Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
§ 1.
(1) Der bankaufsichtliche Prüfungsbericht ist gesondert vom Prüfungsbericht über den Jahresabschluß nach Maßgabe der Anlage zu dieser Verordnung zu erstellen.
(2) Sobald von der Oesterreichischen Nationalbank einheitliche Formulare zur automationsunterstützten Verarbeitung des bankaufsichtlichen Prüfungsberichtes erstellt werden, sind diese zu verwenden.
(3) Die Summe der nach der Reservenmeldungsverordnung, BGBl. Nr. 449/1989, zu berichtenden stillen Reserven (Pos. I.7) ist in der Anlage zu dieser Verordnung auszuweisen.
Anl. 1neu
Anlage
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Bankaufsichtlicher Prüfungsbericht
gemäß § 24 Abs. 9 und 10 KWG
Als Bankprüfer der ............ (Bank) .........................
................................................................
erstatte(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr der Bank vom
xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx, sowie über den Jahresabschluß
der Bank zum xx. xx. xxxx den nachstehenden bankaufsichtlichen
Prüfungsbericht.
Zur Prüfung nach § 24 Abs. 9 des Kreditwesengesetzes habe(n) ich
(wir) folgende besondere Prüfungshandlungen gesetzt:
Prüfungsdauer (in Manntagen): ........................
Teil I
(Die zutreffende Antwort ist angekreuzt)
nein
bzw. nicht
Für alle Banken: ja erläute- keine an-
rungs- Geschäfts- wend-
bedürf- fälle bar
tig
1. Bankgeschäfte wurden nur im
Umfang der erteilten
Bankkonzession getätigt ....... o o o o
2. Die Bank verfügt über eine
nach § 1 Abs. 6 KWG
erforderliche
Patronatserklärung ............ o o o o
3. Gemäß § 8 KWG
bewilligungspflichtige
Vorgänge erfolgten erst nach
Vorliegen der erforderlichen
Bewilligung ................... o o o o
4. § 8a KWG wurde eingehalten ... o o o o
5. Den Anzeigepflichten nach § 10
Abs. 1 und 2 KWG wurde
vollständig und unverzüglich
entsprochen ................... o o o o
6. Eine nach § 10 Abs. 3 KWG
erlassene Verordnung wurde
eingehalten ................... o o o o
7. Die bankgeschäftlichen Risiken
wurden angemessen begrenzt .... o o o o
8. Die bankbetrieblichen Risiken
wurden angemessen begrenzt .... o o o o
9. Bei den Bankgeschäften wurde
auf die Gesamtertragslage
Bedacht genommen .............. o o o o
10. Das Haftkapital der Bank hat
im Berichtszeitraum jederzeit
die Mindesthöhe gemäß § 12
Abs. 2 Z 1 bis 4 KWG erreicht . o o o o
11. Das Haftkapital der Bank war
im Berichtszeitraum jederzeit
dem Risiko angemessen ......... o o o o
12. Das Haftkapital der
Bankengruppe hat im
Berichtszeitraum jederzeit die
Mindesthöhe gemäß § 12 Abs. 2
Z 1 bis 4 KWG erreicht ........ o o o o
13. Das Haftkapital der
Bankengruppe war im
Berichtszeitraum jederzeit dem
Risiko angemessen ............. o o o o
14. Die Bestimmungen über
Partizipations- und
Ergänzungskapital,
insbesondere § 12 Abs. 6 bis 8
KWG, wurden eingehalten ....... o o o o
15. Die Bestimmungen über
Dotierung, Auflösung und
Wiederauffüllung der
Haftrücklage wurden
eingehalten ................... o o o o
16. Das besondere
bankgeschäftliche Risiko der
Großveranlagungen wurde
jederzeit angemessen begrenzt . o o o o
17. Die Erfassung der
wirtschaftlichen Einheiten
entspricht dem § 13 Abs. 1 KWG o o o o
18. Die Zustimmung gemäß § 13
Abs. 2 KWG lag für alle
Großveranlagungen vor ......... o o o o
19. Der Berichtspflicht nach § 13
Abs. 2 KWG wurde entsprochen .. o o o o
20. Die Bestimmung des § 13 Abs. 3
KWG wurde eingehalten
hinsichtlich:
20.1. der einzelnen
Großveranlagungen der
Bank .................... o o o o
20.2. der einzelnen
Großveranlagungen der
