: Besatzarbeit, Abnäher, Einreihen von Weiten, Biesen, Schlitze, Verarbeitung von Kleinteilen.
5. Werkstückfertigung: Arbeitsbekleidung, Freizeitbekleidung und Kinderbekleidung in industrieller oder serienmäßiger Fertigung, Blusenfertigung.
Fertigungslehre: Fertigungstechniken, Verarbeitungsmethoden. Einführung in die Arbeitsablaufplanung.
Maschinenkunde: Handnähgeräte, Doppelsteppstichmaschine.
Aufbau, Funktion und Bedienung.
Nähmaschinnadel, Fadenspannung, Stichbildung.
Wartung der Maschine.
Bügelgeräte.
Maschinen und Geräte für den Zuschnitt.
Unfallverhütung.
2. Semester (20 Wochenstunden):
Grundlagen der Verarbeitung von Wollstoff- und Maschenware einschließlich Futterstoffen.
1. Technische Detailarbeiten:
Detailarbeiten für die Werkstückfertigung: Abnäher, Falten, Verschlußarten, Bundverarbeitung, Schlitze, Rüschenverarbeitung.
2. Werkstücke aus gewebtem und gewirktem Material wie Baumwolle,
Leinen oder Wolle in Einzel- und Serienfertigung.
Röcke, Kleider, Zweiteiler.
Fertigungslehre: Materialangepaßte Arbeitsmethoden und Fertigungstechniken.
Fixiertechniken.
Verarbeitung von Wollstoffen, Maschenware, Baumwoll-, Leinenstoffen
und Futterwaren.
Arbeitsmaterial für Zuschnitt und Werkstätten-Verfahrenstechnik. Arbeitsablaufpläne, Qualitätsbestimmung.
Maschinenkunde: Doppelstich- und Kettenstichmaschinen.
Stichbildung - Stichbildungselemente.
Transportarten - Transportelemente.
Überblick über Spezialmaschinen und Nähautomaten für die Näherei
und Bügelei.
Ursachen und Behebung von Näh- und Maschinstörungen anhand
praktischer Übungen.
Unfallverhütung.
3. Semester (20 Wochenstunden):
Grundlagen der Kleiderverarbeitung in Wollstoff.
Einführung in die Modellgestaltung.
Arbeiten mit gesteigerter Anforderung hinsichtlich Material und Verarbeitung.
1. Technische Detailarbeiten: Details für die Kleiderverarbeitung:
Kragen, Ärmelabschlüsse, Taschen.
2. Werkstücke: Modellkleider.
Kleiderserienfertigung.
Werkstücke in englischer Machart.
Fertigungslehre: Arbeitsplanung für Zuschnitt und Werkstätte mit
Erarbeitung der erforderlichen Arbeitsunterlagen.
Erkennen von Gestaltungs-, schnittechnischen und Verarbeitungsfehlern.
Erkennen und Behebung von Paßformfehlern.
Verarbeitungsmethoden schwieriger Materialien.
Einsatz von Einlagematerial und Futterstoff.
Nähgarn.
4. Semester (20 Wochenstunden):
Technische Übungen: Technische Details für englische Werkstücke und für Werkstücke der Herren- und Knabenbekleidung.
Werkstücke für Damenoberbekleidung in vorwiegend englischer Machart und Einführung in die Fertigung der Herren- und Knabenbekleidung (gewerblich und industriell).
Werkstücke vom Entwurf bis zur Ausführung nach Themenstellungen aus der französischen und der englischen Werkstätte. Anfertigung eines Stückes aus der Entwurfskollektion.
Fertigungslehre: Arbeitsvorbereitung für die Fertigung. Arbeitsablaufplanung, Arbeitsplatzplanung im Zusammenhang mit der Erstellung von Arbeitsablaufplänen und Arbeitsmittelplänen.
Erkennen und Behebung von Paßformfehlern.
Gewerbliche und industrielle Arbeitsmethoden und deren Einsatzmöglichkeiten.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Werkstätten einschließlich Fertigungslehre und Maschinenkunde ist praxisnah zu gestalten und durch Betriebsbesuche zu bereichern. Die Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft und die Humanisierung der praktischen Arbeit sind zu berücksichtigen. Das Ausbildungsprogramm ist im Zusammenhang mit Entwurf- und Modezeichnen sowie Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung zu erstellen.
Durchführung und Anwendung von Fertigungstechniken sind in einer dem jeweiligen Ausbildungsstand und dem Fachgebiet entsprechenden Arbeitsweise zu vermitteln. Die technischen Übungen sind den entsprechenden Werkstücken voranzustellen und sollen das unbedingt notwendige Ausmaß nicht überschreiten. Besonderer Wert ist auf die Erzielung eines praxisgerechten Arbeitstempos durch Anwendung zeitgemäßer Arbeitsverfahren und Betriebsmittel zu legen. Die Werkstücke sind in Schnitt und Fertigungstechnik nach bekleidungsphysiologischen Gesichtspunken und bewußtem Kostendenken zu gestalten.
10. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 3.
B. FREIGEGENSTÄNDE
DATENVERARBEITUNG - ORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen Datenverarbeitung, die eine aufbauende Spezialausbildung ermöglichen.
Kenntnis der Arbeitsweise der Datenverarbeitungsanlage.
Einsicht in die Auswirkungen des Einsatzes der Datenverarbeitung auf Betrieb und Mitarbeiter.
Kenntnis der Organisationsprobleme bei Einführung und Benützung einer Datenverarbeitungsanlage.
Fähigkeit zur Lösung einfacher Organisationsaufgaben.
Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit in Gruppen sowie zum selbständigen logischen Denken.
Beherrschung der Tastatur; Kenntnis der Funktionstasten und Sonderzeichen.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden):
a) Grundlagen der Datenverarbeitung:
Zweck der Datenverarbeitung, Grundbegriffe und Arten, Daten, Codes.
Hardware:
Aufbau der Datenverarbeitungsanlage, Zentraleinheit, Eingabegeräte, Ausgabegeräte, Speicher, externe Speicher, Hierarchie der Speicher, Datenerfassung, Datenträger, Dialoggeräte, Datenfernübertragung.
Software:
Systemsoftware, Betriebssysteme, Übersicht über die Programmiersprachen, Anwendersoftware.
2. Semester (2 Wochenstunden):
b) EDV-Organisation:
Allgemeine Grundlagen, Organisationsprinzipien; Problem der EDV-Einordnung innerhalb des Betriebes; Organisation der Datenerfassung, Methoden der Datenerfassung, Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen zur Datenerfassung; Organisation der Speicherung, Dateiarten; Organisation der Verarbeitung, Verarbeitungsmethoden;
Organisation der Datenausgabe;
Datensicherung und Datenschutz;
Mensch und Computer, Psychologischer Aspekt des Computereinsatzes, Auswirkung und Gefahren des Computereinsatzes, Berufe in der EDV;
Einsatzmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit der EDV;
Terminplanung und Kontrolle;
Organisation von EDV-Projekten.
Didaktische Grundsätze:
Zur Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe soll der Schwerpunkt auf das Stoffgebiet Organisation gelegt werden, während die Grundlagen der Datenverarbeitung (insbesondere die technischen und mathematischen) nur soweit zu behandeln sind, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise einer elektronischen DV-Anlage und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist.
Die Ein- und Ausgabe von Daten (Texten) soll anhand von Anwenderprogrammen in praktischen Übungen durchgeführt werden.
Einfache Programmierbeispiele sollen nur dazu dienen, das Betriebssystem und die Funktionsweise der Hardware-Komponenten verständlich machen zu können.
Die einzelnen Kapitel des Lehrplanes müssen nicht in der angeführten Reihenfolge behandelt werden; vielmehr sollten nach Möglichkeit die Kapitel „Grundlagen der Datenverarbeitung'' und „Organisation'' integriert bzw. parallel behandelt werden.
Neben audiovisuellen Unterrichtsmitteln, insbesondere Lehrfilmen, Dias und Overhead-Folien, ist auf die Verwendung von Originalformularen und sonstigem Anschauungsmaterial besonderer Wert zu legen.
Lehrausgänge und Exkursionen sowie Demonstration von Applikationen
der Praxis erhöhen den Unterrichtsertrag.
Schularbeiten: je eine einstündige Schularbeit.
STENOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, Schriftstücke aus verschiedenen Bereichen der Bekleidungswirtschaft stenographisch aufzunehmen und wortgetreu, formgerecht und fehlerfrei maschinschriftlich zu übertragen. Kenntnis der Bedienung von Diktiergeräten und ihrer rationellen Arbeitsweise. Kenntnis der gebräuchlichen Textverarbeitungsgeräte (Schreibautomaten). Beherrschung der Vervielfältigungsverfahren.
Teilbereich Maschinschreiben:
Sichere Beherrschung des Zehn-Finger-Blindschreibens sowie der Einrichtungen der Schreibmaschine zur fehlerfreien und rationellen Anfertigung von Schriftstücken. Gewandtheit im fehlerfreien Abschreiben von Texten in einer Geschwindigkeit von mindestens 130 Anschlägen je Minute sowie im Schreiben nach Diktat von mindestens 50 Silben je Minute. Kenntnisse über Aufbau und Funktion der Schreibmaschine. Praktische Maschinenkunde wie Farbbandwechsel und Reinigung. Pflege richtiger Körper- und Handhaltung beim Maschinschreiben.
Teilbereich Kurzschrift:
Fähigkeit, ein Diktat von mindestens 80 Silben nach der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde) aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu, fehlerfrei und formgerecht zu übertragen.
Teilbereich Textverarbeitung:
Fertigkeit in der formgerechten maschinschriftlichen Übertragung von Schriftstücken aus Phonogrammen und Stenogrammen. Fähigkeit zum selbständigen Gestalten von Schriftstücken nach kurzschriftlich aufgenommenen Stichwörtern sowohl nach Stenogramm als auch nach Diktiergerät unter Berücksichtigung der ÖNORM. Kenntnisse der Grundlagen der Büroorganisation.
Arbeitsweise einschlägiger Textverarbeitungsgeräte (Programme).
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden):
Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Tastschreiben einschließlich Ziffern und Zeichen und deren Anwendung nach den Richtlinien für Maschinschreiben. Geläufigkeitsübungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad und steigender Geschwindigkeit sind zum Teil mit rhythmischer Musik durchzuführen (Taktübungen). Übertragung von einfacheren Übungsstenogrammen in die Schreibmaschine.
Beherrschung der Verkehrsschrift mit Einbeziehung von Eilschriftelementen sowie ausgewählter Form- und Gruppenkürzungen aus der Redeschrift. Aufnahme von Texten und sicheres Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen.
2. Semester (2 Wochenstunden):
Ständige Pflege der Abschrift und Schreiben nach Diktat bis zu einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Anschlägen pro Minute. Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten und einfache Tabulatorübungen. Maschinenkunde und Pflege der Schreibmaschine. Beherrschung der Vervielfältigungsverfahren.
Gestaltung von einfachen Briefen ohne Vordruck (Bewerbungsschreiben, Privatbrief).
Aufnahme von Texten mit Steigerung der Schreibgeschwindigkeit bis zu 60 Silben pro Minute.
3. Semester (2 Wochenstunden):
Übungen zur Steigerung der Schreibgeschwindigkeit und Fehlerherabsetzung durch gezieltes Training (Abschrift 150 Anschläge pro Minute, Diktat 70 Silben pro Minute). Erweiterte Anwendung von Zeichen, Ziffern, Hervorhebungsarten sowie des Tabulators (Aufstellungen, Listen . . . . ). Übertragung von Stenogrammen mit steigender Geschwindigkeit in die Maschine. Erarbeitung von genormten und ungenormten Geschäftsbriefen in ÖNORM-Formaten unter Anwendung der Stenotypie und Phonotypie.
4. Semester (2 Wochenstunden):
Einführen in das Schreiben nach Tonträgern nach den Richtlinien für Phonotypie.
Festigung und Erweiterung der Kurzschrift durch besonders günstige redeschriftliche Kürzungen der bekleidungswirtschaftlichen Praxis. Erhöhung der Schreibfertigkeit bis zu mindestens 80 Silben pro Minute.
Arbeitsweise einschlägiger Textverarbeitungsgeräte (Speicherschreibmaschine, Bildschirmgeräte, eventuell Erstellen einfacher Textprogramme und formal richtige Gestaltung von Schriftstücken nach solchen Programmen).
Didaktische Grundsätze:
Zu Beginn des Unterrichtes ist der Schwerpunkt auf den Teilbereich Maschinschreiben zu legen. Voraussetzung der Erreichung des Bildungszieles ist es, daß der gesamte Unterricht im Phonotypiesaal abgehalten wird, sodaß der Übergang von Maschinschreiben zu Kurzschrift und umgekehrt fließend sein kann und die Einbeziehung der Büroorganisation und der Textverarbeitung keine Schwierigkeiten bereitet. Das Gebiet der Textverarbeitung umfaßt die Teilbereiche Texterstellung, Texterfassung, Textbearbeitung, Textübermittlung und Textspeicherung.
