Änderungen zwischen den Fassungen
§ 6neu
1. An der Abteilung Komposition, Musiktheorie und Dirigentenausbildung die Studienrichtungen: Komposition und Musiktheorie (Studienzweig Komposition); Musikleitung (mit den Studienzweigen: Orchesterdirigieren; Chordirigieren).
2. An der Abteilung Tasteninstrumente die Studienrichtungen:
Klavier; Orgel; Cembalo; Klavierkammermusik;
Klavier-Vokalbegleitung.
3. An der Abteilung Streichinstrumente und andere Saiteninstrumente die Studienrichtungen: Violine; Viola; Violoncello; Kontrabaß;
Gitarre; Harfe.
4. An der Abteilung Blas- und Schlaginstrumente die Studienrichtungen: Flöte; Blockflöte; Oboe; Klarinette; Fagott;
Saxophon; Horn; Trompete; Posaune; Baßtuba; Schlaginstrumente.
5. An der Abteilung Musikpädagogik die Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik.
6. An der Abteilung Kirchenmusik die Studienrichtungen: Katholische Kirchenmusik (mit den Studienzweigen: Chorleitung und Kantorenausbildung; Orgel); Evangelische Kirchenmusik (mit den Studienzweigen: Chorleitung und Kantorenausbildung; Orgel).
7. An der Abteilung Gesang und Bühnengestaltung die Studienrichtungen: Gesang (mit den Studienzweigen: Lied und Oratorium; Musikdramatische Darstellung; Chor); Bühnengestaltung.
8. An der Abteilung Jazz die Studienrichtung Jazz.
9. An der Abteilung Darstellende Kunst die Studienrichtung:
Darstellende Kunst (mit den Studienzweigen: Schauspiel; Regie).