Bankengruppe ............ o o o o
20.3. der Gesamtheit der
Großveranlagungen der
Bank .................... o o o o
20.4. der Gesamtheit der
Großveranlagungen der
Bankengruppe ............ o o o o
21. Die Bestimmung des § 13 Abs. 6
KWG wurde eingehalten
hinsichtlich:
21.1. Offenlegung der
wirtschaftlichen
Verhältnisse der
Verpflichteten oder
Haftenden vor
Krediteinräumung ........ o o o o
21.2. Informationen über
die wirtschaftliche
Entwicklung der
Verpflichteten oder
Haftenden ............... o o o o
21.3. Informationen über
die Werthaltigkeit und
Durchsetzbarkeit von
Sicherheiten ............ o o o o
22. Die Bank hat für ihre
Leistungsfähigkeit zur
jederzeitigen Erfüllung ihrer
Zahlungsverpflichtungen gemäß
§ 14 Abs. 1 KWG gesorgt ....... o o o o
23. Die Bank hat für den Ausgleich
künftiger Ungleichgewichte der
Zahlungseingänge und
Zahlungsausgänge gemäß § 14
Abs. 3 KWG ausreichend
vorgesorgt .................... o o o o
24. Die Bank hat entsprechend der
Fälligkeitsstruktur ihrer
Forderungen und
Verbindlichkeiten die
Konditionen, insbesondere die
Zinsanpassungs- und
Kündigungsmöglichkeiten, so
gestaltet, daß wahrscheinliche
Änderungen der
Marktverhältnisse die
Gesamtertragslage der Bank
nicht wesentlich
beeinträchtigen ............... o o o o
25. Die Bank hat gemäß § 14 Abs. 5
bis 7 KWG und gemäß der
Liquiditäts-Verordnung
ausreichende flüssige Mittel
ersten Grades gehalten ........ o o o o
26. Die Bank hat gemäß § 14 Abs. 8
bis 10 KWG und gemäß der
Liquiditäts-Verordnung
ausreichende flüssige Mittel
zweiten Grades gehalten ....... o o o o
27. Die Bank hat die gemäß § 14
Abs. 11 KWG erforderliche
Liquiditätsreserve beim
Zentralinstitut gehalten ...... o o o o
28. Die Bestimmungen des § 14a
KWG wurden eingehalten,
insbesondere hinsichtlich
28.1. § 14a Abs. 1 (Offene
Position pro Währung) ... o o o o
28.2. § 14a Abs. 1
(Gesamtheit aller
offenen Positionen) ..... o o o o
28.3. Kalendervierteljährliche
Fälligkeiten gemäß
§ 14a Abs. 2 ........... o o o o
28.4. Kalenderhalbjährliche
Fälligkeiten gemäß
§ 14a Abs. 3 ........... o o o o
28.5. Einhaltung des
§ 14a Abs. 4
(wirtschaftliche
Schließung einer offenen
Position und deren
Ersichtlichmachung in
den Büchern) ............ o o o o
29. Die Bestimmungen über die
Begrenzung der Anlagen gemäß
§ 15 KWG wurden eingehalten ... o o o o
30. Die Bank hat § 16 KWG sowie die
Großkreditmeldungs-Verordnung
rechtzeitig und vollständig
eingehalten ................... o o o o
31. Bei Organkrediten wurden die
Bestimmungen des § 17 KWG
eingehalten ................... o o o o
32. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften des KWG
bzw. der Anlage zu § 24 KWG
wurden eingehalten ............ o o o o
33. Die sachliche Richtigkeit der
Bewertungen wird bestätigt .... o o o o
34. Die Abschreibungen und
Wertberichtigungen wurden im
gebotenen Ausmaß vorgenommen .. o o o o
35. Rückstellungen wurden im
gebotenen Ausmaß gebildet ..... o o o o
36. Rücklagen wurden im
gesetzlichen Ausmaß gebildet .. o o o o
37. § 24 Abs. 11 KWG
(Veröffentlichung des
vorangegangenen
Jahresabschlusses) wurde
eingehalten ................... o o o o
38. Die Bank hat eine dem § 24a
KWG entsprechende interne
Kontrolle eingerichtet ........ o o o o
39. Die interne Kontrolle hat ihre
Prüfpflichten, insbesondere
nach § 24a Abs. 3 KWG, erfüllt o o o o
40. § 26 Abs. 2 und 4 KWG wurde
eingehalten ................... o o o o
41. Die Zugehörigkeit zu einer
Einlagensicherungseinrichtung
nach § 31 KWG ist gegeben ..... o o o o
42. Eine Verletzung der sonstigen
Vorschriften des KWG und der