Im Maschinschreiben steht von Anfang an das Blindschreiben einerseits und die absolut sichere und fehlerfreie Schreibung andererseits im Vordergrund. In der Kurzschrift ist vor allem im Anfang das Gewicht mehr auf schöne Schrift und saubere und korrekte Schreibweise als auf Geschwindigkeit zu legen, sodaß dadurch die Voraussetzung für ein sicheres und flüssiges Lesen des geschriebenen Textes gegeben ist.
Bei der Ausfertigung von Geschäftsbriefen und anderen Schriftstücken aus der Wirtschaftspraxis ist eine Zusammenarbeit mit den Lehrern aus Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen Voraussetzung. Dadurch kann ein besonders praxisnahes Unterrichten gewährleistet werden.
Die Büroorganisation soll in den Unterricht eingebaut werden (Ablage, Schreiben mit Durchschlägen, Vervielfältigungen, Kopieren usw.).
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich gymnastisch, turnerisch, sportlich und/oder im Spiel körperlich betätigen.
Der Schüler soll die Häufigkeit und Intensität der für ihn individuell erforderlichen körperlichen Betätigung, welche zur Wahrung seiner Gesundheit, zum Erwerb optimaler Leistungsfähigkeit und zur Erreichung körperlich-geistigen Wohlbefindens notwendig ist, bestimmen. Er soll Sportarten nach den Kriterien der Übereinstimmung mit persönlichen Anlagen und Bedürfnissen sowie der Verfügbarkeit auf Eignung für seine körperliche Betätigung prüfen. Er soll Freude an Bewegung empfinden.
Der Schüler soll Bewegungsabläufe und spieltaktisches Verhalten analysieren können. Er soll die ihm mögliche sportliche Leistung erbringen und sich sportlich verhalten.
Lehrstoff:
1., 2., 3. und 4. Semester (jeweils 2 Wochenstunden):
Gymnastik, Turnen, Individual- und Mannschaftssport.
Didaktische Grundsätze:
Wichtigste Kriterien für die Lehrstoffauswahl sind die örtlichen Gegebenheiten sowie die Anlagen und Interessen der Schüler.
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Arbeit in Neigungs- bzw. Leistungsgruppen und die Beratung durch den Lehrer über medizinisch-sportliche Fragen der Gesundheitserhaltung und der körperlichen Leistung.
Bewegungs- und Spieltaktikanalysen tragen nicht zur Erreichung der optimalen Leistung des Schülers im Individual- und Gruppensport bei, sondern fördern auch die allgemeine Analysefähigkeit sowie die Persönlichkeitsentwicklung.
AKTUELLE FACHGEBIETE
1. bis 4. Semester (jeweils 2 Wochenstunden):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse beziehungsweise praktischer Fertigkeiten in bestimmten, der Allgemeinbildung und Berufsausbildung dienenden Fachgebieten.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist so zu führen, daß der Schüler in möglichst seminaristischer Form zu selbständiger Arbeit angeleitet wird. Im Falle eines praktischen Unterrichts ist eine Tätigkeit in Gruppen anzustreben.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 3.
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*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
▸Anl. 4neu
Anlage 4
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ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND
GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN HÖHEREN TECHNISCHEN UND
GEWERBLICHEN LEHRANSTALTEN FÜR BERUFSTÄTIGE - KOLLEG
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Technische und gewerbliche Kollegs für Berufstätige haben im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt zu vermitteln.
Der Absolvent soll über die zur Ausübung von Ingenieurberufen der Fachrichtung nach dem Stande der Technik erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sicher verfügen. Er soll die durch Gesetz oder Norm festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten sowie die in der Berufspraxis verwendeten Maschinen und Geräte bedienen können.
Der Absolvent soll bei der Anwendung der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse in der technischen Problemlösung die Wechselwirkung von Mensch und Umwelt richtig beurteilen können; er soll mit seiner Arbeit bei der Erhaltung des Lebensraumes mitwirken können.
Er soll Vorgänge und Zustände nach vorgegebenen Gesichtspunkten präzise beobachten, Wesentliches erkennen und Sachverhalte in mathematisch-naturwissenschaftlicher Symbolik sowie durch graphische Darstellungen ausdrücken können.
Der Absolvent soll Neues mit Interesse aufnehmen und verfolgen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an der eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden.
Der Absolvent soll zur Zusammenarbeit bei Problemlösungen befähigt und bereit sein. Er soll selbst zur Weiterbildung bereit sein und die Weiterbildung auch von Mitarbeitern planen und fördern.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, den Lehrstoff nach den Kriterien und den Anforderungen der Praxis und des für den Fachbereich Typischen auszuwählen. Der gründlichen Arbeit in der notwendigen Begrenzung gebührt der Vorzug vor einer oberflächlichen Vielheit. Durch Einbeziehung von Vorkenntnissen der Schüler kann das gegenüber der Normalform verminderte Stundenausmaß ausgeglichen werden.
Damit die Motivation der Schüler, Problemlösungen anzustreben, erhöht wird, ist es zweckmäßig, daß der Schüler zu Beginn eines Unterrichtsabschnittes ein gestelltes Problem als lösenswert erkennt und es am Ende des Unterrichtsabschnittes lösen kann.
Um die in der Berufspraxis notwendigen Fertigkeit der mündlichen Darstellung von technischen Sachverhalten und Strukturen zu erreichen, sind Referate mit steigendem Schwierigkeitsgrad zweckmäßig.
Damit der Schüler seine Kenntnisse in verschiedenen Zusammenhängen anwenden kann, ist eine problemorientierte, Zusammenhänge (auch mit anderen Unterrichtsgegenständen) ausleuchtende Aufbereitung des Lehrstoffes erforderlich, die sich geeigneter, erforderlichenfalls vom Lehrer selbst angefertigter Unterrichtsmittel und Verständnishilfen bedient. Dem praxisbezogenen Bildungsziel entsprechend, kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel größte Bedeutung zu.
Die vom allgemeinen Bildungsziel geforderte Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts erfordert, daß der Lehrer die Entwicklungen, die sein Fachgebiet und dessen Umfeld einschließlich ökologischer Aspekte betreffen, ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden dem zeitgemäßen Stand anpaßt. Dem Lehrplanabschnitt „Lehrstoff'' kann daher nur die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zukommen.
Das Erreichen des Bildungszieles verlangt die Absprache aller Lehrer verwandter Unterrichtsgegenstände zwecks rechtzeitiger Vorbereitung der Schüler auf den erforderlichen Wissensstand sowie zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten; die Lehrstoffgebiete der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind nicht unbedingt in der angegebenen Reihenfolge zu erarbeiten. In diesen Zusammenhängen sind Stoffverteilungspläne notwendig.
Die Bearbeitung von Projekten in Gruppenarbeit erweist sich als besonders nützliche Vorbereitung auf die berufliche Situation, zu der auch die Kommunikationsfähigkeit gehört. Die Kritik der Mitschüler bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt wichtig.
Exkursionen und Lehrausgänge fördern die Einsicht in fachlich-technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in soziale Beziehungen und fördern das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt.
Verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes können durch mehrere Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung und ihrem Fachwissen unterrichtet werden.
Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können zur Konzentration des Unterrichtes einzelne einander ergänzende Pflichtgegenstände in Form eines zusammenfassenden Unterrichtes dargeboten werden.
Ebenso kann das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, wobei eine Wochenstunde etwa zwanzig Unterrichtsstunden pro Semester entspricht.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 3.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER GEMEINSAMEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN
SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion in Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll einfache Geschäftsfälle in doppelter Buchhaltung und in der Kostenrechnung erstellen können. Er soll einfache Formen des Schrift- und Zahlungsverkehrs durchführen können.
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.
Der Schüler soll die zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
3. Semester (2 Wochenstunden):
Betriebswirtschaft:
Unternehmens- und Betriebsformen, betriebliche Organisation.
Volkswirtschaft:
Wirtschaftsordnungen. Wirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,
Währung; Konjunktur. Außenhandel.
Schriftverkehr:
Posteingang und Postversand; Ablagetätigkeiten. Geschäftsfälle.
4. Semester (2 Wochenstunden):
Schriftverkehr:
Warenverkehr, Zahlungsverkehr.
Rechnungswesen:
Gesetzliche Grundlagen. Prinzip der doppelten Buchhaltung.
Kostenrechnung.
Recht:
Privatrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz,
Sozialversicherung, Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes), Schutz geistigen Eigentums.
Staatsbürgerkunde:
Rechte und Pflichten des Staatsbürgers.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
B. FREIGEGENSTÄNDE
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf bestimmten, durch den Fortschritt der Technik für die Berufsausübung aktuell gewordenen Fachgebieten aufweisen.
Lehrstoff und didaktische Grundsätze:
1. bis 6. Semester (bis zu zwei Wochenstunden):
Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze sind in allen Fällen vor Einführung dieses Freigegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Genehmigung und zur Einstufung des Unterrichtsgegenstandes in die entsprechende Lehrverpflichtungsgruppe vorzulegen.
C. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
▸Anl. 4/3neu
▸Anl. 7neu
Anlage 7
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ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND
GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN HÖHEREN TECHNISCHEN UND
GEWERBLICHEN LEHRANSTALTEN - AUFBAULEHRGANG
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Aufbaulehrgänge für Berufstätige haben im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. b des Schulorganisationsgesetzes der Erwerbung höherer Bildung auf ihrem Fachgebiet zu dienen und die Schüler zugleich zur Hochschulreife zu führen.
Der Absolvent soll über die zur Ausübung von Ingenieurberufen der Fachrichtung nach dem Stande der Technik erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sicher verfügen. Ebenso soll er Kenntnisse und Fertigkeiten, die ihn für das Studium an einer Universität befähigen, besitzen. Er soll die durch Gesetz oder Norm festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten sowie die in der Berufspraxis verwendeten Maschinen und Geräte bedienen können.
Der Absolvent soll bei der Anwendung der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse in der technischen Problemlösung die Wechselwirkung von Mensch und Umwelt richtig beurteilen können; er soll mit seiner Arbeit bei der Erhaltung des Lebensraumes mitwirken können.
Er soll Vorgänge und Zustände nach vorgegebenen Gesichtspunkten präzise beobachten, Wesentliches erkennen und Sachverhalte in gesprochenem und geschriebenem Deutsch in einer Fremdsprache, in mathematisch-naturwissenschaftlicher Symbolik sowie durch graphische Darstellungen ausdrücken können.
Der Absolvent soll zur Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben befähigt und bereit sein; er soll die demokratischen Prinzipien sowie die Eigenart der Bevölkerung seiner engeren und weiteren Heimat und seines Berufsstandes kennen und bejahen. Er soll nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten. Er soll zur Zusammenarbeit bei Problemlösungen befähigt und bereit sein. Er soll die Arbeit anderer achten. Er soll selbst zur Weiterbildung bereit sein und die Weiterbildung auch von Mitarbeitern planen und fördern.
Der Absolvent soll Neues mit Interesse aufnehmen und verfolgen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an der eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden. Er soll in kulturellen Tätigkeiten Entspannung finden. Er soll seine physische und psychische Gesundheit und seine Leistungsfähigkeit durch gesunde Bewegung und Haltung sowie durch Betätigung in Spiel und Sport fördern.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, den Lehrstoff nach den Kriterien und den Anforderungen der Praxis und des für den Fachbereich Typischen auszuwählen. Der gründlichen Arbeit in der notwendigen Begrenzung gebührt der Vorzug vor einer oberflächlichen Vielheit. Durch Einbeziehung von Vorkenntnissen der Schüler kann das gegenüber der Normalform verminderte Stundenausmaß ausgeglichen werden.
Damit die Motivation der Schüler, Problemlösungen anzustreben, erhöht wird, ist es zweckmäßig, daß der Schüler zu Beginn eines Unterrichtsabschnittes ein gestelltes Problem als lösenswert erkennt und es am Ende des Unterrichtsabschnittes lösen kann.
Um die im allgemeinen Bildungsziel geforderte sprachliche Ausdrucksfähigkeit zu erreichen, sind auch in den fachlich-theoretischen Pflichtgegenständen Referate mit steigendem Schwierigkeitsgrad zweckmäßig.
Damit der Schüler seine Kenntnisse in verschiedenen Zusammenhängen anwenden kann, ist eine problemorientierte, Zusammenhänge (auch mit anderen Unterrichtsgegenständen) ausleuchtende Aufbereitung des Lehrstoffes erforderlich, die sich geeigneter, erforderlichenfalls vom Lehrer selbst angefertigter Unterrichtsmittel und Verständnishilfen bedient. Dem praxisbezogenen Bildungsziel entsprechend, kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel größte Bedeutung zu.
