Änderungen zwischen den Fassungen
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 3geändert
§ 3.
Die Verordnung ist bei der Veranlagung für die Kalenderjahre 1975 bis 1987 1988 anzuwenden.
Anmerkung