anderen für die Bank
wesentlichen Rechtsvorschriften
wurde nicht festgestellt ...... o o o o
43. Die Gesetzmäßigkeit des
Jahresabschlusses wird
bestätigt ..................... o o o o
keine nicht
Nur für Sparkassen: ja nein Geschäfts- an-
fälle wend-
bar
1. Eine Satzungsänderung wurde
erst nach Vorliegen der
erforderlichen Bewilligung
durchgeführt ................... o o o o
2. Die Vorschriften über die
Veranlagung bei Banken gemäß
§ 21 Abs. 1 und 2 SpG wurden
eingehalten .................... o o o o
3. Die Vorschriften des § 22 SpG
über Jahresabschluß,
Gewinnverwendung und
Widmungsrücklage wurden
eingehalten .................... o o o o
4. Nach § 28 Abs. 2 SpG erteilten
Aufträgen der Aufsichtsbehörden
oder des Staatskommissärs wurde
nachgekommen ................... o o o o
5. Die Bestimmungen des § 29
Abs. 2 SpG wurden eingehalten .. o o o o
6. Die Behandlung des
vorangegangenen
Prüfungsberichtes über den
Jahresabschluß und die
dazugehörigen Stellungnahmen
erfolgten nach den Bestimmungen
des § 11 der Prüfungsordnung
für Sparkassen ................. o o o o
7. Eine Verletzung der sonstigen
Vorschriften des SpG wurde
nicht festgestellt ............. o o o o
Teil II
1. Erläuterungen und Darstellungen des Bankprüfers zu
a) Gesetzesverletzungen und sonstigen Beanstandungen in Teil I (Bei Antwort: „nein'' bzw. „erläuterungsbedürftig'')
b) Ausnahmen der Bank von Bestimmungen des KWG oder des SpG (Bei Antwort: „nicht anwendbar'')
2. Wesentliche Feststellungen des Bankprüfers über Vorfälle oder Tatsachen, für die entweder keine Fragestellung in Teil I vorgesehen ist oder die eine (eingehendere) Darstellung verlangen
Teil III
Aufstellung über die Konsolidierung des Haftkapitals gemäß § 12a
Abs. 1 KWG
(Mindestgliederung)
I. Umfang der Konsolidierung
1. Übergeordnete Bank: ..........................................
2. Nachgeordnete Bank(en): (Bilanzstichtag):
.................................. .........................
.................................. .........................
3. Grundlage der Konsolidierungspflicht
..............................................................
..............................................................
..............................................................
..............................................................
..............................................................
..............................................................
4. Graphische Darstellung der Bankengruppe in Form eines Konzernbaumes
1. Ermittlung der Bemessungsgrundlagen Unterlegungspflichtige Aktiva der übergeordneten Bank:
- Forderungen (titriert und nicht titriert) gegenüber nachgeordneten Banken:
- Buchwert des nachgeordneten Banken gewährten
- Buchwert der Anteilsrechte bei nachgeordneten Banken
- Gewichtete unterlegungspflichtige Eventualverpflichtungen gegenüber nachgeordneten Banken:
-----------------------------------------------------------------
= Bereinigte gewichtete Eventualverpflichtungen der
Bankengruppe:
Bereinigte Aktiva des Hypothekenbankgeschäftes:
2. Ermittlung des Haftkapital-Soll
Bereinigte Aktiva der Bankengruppe:
+ 50% der bereinigten gewichteten Eventualverpflichtungen der
Bankengruppe:
+ 50% der bereinigten Aktiva des Hypothekenbankgeschäftes:
---------------------------------------------------------------
= Bilanzsummenäquivalent der Bankengruppe:
Bilanzsummenäquivalent Neugeschäft: ..... x 4,5% = .....
+ Bilanzsummenäquivalent Altgeschäft: ..... x *1) % = .....
-----------------------------------------------------------------
= Haftkapital-Soll der Bankengruppe: .....