Die vom allgemeinen Bildungsziel geforderte Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts erfordert, daß der Lehrer die Entwicklungen, die sein Fachgebiet und dessen Umfeld einschließlich ökologischer Aspekte betreffen, ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden dem zeitgemäßen Stand anpaßt. Dem Lehrplanabschnitt „Lehrstoff'' kann daher nur die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zukommen.
Das Erreichen des Bildungszieles verlangt die Absprache aller Lehrer verwandter Unterrichtsgegenstände zwecks rechtzeitiger Vorbereitung der Schüler auf den erforderlichen Wissensstand sowie zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten; die Lehrstoffgebiete der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind nicht unbedingt in der angegebenen Reihenfolge zu erarbeiten. In diesen Zusammenhängen sind Stoffverteilungspläne notwendig.
Die Bearbeitung von Projekten in Gruppenarbeit erweist sich als besonders nützliche Vorbereitung auf die berufliche Situation, zu der auch die Kommunikationsfähigkeit gehört. Die Kritik der Mitschüler bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt wichtig.
Exkursionen und Lehrausgänge fördern die Einsicht in fachlich-technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in soziale Beziehungen und fördern das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt.
Verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes können durch mehrere Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden.
Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können zur Konzentration des Unterrichtes einzelne einander ergänzende Pflichtgegenstände in Form eines zusammenfassenden Unterrichtes dargeboten werden.
Ebenso kann das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, wobei eine Wochenstunde etwa vierzig Unterrichtsstunden pro Unterrichtsjahr entspricht.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984 in der jeweils geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Allgemeines Bildungsziel:
Der Religionsunterricht an den 2jährigen Aufbaulehrgängen hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgespräches das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.
Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist zu vertiefen.
Die Besonderheit der Organisation des evangelischen Religionsunterrichtes an diesen Schulen verlangt die Aufstellung von Themenkreisen, die in den unterschiedlich und wechselnd zusammengesetzten Unterrichtsgruppen frei variiert werden können.
Zu ihrer Erarbeitung sind Bibel und Kirchengesangbuch unentbehrlich.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Gott, der Schöpfer, und der Mensch
Gottes Gericht und die Sünde
Reformation, Gegenreformation und Geheimprotestantismus
Gottesdienst, Kirchenjahr, Gesangbuch
Innere Mission, Äußere Mission
Taufe und Heiliges Abendmahl
II. Jahrgang:
Das Zeugnis der Evangelien:
Taten und Lehre Christi Jesu
Die Bergpredigt
Evangelische Kirche in Österreich:
Von der Duldung zur Gleichberechtigung
Das Gebet
Religion und Offenbarung
Ehe, Familie, Arbeit, Freizeit
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan in Anlage 1 gilt sinngemäß.
c) (Anm.: richtig: d)) Israelitischer Religionsunterricht
Siehe Anlage 1.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Verkehrssprache mündlich und schriftlich beherrschen. Insbesondere soll er sich unmißverständlich und frei von Widersprüchen, Trugschlüssen und Leerformeln ausdrücken können; er soll Zustände, Vorgänge und Systeme zweckorientiert, auch unter Verwendung graphischer Hilfsmittel, beschreiben können.
Der Schüler soll Referate und Schriftstücke der Berufspraxis abfassen können; dabei soll er seine Arbeit ökonomisch planen und den Stil dem Kommunikationszweck anpassen. Er soll zweckmäßige Lernmethoden anwenden und Informationen zielorientiert beschaffen können.
Der Schüler soll die Bedeutung der Sprache im menschlichen Leben erfassen. Er soll Widersprüche, Trugschlüsse, Leerformeln und Manipulationsversuche durch das Wort und durch andere Medien erkennen, er soll aus dem Medienangebot zweckorientiert auswählen können.
Der Schüler soll literarische Werke gern aufnehmen; er soll sich mit ihnen auseinandersetzen können. Er soll zur sprachlichen und kulturellen Weiterbildung bereit sein, aus kulturellen Angeboten auswählen und am kulturellen Leben teilnehmen. Er soll die Bedeutung Österreichs innerhalb der europäischen Kulturgemeinschaft kennen.
Der Schüler soll Probleme des menschlichen Lebens und der Umwelt erkennen, analysieren und zu ihnen Stellung nehmen können. Insbesondere soll er Standpunkte und Überzeugungen auf ihre Richtigkeit überprüfen und seine eigene Meinung vertreten können. Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein. Er soll dabei nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten. Der Schüler soll zur Gruppenarbeit fähig und bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester :
Sprachnormen:
Direkte und indirekte Rede. Sprachschichten.
Sprachgestaltung:
Einfache Schlüsse. Sinnzusammenhänge. Zulässige und unzulässige Verallgemeinerung. Ursache. Wirkung. Bedingung; Argument. Beispiel. Strukturieren von Sachzusammenhängen in freier Rede und in schriftlichen und graphischen Formen. Sprachliche Mittel der Gesprächs- und Diskussionsführung (Formen, Zweck). Protokoll.
Arbeitstechniken:
Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von Bibliotheken. Arbeitsplanung.
2. Semester:
Sprachnormen:
Fachsprache der Berufspraxis. Synonymik (insbesondere bei Fachbegriffen).
Sprachgestaltung:
Arbeitsanleitung (mündlich und schriftlich). Argumentationsformen. Sprachliche Mittel der Gesprächs- und Diskussionsführung (Anwendung).
Auseinandersetzung mit Texten:
Deutschsprachiges Schrifttum des 18., 19. und 20. Jahrhunderts (Interpretation; Wechselbeziehungen zur Weltliteratur, zur bildenden Kunst und zur Musik).
Arbeitstechniken:
Arbeitsteilige Verfahren zur Informationsbeschaffung und
-auswertung. Grundsätze der Gruppenarbeit.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Sprachgestaltung:
Analysen und Stellungnahmen zu Problemen (mündlich und schriftlich). Facharbeit. Statement. Fachreferat. Streitgespräch. Arbeitszeugnis. Brief an Institutionen.
Auseinandersetzung mit Texten:
Beziehung zwischen Form und Inhalt (Dichtung und Trivialliteratur, Ironie, Parodie, Satire). Wertungskriterien. Gebrauchstexte
(Werbetexte, Fachtexte).
Kulturelle Entwicklungen und Zusammenhänge:
Der deutsche Sprachraum von der Aufklärung bis einschließlich
Biedermeier.
Arbeitstechniken:
Diskussionsleitung. Verhandlungstechnik.
2. Semester:
Sprachgestaltung:
Verhandlung, Debatte. Analyse und Beurteilung von Sachverhalten und Texten (mündlich und schriftlich, informations- und überzeugungsbetont).
Auseinandersetzung mit Texten:
Wertung literarischer Inhalte und ihrer Darstellungsform.
Beziehungen zwischen literarischen Werken und der kulturellen
Entwicklung.
Kulturelle Entwicklung und Zusammenhänge:
Der deutsche Sprachraum nach dem Biedermeier bis zur Gegenwart.
Arbeitstechniken:
Planung der Weiterbildung. Medienauswahl durch den Konsumenten.
Didaktische Grundsätze:
Die Bereitschaft zur Vervollkommnung in der Verkehrssprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß Umgangssprache, Mundart und Jargon in bestimmten Sprechsituationen durchaus ihren Platz haben, darüber hinaus jedoch für die Bewältigung beruflicher Aufgaben zusätzlich die Beherrschung der Verkehrssprache notwendig ist.
Um die Beherrschung der Verkehrssprache zu erreichen, bedarf es
- ständiger Verwendung der Verkehrssprache im Deutschunterricht (ausgenommen bei der Behandlung der anderen Sprachebenen);
- Übungen zu Schwachstellen (zB deutliches Sprechen, Aussprache bestimmter Laute);
- „Übersetzungsübungen'' aus anderen Sprachebenen in die Verkehrssprache.
Die Bereitschaft zum Verständnis der Hochsprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß komplexe Denk- und Gefühlsmitteilungen eine differenzierte Sprachleistung erfordern und umgekehrt Denkleistungen in einem direkten Zusammenhang mit der sprachlichen Kompetenz stehen.
Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Stilistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe nur Mittel zur Erreichung der Sprachkompetenz, die durch das Setzen handlungs- und berufsbezogener Schwerpunkte sowie durch die Einbindung in einen kommunikativen Zusammenhang unterstützt werden. Dementsprechend kann auf die Behandlung von Erscheinungen, die weder für den Alltag noch für die berufliche Kommunikation von Bedeutung sind, verzichtet werden.
Kriterien für die Auswahl nichtliterarischer Texte für Sprachübungen ergeben sich aus der angestrebten Sprachkompetenz (inhaltliche Verständlichkeit, Schülerinteresse, Aktualität, Anwendbarkeit im Alltag oder im Beruf).
Die Literaturerziehung soll im Schüler das Verständnis für persönliche Formung von Erlebnissen wecken und ebenso die Beurteilung von Gestaltungsformen fördern. Daher ist in diesem Bereich ein Vergleich literarischer Gestaltungen mit dem täglichen Sprachgebrauch und der Trivialliteratur nützlich. Kriterien für die Auswahl literarischer Texte sind die Förderung der Bereitschaft zur Kommunikation mit der Gedankenwelt von Einzelpersönlichkeiten und zur Auseinandersetzung mit zeitlich bedingten Problemen, die Vielseitigkeit der Themenkreise, die Einsicht in die kulturelle Entwicklung und die Möglichkeit des Vergleichs mit dem eigenen Erlebnisbereich. Die Analyse literarischer Werke wird durch Gruppenarbeit, durch Gegenwarts- und Altersbezogenheit der Thematik erleichtert. Die Selbständigkeit des Schülers wird erhöht, wenn der Lehrer nicht alle Informationen vorgibt, sondern den Schüler zur Informationsbeschaffung und -auswertung anleitet.
Das Verständnis für literarische Inhalte wird durch eigene kulturelle Aktivitäten (zB Theaterbesuche) erhöht.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten können nur durch Üben erreicht werden; daher benötigt der Schüler zahlreiche Sprech- und Schreibanlässe im Unterricht. Kriterien für die Auswahl sind die Vielseitigkeit in Form und Inhalt und der Beitrag zur sozialen Handlungskompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit. Probleme und Fragen des Schülers können in diesem Rahmen durchaus zum Gegenstand des Unterrichts gemacht werden. Dabei kommt auch schriftlichen Formen der persönlichen Vorbereitung oder der Zusammenfassung von Themenkreisen eine wesentliche Rolle zu. Der Projektunterricht ermöglicht eine praxisbezogene Verbindung von mündlicher und schriftlicher Kommunikation.
Bei der Diskussion gesellschaftlicher Probleme ist das Rollenspiel von großem Nutzen. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
Die Weiterbildung wird durch Vorträge auch schulfremder Personen zu Sachfragen gefördert. Für das Wissen um Weiterbildungsmöglichkeiten sind Besuche einschlägiger Einrichtungen und Nachschlageübungen in Fachbüchern wichtig.
Im I. Jahrgang ist jedes Semester eine einstündige, im II. Jahrgang jedes Semester eine zwei- oder dreistündige Schularbeit zulässig.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich in der Fremdsprache mündlich und schriftlich unmißverständlich und im wesentlichen korrekt über Alltagsfragen und Themen des Fachgebietes verständigen können.
Der Schüler soll fremdsprachige Texte des Fachgebietes, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, verstehen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines fremdsprachigen Textes, dessen Thematik ihm vertraut ist, im Deutschen und in der Fremdsprache wiedergeben können.
Der Schüler soll zweisprachige allgemeine Wörterbücher, Fachwörterbücher und für die Berufspraxis bedeutsame fremdsprachige Nachschlagwerke benützen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Alltag:
Zustände mit einfacher und komplexer Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Arbeitsplätze.
2. Semester:
Alltag:
Vorgänge mit einfacher und komplexer Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Einfache Geschäftsfälle.
Technik und Hilfswissenschaften:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Produkte der Technik (Bauarten, Funktion, Bedienung). Mathematik der technischen Fachliteratur; Datenverarbeitung.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Alltag:
Kontroversielle Themen von vorwiegend lokaler und regionaler
Bedeutung.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen. Einfache Geschäftsfälle.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung und Schutz einfacher Objekte).
2. Semester:
Alltag:
Kontroversielle Themen von vorwiegend nationaler oder globaler
Bedeutung.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Betriebliche Organisation im Fachgebiet (Strukturen. Probleme).
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Wartung, Pflege, Fehlersuche, Reparatur und Konstruktion komplexer Objekte; Anwendungen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf, insbesondere im Zusammenhang mit modernen Technologien. Themen, die mehrere Lehrstoffgebiete kombinieren, sparen Unterrichtszeit und fördern das fachübergreifende Denken. Besonders nützlich sind Themen und Aktivitäten, die zugleich die Fertigkeiten in der Alltagskommunikation festigen und ausbauen und/oder Besonderheiten der Länder, in denen diese Fremdsprache gesprochen wird, auf gesellschaftlichem, politischem, wirtschaftlichem, wissenschaftlich-technischem oder kulturellem Gebiet behandeln. Komplexe Aufgabenstellungen fördern die Eigenständigkeit des Schülers. Die Berücksichtigung seiner Interessen bei der Themenwahl erhöht seine Motivation.
Zur Verbesserung der Chancen von Schülern, die keine Vorbildung in der Fremdsprache besitzen, tritt anfangs die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schüler liegt im ersten Unterrichtssemester auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Je nach den Vorkenntnissen der Schüler kann auch die Vermittlung von Strukturregeln anläßlich festgestellter Lücken für die kommunikativen Fertigkeiten von Nutzen sein.
Für das erfolgreiche Verstehen, Umsetzen und Produzieren von Texten (das sind sowohl vorbereitete als auch in unmittelbarer Reaktion gegebene schriftliche und mündliche Äußerungen) ist es erforderlich, daß der Lehrer zunächst schrittweise Verfahren für diese komplexen Vorgänge vorstellt und an Beispielen erklärt. Der Wortschatz wird zweckmäßigerweise auf die am häufigsten gebrauchten Morpheme aufgebaut, damit schon früh eine inhaltsreiche Verständigung möglich ist.
Die mündliche Sprachbeherrschung wird durch Gruppengespräche, durch Übungen an Sprachmustern und durch Referate und Diskussionsbeiträge, etwa in Simulation von Tagungen, gefördert. Sprechhemmungen können dadurch abgebaut werden, daß in der Leistungsbeurteilung die Sprachrichtigkeit zunächst hinter das Ausmaß der Beteiligung am Sprachgeschehen zurücktritt. Bei Referaten wird der Gefahr der Überforderung des Vortragenden und der Zuhörer am besten durch allmähliche Steigerung der Länge, etwa ab zwei Minuten, sowie durch eingehende Beratung der Schüler vorgebeugt.
Bei Übungen im schriftlichen Ausdruck ist es zweckmäßig, den Aufgabenstellungen der Praxis durch genaue Angabe der Zielgruppe und des Verwendungszweckes des Textes nahezukommen. Der Bildungs- und Lehraufgabe sind vor allem folgende Formen angemessen: Reaktionen in der Fremdsprache auf vorgegebene fremdsprachige Texte in Form der Antwort, der Reklamation, der Stellungnahme, des Exzerpts, der Zusammenfassung; Reaktionen in der Fremdsprache auf bekannte Sachverhalte oder auf vorgegebene deutsche Texte, besonders in der beruflichen Korrespondenz.
In den Themenbereichen der alltags- und berufsorientierten Kommunikation fördern Hinweise auf die Lebensart des fremden Sprachraumes die Motivation. Im technischen Bereich erscheint der systematische Aufbau vom Einfachen zum Komplexen (zB Konstruktionselement - Bauteil - Baugruppe - Gerät - System) besonders zielführend. Als Unterrichtsmittel bewähren sich hier neben bildlichen Darstellungen auch Originalobjekte und Modelle.
Im Englischunterricht wird zweckmäßigerweise entweder das britische oder das amerikanische Englisch gepflegt, was auch den Hinweis auf Unterschiede erfordert. Gute Vorkenntnisse eines Schülers in einer dieser Sprachformen bedingen seine Förderung in dieser Form.
Im I. Jahrgang ist jedes Semester eine einstündige, im II. Jahrgang jedes Semester eine ein- oder zweistündige Schularbeit zulässig.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in gesellschafts-, politik- und wirtschaftsrelevanten Fragen einen seinem Lebensalter entsprechenden eigenen Standpunkt beziehen können.
Der Schüler soll die für die Entscheidungsfindung notwendigen historischen Fakten aufsuchen und verwerten können.
Der Schüler soll das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen Österreichs aus der historischen Situation kritisch beurteilen können.
Der Schüler soll Zusammenhänge zwischen der Entwicklung der Technik und allgemeinen Produktions- und Sozialstrukturen verstehen. Er soll wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse auf ihre Bedingungen untersuchen können. Insbesondere soll er Interessenkonflikte analysieren und Manipulationsversuche aufdecken können. Er soll die Notwendigkeit von Prioritäten und von Kompromissen einsehen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Europa 1900 bis 1914:
Politische Interessen der Großmächte, Bündnissysteme. Wirtschafts- und Sozialstruktur. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technisches Weltbild.
Der Erste Weltkrieg:
Ursachen, politische und militärische Entwicklung, Friedensverträge, neue Staatsgebiete und Staatsformen (Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns, Sowjetunion).
Europa zwischen den Weltkriegen:
Politische Interessen der Großmächte, Wirtschafts- und Sozialentwicklung (Inflation, Expansion und Zusammenbruch der Wirtschaft; Massenarbeitslosigkeit). Entwicklung der Technik. Kulturelle Strömungen. Totalitäre Ideologien, innerstaatliche Konfrontationen, Bündnissysteme.
Der Zweite Weltkrieg:
Ursachen, politische und militärische Entwicklung. Das nationalsozialistische Deutschland (Außen- und Wirtschaftspolitik; Verfolgung und Widerstand) und seine Gegner. Neue Grenzen und besetzte Gebiete. Die Vereinten Nationen.
Sozialkunde:
Soziale Gruppierungen (Kleingruppe, organisierte Gruppe, Institution).
2. Semester:
Die Welt seit 1945:
Wiederaufbau, Friedensverträge, Bündnissysteme und wirtschaftliche Zusammenschlüsse. Ost-West-Konflikt. Internationale Organisationen. Bewegung der Blockfreien. Entwicklung der Weltwirtschaft; Probleme der Entwicklungsländer; Nord-Süd-Beziehungen; multinationale Konzerne. Technische Entwicklung. Kulturelle Strömungen.
Österreich von 1945 bis 1955:
Zweite Republik, Besatzung, Wiederaufbau. Industriebeschlagnahmen, Verstaatlichung. Innenpolitische Krise 1950. Sozialpartnerschaft. Staatsvertrag, immerwährende Neutralität.
Österreich seit 1955:
Innen-, Außen- und Sozialpolitik. Entwicklung der Sozial- und Wirtschaftsstruktur. Umfassende Landesverteidigung. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technische Leistungen. Aktuelle politische Probleme.
Sozialkunde:
Soziale Rollen, Macht. Beeinflussungsprozesse; soziale Mobilität,
sozialer Wandel.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Auswirkung der geschichtlichen Entwicklung auf die Gegenwart.
Diskussionen über Probleme, zu denen die Schüler selbständig Informationen sammeln können, fördern die Selbständigkeit der Schüler, insbesondere dadurch, daß der Lehrer bei umstrittenen Themen nicht selbst Stellung bezieht, aber dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
Die Fähigkeit zur Analyse von Interessenkonflikten und Manipulationsversuchen wird durch Simulation gefördert, wobei die Schüler zu selbständiger Lösung angeregt werden.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache der Lehrer der Pflichtgegenstände „Deutsch'' und „Geschichte und Sozialkunde'' wichtig.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion in Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll einfache Geschäftsfälle in doppelter Buchhaltung und in der Kostenrechnung erstellen können. Er soll einfache Formen des Schrift- und Zahlungsverkehrs durchführen können.
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.
Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Betriebswirtschaft:
Unternehmens- und Betriebsformen, betriebliche Organisation.
Volkswirtschaft:
Wirtschaftsordnungen. Wirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,
Währung; Konjunktur. Außenhandel.
Schriftverkehr:
Posteingang und Postversand; Ablagetätigkeiten. Geschäftsfälle.
Schriftverkehr mit Behörden. Zahlungsverkehr.
2. Semester:
Rechnungswesen:
Gesetzliche Grundlagen. Prinzip der doppelten Buchhaltung.
Kostenrechnung.
Recht:
Privatrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz,
Sozialversicherung, Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes), Schutz geistigen Eigentums.
Staatsbürgerkunde:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde''.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
PFLICHTPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Unterricht der fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände erworbenen Kenntnisse und Einstellungen auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.
Organisationsform und Inhalt:
Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat mindestens vier Wochen zu betragen.
Das Pflichtpraktikum soll vorwiegend technische oder betriebsorganisatorische Tätigkeiten umfassen, wobei eine nicht facheinschlägige Tätigkeit auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar ist.
Nach dem Praktikum ist von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen der Schule vorzulegen.
Didaktische Grundsätze:
Der Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des zu verfassenden Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen.
B. FREIGEGENSTÄNDE
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf bestimmten, durch den Fortschritt der Technik für die Berufsausübung aktuell gewordenen Fachgebieten aufweisen.
Lehrstoff und didaktische Grundsätze:
I. und II. Jahrgang (bis zu zwei Wochenstunden):
Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze sind in allen Fällen vor Einführung dieses Freigegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Genehmigung und zur Einstufung des Unterrichtsgegenstandes in die entsprechende Lehrverpflichtungsgruppe vorzulegen.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
„LEIBESÜBUNGEN
I. und II. Jahrgang (bis zu 2 Wochenstunden):
Im übrigen siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
▸Anl. 7/3neu
in Kraft 01.09.1988 – 29.10.1993 · idF BGBl. Nr. 437/1988 · danach: BGBl. Nr. 734/1993 Anl. 7/3↗RIS↗
Anlage 7.3.2
-----------------
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT - AUFBAULEHRGANG ELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lehrverpflich-
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe tungsgruppe
I. II.
---------------------------------------------------------------------
1. Religion ........................ 2 2 4 (III)
2. Deutsch ......................... 2 2 4 (I)
3. Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 4 (I)
4. Geschichte und Sozialkunde ...... - 2 2 (III)
5. Wirtschaftliche Bildung, Rechts-
und Staatsbürgerkunde ........... - 2 2 III
6. Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... 8 - 8 (I)
7. Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............... 2 - 2 I
8. Energietechnik und
Leistungselektronik ............. - 3 3 I
9. Elektronik und Digitaltechnik ... 3 4 7 I
10. Nachrichtentechnik .............. 3 4 7 I
11. Technische Informatik *1) ....... 2 3 5 I
12. Meß-, Steuerungs- und
Regelungstechnik ................ 3 2 5 I
13. Fertigungstechnik und
Konstruktionslehre *2) .......... 6 6 12 I
14. Laboratorium .................... 4 8 12 I
15. Werkstättenlaboratorium ......... 3 - 3 III
---------------------------------------------------------------------
Gesamtstundenzahl ... 40 40 80
16. Pflichtpraktikum ................ vier Wochen in der
unterrichtsfreien Zeit
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lehrverpflich-
Freigegenstände Jahrgang Summe tungsgruppe
I. II.
---------------------------------------------------------------------
Aktuelle Fachgebiete *3) ( ) ........ 2 2 4 (I
bis
VI)
---------------------------------------------------------------------
Unverbindliche Übungen
---------------------------------------------------------------------
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 (IVa)
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht
---------------------------------------------------------------------
Deutsch .............................. *4) *4) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *4) *4) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *4) - (I)
Fachlich theoretische
Pflichtgegenstände ................... *4) *4) (I
bis
III)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 7.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 7.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 7.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 7.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)
Siehe Anlage 7.
4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage 7.
5. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 7.
6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen sowie die mathematischen Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (8 Wochenstunden):
1. Semester:
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen;
quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen;
näherungsweise Lösungen von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Hyperbel- und Areafunktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Überlagerung von Schwingungen. Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Darstellung komplexer Funktionen. Vektoralgebra.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes;
Oberflächen und Volumsberechnungen.
Analysis:
Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential. Funktionsdiskussion.
2. Semester:
Algebra und Numerik:
Numerische Integration, Operationen mit Matrizen.
Analysis:
Unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral. Potenzreihen; Fourier-Analyse und -Synthese; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.
Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:
Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen. Vertrauensbereiche, statistische Tests.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.
Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.
Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll dazu befähigt sein, die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einzuordnen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Algorithmik:
Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.
Programmieren:
Programme mit Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).
Betriebssystem und Anwendersoftware:
Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Graphik, Dateiverwaltung), Benutzerhandbücher.
2. Semester:
Programmieren:
Programmoptimierung.
Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik'' und „Programmieren'', bei den Beispielen auf Aufgaben aus den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen.
Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Programmierens folgen.
Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.
Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.
8. ENERGIETECHNIK UND LEISTUNGSELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fachrichtung kennen. Er soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Vorschriften und Normen kennen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
1. Semester:
Drehstromsystem:
Drei- und Vierleiternetz, Drehfeld; Wirk- und Blindleistung.
Transformatoren:
Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.
Wechselstrommaschinen:
Asynchron- und Synchronmaschinen (Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten).
2. Semester:
Gleichstrommaschinen:
Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.
Kleinmotoren:
Motoren für Antriebe und Stellfunktionen, Schrittmotoren.