3. Ermittlung des Haftkapital-Ist
Haftkapital der übergeordneten Bank:
+ Partizipations- und Ergänzungskapital, das von
nachgeordneten Banken ausgegeben und bei übergeordneten Banken gemäß § 12 Abs. 9 KWG abgezogen wurde:
+ Quotenmäßig übernommenes Haftkapital der nachgeordneten
Banken (nach Konsolidierung mit Eigenkapital-, Surrogatkapital-, Partizipations- und Ergänzungskapitalanteilen, die innerhalb der nachgeordneten Banken gehalten werden):
- Buchwert der von der übergeordneten Bank gehaltenen
Eigenkapital-
Surrogatkapital-
Partizipationskapital-
Ergänzungskapitalanteile
nachgeordneter Banken
----------------------------------------------------------------
= Haftkapital der Bankengruppe:
4. Haftkapitalüberschuß (-fehlbetrag):
Teil IV
(Daten in Millionen Schilling)
Berichtsjahr: Vorjahr:
(Bilanzstichtag)
1. Bilanzsumme ..................... ............
2. Ungewichtete
unterlegungspflichtige
Eventualverpflichtungen ..................... ............
3. Personalstand
(Anzahl der Personen ohne
karenzierte Mitarbeiter,
Teilzeitbeschäftigte sind mit
Bruchteilen anzusetzen) ..................... ............
4. Zahl der Zweigstellen ..................... ............
5. Haftkapital ..................... ............
6. Offene Rücklagen ..................... ............
7. Saldo der Rücklagenbewegung ..................... ............
8. Stille Reserven ..................... ............
9. Jahresgewinn/Jahresverlust ..................... ............
10. Wertberichtigungen und
Rückstellungen für Forderungen
und Eventualverpflichtungen
Stand am Jahresanfang ..................... ............
- ab: Verbrauch ..................... ............
- ab: Auflösung ..................... ............
- zu: Neubildung ..................... ............
Stand am Jahresende ..................... ............
11. Betragsmäßige Inanspruchnahme höchster Stand
des § 14a Abs. 4 KWG im Berichtsjahr Währung
..................... ............
..................... ............
..................... ............
12. Auflistung der Länder, für die auf Grund des Länderrisikos
Risikovorsorgen gebildet wurden:
Land Bruttoforderung (BJ) nicht garantierte
Forderung BJ
................ ...................... .......................
................ ...................... .......................
................ ...................... .......................
Betrag Betrag
BJ VJ
Einzel- und Pauschalvorsorgen insgesamt: .......... ..........
13. Gliederung des
Kreditvolumens
(Ausleihungen,
Wechsel,
Wertpapiere,
Eventualverpflich- Betrag hievon Betrag hievon
tungen) an Nichtbanken BJ geprüft VJ geprüft
in Risikokategorien: (%) (%)
- ohne erkennbares
Ausfallsrisiko ........ ......... ........ ........
- anmerkungsbedürftig
(bedürfen intensiver
Beobachtung) ........ ......... ........ ........
- notleidend (mit
Ausfällen ist zu
rechnen) ........ ......... ........ ........
- uneinbringlich ........ ......... ........ ........
-----------------------------------------------------------------
Summe ........ ......... ........ ........
14. Zins- und ertragslose Aktiva Summe BJ Summe VJ
- Guthaben ........ ........
- Ausleihungen an Banken ........ ........
- Ausleihungen an Nichtbanken ........ ........
- Wertpapiere ........ ........
- Beteiligungen ........ ........
- Gesamtsumme aller zins- und ertragslosen
Aktiva ........ ........
Teil V
1. Erläuterungen zu den Bewertungsmethoden
a) Bewertung von Wertpapieren nach den Bewertungsregeln für das Anlagevermögen bzw. Umlaufvermögen
b) Bewertung der Fremdwährungsaktiva und -passiva
c) Ansatz der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen
d) Pauschalvorsorgen für nicht erkennbare Kreditausfälle
e) Abgrenzung von Wertpapier-Emissionskosten und Zuzählungsprovisionen
f) andere Erläuterungen zur Bewertung
2. Beurteilung der bilanzindifferenten Geschäfte der Bank hinsichtlich ihres Risikogehaltes aus
a) unwiderruflichen Zusagen
b) fremdwährungs- und zinsabhängigen Geschäften
3. Beurteilung des Informations- bzw. Controllingsystems der Bank