Leistungselektronik:
Bauelemente, Umrichter, Regel- und Stellgeräte; Funkenstörung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Dies bedingt im allgemeinen die Beschränkung auf häufigste Realisierungen; so ergibt sich zum Beispiel im 2. Semester des II. Jahrganges das Dominieren des Themenbereiches „Leistungselektronik'', wobei zweckmäßigerweise auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Elektronik und Digitaltechnik'' zurückgegriffen wird, sodaß die Bauelemente der Leistungselektronik nur in ihrer praktischen Anwendung vorgestellt zu werden brauchen.
Im Themenbereich „Transformatoren'' sind die Kleintransformatoren wegen ihrer Bedeutung für die Elektronik besonders wichtig.
9. ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften der Bauelemente der Elektronik und der Digitaltechnik kennen. Er soll elektronische Schaltungen entwerfen und dimensionieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
1. Semester:
Sequentielle Logik:
Kippschaltungen, Zähler, Schieberegister, Speicher.
Anwendungen logischer Schaltungen:
Rechenwerke, festverdrahtete Steuerungen.
Logikfamilien:
Kennlinien, Betriebsparameter, praktische Ausführung von
Logikschaltungen, Störsicherheit.
Stromversorgung:
Netzgleichrichter-, Stabilisierungsschaltungen.
2. Semester:
Verstärker:
Klein- und Großsignalverstärker, Operationsverstärker.
Dimensionierung anhand von Kennlinien.
Elektronenröhren:
Elektronenbewegung im elektrischen und magnetischen Feld;
Vakuumröhren und gasgefüllte Röhren.
Optoelektronische Bauelemente:
Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.
Bauelemente:
Hochfrequenzverhalten passiver und aktiver Bauelemente, Vierpolparameter, Ersatzschaltungen, Filter.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
1. Semester:
Verstärker:
Breitbandverstärker, Selektivverstärker, Impulsverstärker.
Schwingungserzeugung:
Rückkopplung, Impulsformung, Generatorschaltungen.
Frequenzumsetzung:
Spektren, nichtlineare Verzerrungen, Frequenzteilung und -vervielfachung, Modulation und Demodulation, Mischung.
2. Semester:
Mikrowellentechnik:
Erzeugung, Verstärkung, Übertragung, Verarbeitung.
Programmierbare Schaltungen:
Festprogrammierbare Logikschaltungen; freiprogrammierbare
Steuerungen.
Impulstechnik:
Periodische und nichtperiodische Vorgänge; spezielle Rechenmethoden
für Schaltvorgänge.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im Themenbereich „Programmierbare Schaltungen'' bewährt sich der Vergleich mit konventioneller Logik.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
10. NACHRICHTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungen der Nachrichten- und Hochfrequenztechnik analysieren und ihr Frequenzverhalten berechnen können. Er soll mit den gebräuchlichsten Verfahren der Übertragungs- und Empfangstechnik sowie der Vermittlungstechnik im Fernsprech- und Fernschreibwesen vertraut sein. Er soll die einschlägigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
1. Semester:
Elektroakustik:
Elektroakustische Wandler, Schallausbreitung.
Fernsprech- und Fernschreibtechnik:
Aufgabenstellung, Bauelemente, Baugruppen, Grundzüge der Vermittlungstechnik. Aufbau des österreichischen Fernsprech- und Fernschreibnetzes.
Sinusförmige Größen:
Analytische und graphische Darstellungen; Mittelwerte;
Wechselstromwiderstände; Wechselstromleistung.
Passive Zweipole:
Frequenzgänge (Bodediagramm, Ortskurven), Ersatzschaltungen,
Schwingkreise.
2. Semester:
Aktive Zweipole:
Ersatzschaltungen, Anpassung.
Vierpole:
Parameterdarstellung, Ersatzschaltungen, Übertragungsgrößen, Laufzeitverhalten, Dämpfungsglieder, Übertrager, Filtertechnik.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden):
1. Semester:
Elektromagnetische Wellen:
Leitungen, Antennen, Abstrahlung und Ausbreitung; Leitungsdiagramm,
Anpassung.
Rundfunk- und Phonotechnik:
Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Phonotechnik.
2. Semester:
Datenfernübertragung:
Schnittstellen; Protokolle; ISO-Schichtenmodell. Datennetze.
Fernsehtechnik:
Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte.
Digitale Übertragungs- und Vermittlungstechnik:
Informationstheorie; digitale Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung); Vermittlungstechnik; Verkehrstheorie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
11. TECHNISCHE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze der Informationsverarbeitung und ihre Anwendungen auf den Gebieten der Hardware und der Software sicher beherrschen. Er soll komplexe einschlägige Aufgaben lösen können.
Der Schüler soll in mindestens einer weiteren höheren Programmiersprache und in einer maschinennahen Sprache programmieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Mikroelektronik:
Zentraleinheit, Speicher, Peripheriebausteine. Speicherhierarchien;
Massenspeicher.
Software:
Betriebsformen. Betriebssysteme und Betriebsprogramme.
Programmiersprachen.
2. Semester:
Mikroelektronik:
Einfache Mikrocomputersteuerungen. Entwicklungssysteme.
Software:
Organisationsstrukturen im Softwareentwurf. Datenstrukturen.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
1. Semester:
Mikroelektronik:
Einsatz von Mikroprozessorsystemen. Befehlssätze und Strukturen. Bauformen intelligenter Peripheriebausteine; Direct Memory Access. Sonderbauformen von Prozessoren. Mikroprozessoranwendungen in parallelen Prozessen.
Software:
Algorithmen und Programme. Programmbibliothek. Kommerzielle Datenverarbeitung; Bildschirmgraphik; computerunterstützter Entwurf.
2. Semester:
Mikroelektronik:
Zeitabläufe; Interrupt; Emulation; technische Anwendungen.
Software:
Datenbanken, Datensicherung. Kosten-Nutzen-Analyse. Optimieren von Programmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes im Sinne der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre'' und „Laboratorium'', weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. In den Themenbereichen „Datenstrukturen'', „Algorithmen und Programme'' kommt den Baumstrukturen sowie den Such-, Sortier- und Mischverfahren besondere Bedeutung zu. Im Themenkreis „Programmiersprachen'' sind auch die Echtzeitsprachen von Bedeutung.
Der Unterricht baut auf grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Pflichtgegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung'' und „Elektronik und Digitaltechnik'' auf.
Der praktischen Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich die Gruppenarbeit, insbesondere bei der Entwicklung von Softwaremodulen.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Softwareentwicklung und Test) beträgt in jedem Semester eine Wochenstunde.
12. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein. Er soll für eine gegebene Aufgabe die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können.
Der Schüler soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
1. Semester:
Meßverstärker:
Aufbau, Funktionsweise, Kenndaten, Sonderformen.
Signalgeneratoren:
Aufbau, Funktionsweise, Eigenschaften; Frequenznormale,
Frequenzsynthese.
Digitale Meßgeräte:
Strom-, Spannungs-, Widerstands-, Frequenz- und Zeitmessung.
2. Semester:
Oszilloskop:
Abtastoszilloskop, Speicheroszilloskop, Logikanalysator;
Ausführungsformen.
Elektrische Messung nichtelektrischer Größen:
Meßwerterfassung, -wandlung, -aufbereitung.
Regelungstechnik:
Regelkreis, Regelkreisglieder, stetige und unstetige Regler,
Stabilität und Optimierung.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik:
Messung von Kenngrößen passiver und aktiver Zwei- und Vierpole, Wobbelmeßtechnik, akustische Messungen. Spektralanalyse. Antennen- und Empfängermeßtechnik; UHF- und Mikrowellenmeßtechnik; Funkortung.
2. Semester:
Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung:
Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme (Aufbau, Funktion, Anwendung). Anwendungen in der Regelungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen empfiehlt sich im Themenkreis „Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung'' die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Elektronik und Digitaltechnik''.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
13. FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig Bauteile, Baugruppen und Geräte der Elektronik dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten) und die erforderliche Software erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (6 Wochenstunden):
1. Semester:
Leiterplatten:
Herstellung; Erstellen der Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnung, Stückliste) nach vorgegebenen Schaltungen unter Berücksichtigung feinwerktechnischer Bauelemente.
Elektronische Baugruppen:
Dimensionieren einfacher und komplexer Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen der Fertigungsunterlagen.
2. Semester:
Elektronische Geräte:
Entwicklung von einfachen Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
Halbleiter:
Herstellung von Einzelhalbleitern.
II. Jahrgang (6 Wochenstunden):
1. Semester:
Elektronische Geräte:
Entwicklung von komplexen Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
Halbleiter:
Herstellung von integrierten Schaltungen.
Analoge und digitale Systeme:
Entwicklung von einfachen Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
2. Semester:
Analoge und digitale Systeme:
Entwicklung von komplexen Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der facheinschlägigen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie der elektronischen Datenverarbeitung für Entwicklung, Berechnung und Konstruktion.
Für den Entwurf von Leiterplatten ist es zweckmäßig, rechnergestützte Methoden einzusetzen. Es empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium'', um den Aufbau der entworfenen Schaltungen zu ermöglichen.
Für komplexe Konstruktionsaufgaben erscheint Gruppenarbeit zweckmäßig.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Entwurf und Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt in jedem Semester fünf Wochenstunden.
14. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Schaltungs-, Meß-, Prüf-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben lösen und dokumentieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können. Er soll mikroelektronische Systeme betreiben und prüfen und die dafür erforderliche Software erstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
II. Jahrgang (8 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Energietechnik und Leistungselektronik'', „Elektronik und Digitaltechnik'', „Nachrichtentechnik'', „Technische Informatik'' und „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'' wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der facheinschlägigen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
15. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung lösen und dokumentieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
1. Semester:
Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von steuerungs- und
regelungstechnischen Geräten und Systemen.
Stoffgebiet Elektronik und Digitaltechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen und
digitalen Baugruppen.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von
Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen.
2. Semester:
Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:
Erstellen einfacher Programme.
Stoffgebiet Elektronik und Digitaltechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen und
digitalen Geräten und Systemen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der nachrichtentechnischen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und in der Berufsausbildung erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
16. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 7.
B. FREIGEGENSTÄNDE
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 7.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 7.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 7.
---------------------------------------------------------------------
*1) Mit Übungen.
*2) Mit Konstruktionsübungen.
*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*4) Bei Bedarf 1 Kurs zu höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 2 Unterrichtsstunden pro Woche).
▸Anl. 8neu
Anlage 8
____________
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND
GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN HÖHEREN TECHNISCHEN UND
GEWERBLICHEN LEHRANSTALTEN FÜR BERUFSTÄTIGE - AUFBAULEHRGANG
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Aufbaulehrgänge für Berufstätige haben im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. b des Schulorganisationsgesetzes der Erwerbung höherer Bildung auf dem Fachgebiet zu dienen und die Schüler zugleich zur Hochschulreife zu führen.
Der Absolvent eines Aufbaulehrganges für Berufstätige soll über die zur Ausübung von Ingenieurberufen der Fachrichtung nach dem Stande der Technik und zum Studium an einer Universität erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Er soll die durch Gesetz oder Norm festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten sowie die in der Berufspraxis verwendeten Maschinen und Geräte bedienen können.
Der Absolvent soll bei der Anwendung der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse in der technischen Problemlösung die Wechselwirkung von Mensch und Umwelt richtig beurteilen können; er soll mit seiner Arbeit bei der Erhaltung des Lebensraumes mitwirken können.
Er soll Vorgänge und Zustände nach vorgegebenen Gesichtspunkten präzise beobachten, Wesentliches erkennen und Sachverhalte in gesprochenem und geschriebenem Deutsch in einer Fremdsprache, in mathematisch-naturwissenschaftlicher Symbolik sowie durch graphische Darstellungen ausdrücken können.
Der Absolvent soll zur Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben befähigt und bereit sein; er soll die demokratischen Prinzipien sowie die Eigenart der Bevölkerung seiner engeren und weiteren Heimat und seines Berufsstandes kennen und bejahen. Er soll nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten. Er soll zur Zusammenarbeit bei Problemlösungen befähigt und bereit sein. Er soll die Arbeit anderer achten. Er soll selbst zur Weiterbildung bereit sein und die Weiterbildung auch von Mitarbeitern planen und fördern.
Der Absolvent soll Neues mit Interesse aufnehmen und verfolgen, mit Selbstvertrauen an die Arbeit herangehen und an der eigenen Arbeit und Leistung Freude empfinden. Er soll in kulturellen Tätigkeiten Entspannung finden.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, den Lehrstoff nach den Kriterien und den Anforderungen der Praxis und des für den Fachbereich Typischen auszuwählen. Der gründlichen Arbeit in der notwendigen Beschränkung gebührt der Vorzug vor einer oberflächlichen Vielheit. Durch Einbeziehung von Vorkenntnissen und Erfahrungen der erwachsenen Schüler kann das gegenüber der Normalform verminderte Stundenausmaß ausgeglichen werden.
Damit die Motivation der Schüler, Problemlösungen anzustreben, erhöht wird, ist es zweckmäßig, daß der Schüler zu Beginn eines Unterrichtsabschnittes ein gestelltes Problem als lösenswert erkennt und es am Ende des Unterrichtsabschnittes lösen kann.
Um die im allgemeinen Bildungsziel geforderte sprachliche Ausdrucksfähigkeit zu erreichen, sind auch in den fachlich-theoretischen Pflichtgegenständen Referate mit steigendem Schwierigkeitsgrad zweckmäßig.
Damit der Schüler seine Kenntnisse in verschiedenen Zusammenhängen anwenden kann, ist eine problemorientierte, Zusammenhänge (auch mit anderen Unterrichtsgegenständen) ausleuchtende Aufbereitung des Lehrstoffes erforderlich, die sich geeigneter, erforderlichenfalls vom Lehrer selbst angefertigter Unterrichtsmittel und Verständnishilfen bedient. Dem praxisbezogenen Bildungsziel entsprechend, kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel größte Bedeutung zu.
Die vom allgemeinen Bildungsziel geforderte Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts erfordert, daß der Lehrer die Entwicklungen, die sein Fachgebiet und dessen Umfeld einschließlich ökologischer Aspekte betreffen, ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden dem zeitgemäßen Stand anpaßt. Dem Lehrplanabschnitt „Lehrstoff'' kann daher nur die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zukommen.
Das Erreichen des Bildungszieles verlangt die Absprache aller Lehrer verwandter Unterrichtsgegenstände und die Erstellung von Stoffverteilungsplänen zwecks rechtzeitiger Vorbereitung der Schüler auf den erforderlichen Wissensstand sowie zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten. Die Abfolge des Lehrstoffes in den einzelnen Schulstufen wird von dieser Abstimmung der Unterrichtsgegenstände, von der Berücksichtigung aktueller Ereignisse und von didaktischen Erwägungen des Lehrers abhängen.
Die Bearbeitung von Projekten in Gruppenarbeit erweist sich als besonders nützliche Vorbereitung auf die berufliche Situation, zu der auch die Kommunikationsfähigkeit gehört. Die Kritik der Mitschüler bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt wichtig.
Exkursionen und Lehrausgänge fördern die Einsicht in fachlich-technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in soziale Beziehungen und fördern das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt.
Verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes können durch mehrere Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden.
Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können zur Konzentration des Unterrichtes einzelne einander ergänzende Pflichtgegenstände in Form eines zusammenfassenden Unterrichtes dargeboten werden.
Ebenso kann das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, wobei eine Wochenstunde etwa vierzig Unterrichtsstunden pro Unterrichtsjahr entspricht.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984 in der jeweils geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Allgemeines Bildungsziel:
Der Religionsunterricht für die 3jährigen Aufbaulehrgänge für Berufstätige hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgespräches das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.
Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist zu vertiefen.
Zum Unterricht sind Bibel und Kirchengesangbuch unentbehrlich.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Gott und Mensch
Reformation, Gegenreformation und Geheimprotestantismus
Gottesdienst, Kirchenjahr, Gesangbuch
Taufe und Heiliges Abendmahl
II. Jahrgang:
Das Zeugnis der Evangelien: Taten und Lehre Christi Jesu
Evangelische Kirche in Österreich: Von der Duldung zur Gleichberechtigung
Das Gebet
Ehe, Familie, Arbeit, Freizeit
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan in Anlage 1 gilt sinngemäß.
c) (Anm.: richtig: d)) Israelitischer Religionsunterricht
Siehe Anlage 1.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Verkehrssprache mündlich und schriftlich beherrschen. Er soll Zustände, Vorgänge und Systeme zweckorientiert beschreiben können. Der Schüler soll die Hochsprache in Wort und Schrift verstehen.
Der Schüler soll Referate und Schriftstücke der Berufspraxis abfassen können; dabei soll er seine Arbeit ökonomisch planen und den Stil dem Kommunikationszweck anpassen. Er soll zweckmäßige Lernmethoden anwenden und Informationen zielorientiert beschaffen können.
Der Schüler soll die Bedeutung der Sprache im menschlichen Leben erfassen. Er soll aus dem Medienangebot zweckorientiert auswählen können.
Der Schüler soll literarische Werke gern aufnehmen; er soll sich mit ihnen auseinandersetzen können. Er soll zur sprachlichen und kulturellen Weiterbildung bereit sein, aus kulturellen Angeboten auswählen und am kulturellen Leben teilnehmen. Er soll die Bedeutung Österreichs innerhalb der europäischen Kulturgemeinschaft kennen.
Der Schüler soll Probleme des menschlichen Lebens und der Umwelt erkennen, analysieren und zu ihnen Stellung nehmen können. Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein. Er soll dabei nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten. Der Schüler soll zur Gruppenarbeit fähig und bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Sprachnormen:
Direkte und indirekte Rede. Sprachschichten.
Sprachgestaltung:
Einfache Schlüsse. Sinnzusammenhänge. Zulässige und unzulässige Verallgemeinerung. Ursache. Wirkung. Bedingung; Argument. Beispiel. Strukturieren von Sachzusammenhängen in freier Rede und in schriftlichen und graphischen Formen. Sprachliche Mittel der Gesprächs- und Diskussionsführung (Formen, Zweck). Protokoll.
Arbeitstechniken:
Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von Bibliotheken. Arbeitsplanung.
2. Semester:
Sprachnormen:
Fachsprache der Berufspraxis. Synonymik (insbesondere bei Fachbegriffen).
Sprachgestaltung:
Arbeitsanleitung (mündlich und schriftlich). Argumentationsformen. Sprachliche Mittel der Gesprächs- und Diskussionsführung (Anwendung).
Auseinandersetzung mit Texten:
Deutschsprachiges Schrifttum des 18., 19. und 20. Jahrhunderts (Interpretation; Wechselbeziehungen zur Weltliteratur, zur bildenden Kunst und zur Musik).
Arbeitstechniken:
Arbeitsteilige Verfahren zur Informationsbeschaffung und
-auswertung. Grundsätze der Gruppenarbeit.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Sprachgestaltung:
Analysen und Stellungnahmen zu Problemen (mündlich und schriftlich). Facharbeit. Statement. Fachreferat. Streitgespräch. Arbeitszeugnis. Brief an Institutionen.
Auseinandersetzung mit Texten:
Beziehung zwischen Form und Inhalt (Dichtung und Trivialliteratur, Ironie, Parodie, Satire). Wertungskriterien. Gebrauchstexte
(Werbetexte, Fachtexte).
Kulturelle Entwicklungen und Zusammenhänge:
Der deutsche Sprachraum von der Aufklärung bis einschließlich
Biedermeier.
Arbeitstechniken:
Diskussionsleitung. Verhandlungstechnik.
2. Semester:
Sprachgestaltung:
Verhandlung, Debatte. Analyse und Beurteilung von Sachverhalten und Texten (mündlich und schriftlich, informations- und überzeugungsbetont).
Auseinandersetzung mit Texten:
Wertung literarischer Inhalte und ihrer Darstellungsform.
Beziehungen zwischen literarischen Werken und der kulturellen
Entwicklung.
Kulturelle Entwicklung und Zusammenhänge:
Der deutsche Sprachraum nach dem Biedermeier bis zur Gegenwart.
Arbeitstechniken:
Planung der Weiterbildung. Medienauswahl durch den Konsumenten.
Didaktische Grundsätze:
Die Bereitschaft zur Vervollkommnung in der Verkehrssprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß Umgangssprache, Mundart und Jargon in bestimmten Sprechsituationen durchaus ihren Platz haben, darüber hinaus jedoch für die Bewältigung beruflicher Aufgaben zusätzlich die Beherrschung der Verkehrssprache notwendig ist.
Um die Beherrschung der Verkehrssprache zu erreichen, bedarf es
- ständiger Verwendung der Verkehrssprache im Deutschunterricht (ausgenommen bei der Behandlung der anderen Sprachebenen);
- Übungen zu Schwachstellen (zB deutliches Sprechen, Aussprache bestimmter Laute);
- „Übersetzungsübungen'' aus anderen Sprachebenen in die Verkehrssprache.
Die Bereitschaft zum Verständnis der Hochsprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß komplexe Denk- und Gefühlsmitteilungen eine differenzierte Sprachleistung erfordern und umgekehrt Denkleistungen in einem direkten Zusammenhang mit der sprachlichen Kompetenz stehen.
Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Stilistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe nur Mittel zur Erreichung der Sprachkompetenz, die durch das Setzen handlungs- und berufsbezogener Schwerpunkte sowie durch die Einbindung in einen kommunikativen Zusammenhang unterstützt werden. Dementsprechend kann auf die Behandlung von Erscheinungen, die weder für den Alltag noch für die berufliche Kommunikation von Bedeutung sind, verzichtet werden.
Kriterien für die Auswahl nichtliterarischer Texte für Sprachübungen ergeben sich aus der angestrebten Sprachkompetenz (inhaltliche Verständlichkeit, Schülerinteresse, Aktualität, Anwendbarkeit im Alltag oder im Beruf).
Die Literaturerziehung soll im Schüler das Verständnis für persönliche Formung von Erlebnissen wecken und ebenso die Beurteilung von Gestaltungsformen fördern. Daher ist in diesem Bereich ein Vergleich literarischer Gestaltungen mit dem täglichen Sprachgebrauch und der Trivialliteratur nützlich. Kriterien für die Auswahl literarischer Texte sind die Förderung der Bereitschaft zur Kommunikation mit der Gedankenwelt von Einzelpersönlichkeiten und zur Auseinandersetzung mit zeitlich bedingten Problemen, die Vielseitigkeit der Themenkreise, die Einsicht in die kulturelle Entwicklung und die Möglichkeit des Vergleichs mit dem eigenen Erlebnisbereich. Die Analyse literarischer Werke wird durch Gruppenarbeit, durch Gegenwarts- und Altersbezogenheit der Thematik erleichtert. Die Selbständigkeit des Schülers wird erhöht, wenn der Lehrer nicht alle Informationen vorgibt, sondern den Schüler zur Informationsbeschaffung und -auswertung anleitet.
Das Verständnis für literarische Inhalte wird durch eigene kulturelle Aktivitäten (zB Theaterbesuche) erhöht.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten können nur durch Üben erreicht werden; daher benötigt der Schüler zahlreiche Sprech- und Schreibanlässe im Unterricht. Kriterien für die Auswahl sind die Vielseitigkeit in Form und Inhalt und der Beitrag zur sozialen Handlungskompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit, insbesondere im Beruf. Probleme und Fragen des Schülers können in diesem Rahmen durchaus zum Gegenstand des Unterrichts gemacht werden. Dabei kommt auch schriftlichen Formen der persönlichen Vorbereitung oder der Zusammenfassung von Themenkreisen eine wesentliche Rolle zu. Der Projektunterricht ermöglicht eine praxisbezogene Verbindung von mündlicher und schriftlicher Kommunikation.
Bei der Diskussion gesellschaftlicher Probleme ist das Rollenspiel von großem Nutzen. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
Die Weiterbildung wird durch Vorträge auch schulfremder Personen zu Sachfragen gefördert. Für das Wissen um Weiterbildungsmöglichkeiten sind Besuche einschlägiger Einrichtungen und Nachschlageübungen in Fachbüchern wichtig.
Im I. Jahrgang ist jedes Semester eine einstündige, im II. Jahrgang jedes Semester eine zwei- oder dreistündige Schularbeit zulässig.
LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich in der Fremdsprache mündlich und schriftlich unmißverständlich und im wesentlichen korrekt über Alltagsfragen und Themen des Fachgebietes verständigen können.
Der Schüler soll fremdsprachige Texte des Fachgebietes, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, verstehen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können.
Der Schüler soll zweisprachige allgemeine Wörterbücher, Fachwörterbücher und für die Berufspraxis bedeutsame fremdsprachige Nachschlagwerke benützen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Alltag:
Zustände mit einfacher und komplexer Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Arbeitsplätze.
2. Semester:
Alltag:
Vorgänge mit einfacher und komplexer Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Einfache Geschäftsfälle.
Technik und Hilfswissenschaften:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Produkte der Technik (Bauarten, Funktion, Bedienung). Mathematik der technischen Fachliteratur; Datenverarbeitung.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Alltag:
Kontroversielle Themen von vorwiegend lokaler und regionaler
Bedeutung.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen. Einfache Geschäftsfälle.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung und Schutz einfacher Objekte).
2. Semester:
Alltag:
Kontroversielle Themen von vorwiegend nationaler oder globaler
Bedeutung.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Betriebliche Organisation im Fachgebiet (Strukturen. Probleme).
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Wartung, Pflege, Fehlersuche, Reparatur und Konstruktion komplexer Objekte; Anwendungen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf, insbesondere im Zusammenhang mit modernen Technologien. Themen, die mehrere Lehrstoffgebiete kombinieren, sparen Unterrichtszeit und fördern das fachübergreifende Denken. Besonders nützlich sind Themen und Aktivitäten, die zugleich die Fertigkeiten in der Alltagskommunikation festigen und ausbauen und/oder Besonderheiten der Länder, in denen diese Fremdsprache gesprochen wird, auf gesellschaftlichem, politischem, wirtschaftlichem, wissenschaftlich-technischem oder kulturellem Gebiet behandeln. Komplexe Aufgabenstellungen fördern die Eigenständigkeit des Schülers. Die Berücksichtigung seiner Interessen bei der Themenwahl erhöht seine Motivation.
Je nach den Vorkenntnissen der Schüler kann auch die Vermittlung von Strukturregeln anläßlich festgestellter Lücken für die kommunikativen Fertigkeiten von Nutzen sein.
Für das erfolgreiche Verstehen, Umsetzen und Produzieren von Texten (das sind sowohl vorbereitete als auch in unmittelbarer Reaktion gegebene schriftliche und mündliche Äußerungen) ist es erforderlich, daß der Lehrer zunächst schrittweise Verfahren für diese komplexen Vorgänge vorstellt und an Beispielen erklärt. Der Wortschatz wird zweckmäßigerweise auf die am häufigsten gebrauchten Morpheme aufgebaut, damit schon früh eine inhaltsreiche Verständigung möglich ist.
Die mündliche Sprachbeherrschung wird durch Gruppengespräche, durch Übungen an Sprachmustern und durch Referate und Diskussionsbeiträge, etwa in Simulation von Tagungen, gefördert. Sprechhemmungen können dadurch abgebaut werden, daß in der Leistungsbeurteilung die Sprachrichtigkeit zunächst hinter das Ausmaß der Beteiligung am Sprachgeschehen zurücktritt. Bei Referaten wird der Gefahr der Überforderung des Vortragenden und der Zuhörer am besten durch allmähliche Steigerung der Länge, etwa ab zwei Minuten, sowie durch eingehende Beratung der Schüler vorgebeugt.
Bei Übungen im schriftlichen Ausdruck ist es zweckmäßig, den Aufgabenstellungen der Praxis durch genaue Angabe der Zielgruppe und des Verwendungszweckes des Textes nahezukommen. Der Bildungs- und Lehraufgabe sind vor allem folgende Formen angemessen: Reaktionen in der Fremdsprache auf vorgegebene fremdsprachige Texte Form der Antwort, der Reklamation, der Stellungnahme, des Exzerpts, der Zusammenfassung; Reaktionen in der Fremdsprache auf bekannte Sachverhalte oder auf vorgegebene deutsche Texte, besonders in der beruflichen Korrespondenz.
In den Themenbereichen der alltags- und berufsorientierten Kommunikation fördern Hinweise auf die Lebensart des fremden Sprachraumes die Motivation. Im technischen Bereich erscheint der systematische Aufbau vom Einfachen zum Komplexen (zB Konstruktionselement - Bauteil - Baugruppe - Gerät - System) besonders zielführend. Als Unterrichtsmittel bewähren sich hier neben bildlichen Darstellungen auch Originalobjekte und Modelle.
Im Englischunterricht wird zweckmäßigerweise entweder das britische oder das amerikanische Englisch gepflegt, was auch den Hinweis auf Unterschiede erfordert. Gute Vorkenntnisse eines Schülers in einer dieser Sprachformen bedingen seine Förderung in dieser Form.
In jedem Semester ist eine einstündige (ab dem II. Jahrgang auch zweistündige) Schularbeit zulässig.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in gesellschafts-, politik- und wirtschaftsrelevanten Fragen einen seinem Lebensalter entsprechenden eigenen Standpunkt beziehen können.
Der Schüler soll die für die Entscheidungsfindung notwendigen historischen Fakten aufsuchen und verwerten können.
Der Schüler soll das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen Österreichs aus der historischen Situation kritisch beurteilen können.
Der Schüler soll Zusammenhänge zwischen der Entwicklung der Technik und allgemeinen Produktions- und Sozialstrukturen verstehen. Er soll wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse auf ihre Bedingungen untersuchen können. Insbesondere soll er Interessenkonflikte analysieren und Manipulationsversuche aufdecken können. Er soll die Notwendigkeit von Prioritäten und von Kompromissen einsehen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Europa 1900 bis 1914:
Politische Interessen der Großmächte, Bündnissysteme. Wirtschafts- und Sozialstruktur. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technisches Weltbild.
Der Erste Weltkrieg:
Ursachen, politische und militärische Entwicklung, Friedensverträge, neue Staatsgebiete und Staatsformen (Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns, Sowjetunion).
Europa zwischen den Weltkriegen:
Politische Interessen der Großmächte, Wirtschafts- und Sozialentwicklung (Inflation, Expansion und Zusammenbruch der Wirtschaft; Massenarbeitslosigkeit). Entwicklung der Technik. Kulturelle Strömungen. Totalitäre Ideologien, innerstaatliche Konfrontationen, Bündnissysteme.
Der Zweite Weltkrieg:
Ursachen, politische und militärische Entwicklung. Das nationalsozialistische Deutschland (Außen- und Wirtschaftspolitik; Verfolgung und Widerstand) und seine Gegner. Neue Grenzen und besetzte Gebiete. Die Vereinten Nationen.
Sozialkunde:
Soziale Gruppierungen (Kleingruppe, organisierte Gruppe, Institution).
2. Semester:
Die Welt seit 1945:
Wiederaufbau, Friedensverträge, Bündnissysteme und wirtschaftliche Zusammenschlüsse. Ost-West-Konflikt. Internationale Organisationen. Bewegung der Blockfreien. Entwicklung der Weltwirtschaft; Probleme der Entwicklungsländer; Nord-Süd-Beziehungen; multinationale Konzerne. Technische Entwicklung. Kulturelle Strömungen.
Österreich von 1945 bis 1955:
Zweite Republik, Besatzung, Wiederaufbau. Industriebeschlagnahmen, Verstaatlichung. Innenpolitische Krise 1950. Sozialpartnerschaft. Staatsvertrag, immerwährende Neutralität.
Österreich seit 1955:
Innen-, Außen- und Sozialpolitik. Entwicklung der Sozial- und Wirtschaftsstruktur. Umfassende Landesverteidigung. Kulturelle Strömungen, wissenschaftlich-technische Leistungen. Aktuelle politische Probleme.
Sozialkunde:
Soziale Rollen, Macht. Beeinflussungsprozesse; soziale Mobilität,
sozialer Wandel.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Auswirkung der geschichtlichen Entwicklung auf die Gegenwart.
Diskussionen über Probleme, zu denen die Schüler selbständig Informationen sammeln können, fördern die Selbständigkeit der Schüler, insbesondere dadurch, daß der Lehrer bei umstrittenen Themen nicht selbst Stellung bezieht, aber dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
Die Fähigkeit zur Analyse von Interessenkonflikten und Manipulationsversuchen wird durch Simulation gefördert, wobei die Schüler zu selbständiger Lösung angeregt werden.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Deutsch'' wichtig.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bindungen und Ansprüche des Menschen an den Raum und die sich daraus ergebenden Veränderungsprozesse im Raum erkennen können. Er soll die Nutzungs- und Verteilungskonflikte um die Vorkommen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Erde kennen und bereit sein, an den Lösungsansätzen für ein friedliches Zusammenleben mitzuwirken.
Der Schüler soll um die gegenseitige Abhängigkeit von Mensch und Ökosystem wissen und bei Entscheidungen in der Konfrontation von Technik und Natur Verantwortung übernehmen.
Der Schüler soll wirtschaftliche Abläufe interpretieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Landschafts- und Humanökologie:
Ökologisches Wirkungsgefüge (Klima, Relief, Boden, Pflanzenkleid). Wechselwirkungen zwischen Ökosystemen und dem wirtschaftenden Menschen.
Bevölkerung:
Demographische Strukturen und Prozesse. Kapazitätsgrenzen.
Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme:
Die 1., 2. und 3. Welt. Überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische, militärische).
2. Semester:
Entwicklungsländer:
Merkmale, Probleme.
Entwickelte Länder:
Wirtschaftsregionen (Entstehungsfaktoren, Entwicklungen). Regionale
Strukturveränderungen (Ursachen, wirtschaftliche und räumliche Auswirkungen).
Raumordnung:
Ordnungsmaßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität und einer
funktionierenden Wirtschaft. Gestaltungsmöglichkeiten im eigenen
Lebensraum.
Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme:
Verflechtung von Machtinteressen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Wechselwirkung zwischen dem geographischen Raum und dem Menschen sowie der Österreichbezug. Die Mehrzahl der Inhalte kann durch Fallbeispiele in den Unterricht eingebracht werden, insbesondere in den Themenbereichen „Landschafts- und Humanökologie'', „Entwicklungsländer'', „Entwickelte Länder'' und „Raumordnung''. Werden bei den einzelnen Fallbeispielen länderkundlich-topographische Inhalte miteinbezogen und so ausgewählt, daß alle Religionen der Erde abgedeckt sind, so kann das von den Schülern früher erworbene topographische Orientierungswissen erweitert und vertieft werden.
Wirtschaftskundliche Begriffe lassen sich am besten aus den geographischen Inhalten der einzelnen Themenbereiche entwickeln.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion in Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll einfache Geschäftsfälle in doppelter Buchhaltung und in der Kostenrechnung erstellen können. Er soll einfache Formen des Schrift- und Zahlungsverkehrs durchführen können.
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.
Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Betriebswirtschaft:
Unternehmens- und Betriebsformen, betriebliche Organisation.
Volkswirtschaft:
Wirtschaftsordnungen. Wirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,
Währung; Konjunktur. Außenhandel.
Schriftverkehr:
Posteingang und Postversand; Ablagetätigkeiten. Geschäftsfälle.
2. Semester:
Schriftverkehr:
Warenverkehr, Zahlungsverkehr.
Rechnungswesen:
Gesetzliche Grundlagen. Prinzip der doppelten Buchhaltung.
Kostenrechnung.
Recht:
Privatrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz,
Sozialversicherung, Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes), Schutz geistigen Eigentums.
Staatsbürgerkunde:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde'' zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
B. FREIGEGENSTÄNDE
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf bestimmten, durch den Fortschritt der Technik für die Berufsausübung aktuell gewordenen Fachgebieten aufweisen.
Lehrstoff und didaktische Grundsätze:
I. bis II. Jahrgang (bis zu zwei Wochenstunden):
Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze sind in allen Fällen vor Einführung dieses Freigegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Genehmigung und zur Einstufung des Unterrichtsgegenstandes in die entsprechende Lehrverpflichtungsgruppe vorzulegen.
C. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
▸Anl. 8/3neu
in Kraft 01.09.1988 – 29.10.1993 · idF BGBl. Nr. 437/1988 · danach: BGBl. Nr. 734/1993 Anl. 8/3↗RIS↗
Anlage 8.3.2
-------------------
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BERUFSTÄTIGE - AUFBAULEHRGANG
ELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lvpfl.-
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe
I. II. III. Gruppe
---------------------------------------------------------------------
1. Religion ........................... 1 1 - 2 (III)
2. Deutsch ............................ 2 2 - 4 (I)
3. Lebende Fremdsprache (Englisch) .... 2 2 - 4 (I)
4. Geschichte und Sozialkunde ......... 2 - - 2 (III)
5. Wirtschaftliche Bildung, Rechts- und
Staatsbürgerkunde .................. - 2 - 2 III
6. Mathematik und angewandte Mathematik 6 - - 6 (I)
7. Elektronische Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .................. 2 - - 2 I
8. Energietechnik und
Leistungselektronik ................ - 3 - 3 I
9. Elektronik und Digitaltechnik ...... 2 2 3 7 I
10. Nachrichtentechnik ................. 2 2 4 8 I
11. Technische Informatik *1) .......... - 3 4 7 I
12. Meß-, Steuerungs- und
Regelungstechnik ................... - 2 3 5 I
13. Fertigungstechnik und
Konstruktionslehre *2) ............. 3 3 5 11 I
14. Laboratorium ....................... - 3 6 9 I
15. Werkstättenlaboratorium ............ 3 - - 3 III
---------------------------------------------------------------------
Gesamtstundenzahl ... 25 25 25 75
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lvpfl.-
Freigegenstände Jahrgang Summe
I. II. III. Gruppe
---------------------------------------------------------------------
Aktuelle Fachgebiete *3) ( ) ........... - 2 2 6 (I
bis
VI)
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht
---------------------------------------------------------------------
Deutsch ................................. *4) *4) - (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ......... *4) *4) - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik .... *4) - - (I)
Elektronische Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ....................... *4) - - I
Fachlich theoretische Pflichtgegenstände *4) *4) *4) (I
bis
III)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 8.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 8.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 8.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 8.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)
Siehe Anlage 8.
4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage 8.
5. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 8.
6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und mathematische Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (6 Wochenstunden):
1. Semester:
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen;
quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen;
näherungsweise Lösungen von Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, Hyperbel- und Areafunktionen, allgemeine Kreisfunktionen; Überlagerung von Schwingungen. Parameterdarstellung von Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen. Darstellung komplexer Funktionen. Vektoralgebra.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinus-Satzes;
Oberflächen und Volumsberechnungen.
Analysis:
Differenzenquotient, Ableitung reeller Funktionen, Differentiationsregeln, Differential. Funktionsdiskussion.
2. Semester:
Algebra und Numerik:
Numerische Integration, Operationen mit Matrizen.
Analysis:
Unbestimmtes Integral, bestimmtes Integral. Potenzreihen; Fourier-Analyse und -Synthese; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.
Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:
Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen. Vertrauensbereiche, statistische Tests.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.
Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.
Der Schüler soll die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung beurteilen können. Er soll dazu befähigt sein, die neuen Technologien in unsere Kultur - ohne Verlust der diese tragenden Werte - einzuordnen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Algorithmik:
Strukturelemente, Programmierhilfen.
Programmieren:
Programme mit Dateizugriff. Anwendungen (Aufgaben des Fachgebietes).
Betriebssystem und Anwendersoftware:
Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Graphik, Dateiverwaltung), Benutzerhandbücher.
2. Semester:
Programmieren:
Programmoptimierung.
Ergebnissicherung:
Fehlerquellen, Kontrolle.
Auswirkungen der elektronischen Datenverarbeitung:
Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation), Volkswirtschaft (Strukturwandel in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit; neue Arbeitsformen und -belastungen), Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik'' und „Programmieren'', bei den Beispielen auf Aufgaben aus den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen.
Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Programmierens folgen.
Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.
Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.
8. ENERGIETECHNIK UND LEISTUNGSELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fachrichtung kennen. Er soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Vorschriften und Normen kennen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
1. Semester:
Drehstromsystem:
Drei- und Vierleiternetz, Drehfeld; Wirk- und Blindleistung.
Transformatoren:
Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.
Wechselstrommaschinen:
Asynchron- und Synchronmaschinen (Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten).
2. Semester:
Gleichstrommaschinen:
Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.
Kleinmotoren:
Motoren für Antriebe und Stellfunktionen, Schrittmotoren.
Leistungselektronik:
Bauelemente, Umrichter, Regel- und Stellgeräte; Funkentstörung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Dies bedingt im allgemeinen die Beschränkung auf häufigste Realisierungen; so ergibt sich zum Beispiel im 2. Semester des II. Jahrganges das Dominieren des Themenbereiches „Leistungselektronik'', wobei zweckmäßigerweise auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Elektronik und Digitaltechnik'' zurückgegriffen wird, sodaß die Bauelemente der Leistungselektronik nur in ihrer praktischen Anwendung vorgestellt zu werden brauchen.
Im Themenbereich „Transformatoren'' sind die Kleintransformatoren wegen ihrer Bedeutung für die Elektronik besonders wichtig.
9. ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften der Bauelemente der Elektronik und der Digitaltechnik kennen. Er soll elektronische Schaltungen entwerfen und dimensionieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Sequentielle Logik:
Kippschaltungen, Zähler, Schieberegister, Speicher.
Anwendungen logischer Schaltungen:
Rechenwerke, festverdrahtete Steuerungen.
Logikfamilien:
Kennlinien, Betriebsparameter, praktische Ausführung von
Logikschaltungen, Störsicherheit.
2. Semester:
Stromversorgung:
Netzgleichrichter-, Stabilisierungsschaltungen.
Verstärker:
Klein- und Großsignalverstärker, Operationsverstärker.
Dimensionierung anhand von Kennlinien.
Elektronenröhren:
Elektronenbewegung im elektrischen und magnetischen Feld;
Vakuumröhren und gasgefüllte Röhren.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Optoelektronische Bauelemente:
Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.
Bauelemente:
Hochfrequenzverhalten passiver und aktiver Bauelemente, Vierpolparameter, Ersatzschaltungen, Filter.
2. Semester:
Verstärker:
Breitbandverstärker, Selektivverstärker, Impulsverstärker.
Schwingungserzeugung:
Rückkopplung, Impulsformung, Generatorschaltungen.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
1. Semester:
Frequenzumsetzung:
Spektren, nichtlineare Verzerrungen, Frequenzteilung und -vervielfachung, Modulation und Demodulation, Mischung.
2. Semester:
Programmierbare Schaltungen:
Festprogrammierbare Logikschaltungen; freiprogrammierbare
Steuerungen.
Impulstechnik:
Periodische und nichtperiodische Vorgänge; spezielle Rechenmethoden
für Schaltvorgänge.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im Themenbereich „Programmierbare Schaltungen'' bewährt sich der Vergleich mit konventioneller Logik.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
10. NACHRICHTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungen der Nachrichten- und Hochfrequenztechnik analysieren und ihr Frequenzverhalten berechnen können. Er soll mit den gebräuchlichsten Verfahren der Übertragungs- und Empfangstechnik sowie der Vermittlungstechnik im Fernsprech- und Fernschreibwesen vertraut sein. Er soll die einschlägigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Elektroakustik:
Elektroakustische Wandler, Schallausbreitung.
Fernsprech- und Fernschreibtechnik:
Aufgabenstellung, Bauelemente, Baugruppen, Grundzüge der Vermittlungstechnik. Aufbau des österreichischen Fernsprech- und Fernschreibnetzes.
2. Semester:
Passive Zweipole:
Frequenzgänge (Bodediagramm, Ortskurven), Ersatzschaltungen,
Schwingkreise.
Aktive Zweipole:
Ersatzschaltungen, Anpassung.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Vierpole:
Parameterdarstellung, Ersatzschaltungen, Übertragungsgrößen, Laufzeitverhalten, Übertrager.
2. Semester:
Elektromagnetische Wellen:
Leitungen, Antennen, Abstrahlung und Ausbreitung; Leitungsdiagramm, Anpassung.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
1. Semester:
Rundfunk- und Phonotechnik:
Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Phonotechnik.
Fernsehtechnik:
Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte.
2. Semester:
Digitale Übertragungs- und Vermittlungstechnik:
Informationstheorie; digitale Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung); Vermittlungstechnik; Verkehrstheorie.
Datenfernübertragung:
Schnittstellen; Protokolle; ISO-Schichtenmodell. Datennetze.
Mikrowellentechnik:
Erzeugung, Verstärkung, Übertragung, Verarbeitung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
11. TECHNISCHE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze der Informationsverarbeitung und ihre Anwendungen auf den Gebieten der Hardware und der Software sicher beherrschen. Er soll komplexe einschlägige Aufgaben lösen können.
Der Schüler soll in mindestens einer weiteren höheren Programmiersprache und in einer maschinennahen Sprache programmieren können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
1. Semester:
Software:
Betriebsformen. Betriebssysteme und Betriebsprogramme.
Programmiersprachen.
Mikroelektronik:
Zentraleinheit, Speicher, Peripheriebausteine. Speicherhierarchien;
Massenspeicher.
2. Semester:
Software:
Organisationsstrukturen im Softwareentwurf. Datenstrukturen.
Mikroelektronik:
Einfache Mikrocomputersteuerungen. Entwicklungssysteme.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
1. Semester:
Software:
Algorithmen und Programme. Programmbibliothek. Kommerzielle Datenverarbeitung; Bildschirmgraphik; computerunterstützter Entwurf.
Mikroelektronik:
Einsatz von Mikroprozessorsystemen. Befehlssätze und Strukturen. Bauformen intelligenter Peripheriebausteine; Direct Memory Access. Sonderbauformen von Prozessoren. Mikroprozessoranwendungen in parallelen Prozessen.
2. Semester:
Software:
Datenbanken, Datensicherung. Kosten-Nutzen-Analyse. Optimieren von
Programmen.
Mikroelektronik:
Zeitabläufe; Interrupt. Emulation. Technische Anwendungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes im Sinne der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre'' und „Laboratorium'', weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. In den Themenbereichen „Datenstrukturen'' sowie „Algorithmen und Programme'' kommt den Baumstrukturen sowie den Such-, Sortier- und Mischverfahren besondere Bedeutung zu. Im Themenkreis „Programmiersprachen'' sind auch die Echtzeitsprachen von Bedeutung.
Der Unterricht baut auf grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Pflichtgegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung'' und „Elektronik und Digitaltechnik'' auf.
Der praktischen Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich die Gruppenarbeit, insbesondere bei der Entwicklung von Softwaremodulen.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Softwareentwicklung und Test) beträgt in jedem Semester eine Wochenstunde.
12. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben können und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein. Er soll für eine gegebene Aufgabe die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können.
Der Schüler soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
1. Semester:
Meßverstärker:
Aufbau, Funktionsweise, Kenndaten, Sonderformen.
Signalgeneratoren:
Aufbau, Funktionsweise, Eigenschaften; Frequenznormale,
Frequenzsynthese.
Digitale Meßgeräte:
Strom-, Spannungs-, Widerstands-, Frequenz- und Zeitmessung.
2. Semester:
Elektrische Messung nichtelektrischer Größen:
Meßwerterfassung, -wandlung, -aufbereitung.
Regelungstechnik:
Regelkreis, Regelkreisglieder, stetige und unstetige Regler,
Stabilität und Optimierung.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
1. Semester:
Oszilloskop:
Abtastoszilloskop, Speicheroszilloskop, Logikanalysator;
Ausführungsformen.
Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik:
Messung von Kenngrößen passiver und aktiver Zwei- und Vierpole, Wobbelmeßtechnik, akustische Messungen. Spektralanalyse. Antennen- und Empfängermeßtechnik; UHF- und Mikrowellenmeßtechnik; Funkortung.
2. Semester:
Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung:
Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme (Aufbau, Funktion, Anwendung). Anwendungen in der Regelungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen empfiehlt sich im Themenkreis „Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung'' die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Elektronik und Digitaltechnik''.
Der Praxisbezug wird durch Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
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13. FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig Bauteile, Baugruppen und Geräte der Elektronik dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten) und die erforderliche Software erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
1. Semester:
Leiterplatten:
Herstellung; Erstellen der Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnung, Stückliste) nach vorgegebenen Schaltungen unter Berücksichtigung feinwerktechnischer Bauelemente.
2. Semester:
Elektronische Baugruppen:
Dimensionieren einfacher und komplexer Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen der Fertigungsunterlagen.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
1. Semester:
Elektronische Geräte:
Entwicklung von einfachen Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
Halbleiter:
Herstellung von Einzelhalbleitern.
2. Semester:
Elektronische Geräte:
Entwicklung von komplexen Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
Halbleiter:
Herstellung von integrierten Schaltungen.
III. Jahrgang (5 Wochenstunden):
1. Semester:
Analoge und digitale Systeme:
Entwicklung von einfachen Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
2. Semester:
Analoge und digitale Systeme:
Entwicklung von komplexen Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der facheinschlägigen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie der elektronischen Datenverarbeitung für Entwicklung, Berechnung und Konstruktion. Für den Entwurf von Leiterplatten ist es zweckmäßig, rechnergestützte Methoden einzusetzen. Um den Aufbau der entworfenen Schaltungen zu ermöglichen, empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium''.
Für komplexe Konstruktionsaufgaben erscheint Gruppenarbeit zweckmäßig.
Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen (Entwurf und Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt im I. und II. Jahrgang je zwei Wochenstunden, im III. Jahrgang vier Wochenstunden.
14. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben der Praxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beobachtung der Sicherheitserfordernisse kostenbewußt auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können. Er soll mikroelektronische Systeme betreiben und prüfen und die dafür erforderliche Software erstellen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
III. Jahrgang (6 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Energietechnik und Leistungselektronik'', „Elektronik und Digitaltechnik'', „Nachrichtentechnik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'' und „Technische Informatik'' wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der facheinschlägigen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
15. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung lösen und dokumentieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Der Schüler soll die Arbeiten der Produktionsorganisation vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
1. Semester:
Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von steuerungs- und
regelungstechnischen Geräten und Systemen.
Stoffgebiet Elektronik und Digitaltechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen und
digitalen Baugruppen.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung, Vor- und Nachkalkulation von
Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen.
2. Semester:
Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:
Erstellen einfacher Programme.
Stoffgebiet Elektronik und Digitaltechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen und
digitalen Geräten und Systemen.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Führung von praxisüblichen Dateien; statistische
Auswertung. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' beziehungsweise in der Berufsausbildung erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
B. FREIGEGENSTÄNDE
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 8.
C. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 8.
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*1) Mit Übungen.
*2) Mit Konstruktionsübungen.
*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*4) Bei Bedarf 1 Kurs zu höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 2 Unterrichtsstunden pro Woche).