Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
Artikel I
Auf Grund des land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 328/1988, insbesondere dessen §§ 5 und 17, wird verordnet:
Für die nachstehend genannten höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit der Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
1. Höhere Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft (Anlagen 1 und 1.1)
2. Höhere Lehranstalt für alpenländische Landwirtschaft (Anlagen 1 und 1.2)
3. Höhere Lehranstalt für Wein- und Obstbau
(Anlagen 1 und 1.3)
4. Höhere Lehranstalt für Gartenbau - Ausbildungszweig: Garten- und Landschaftsgestaltung
(Anlagen 1 und 1.4)
5. Höhere Lehranstalt für Gartenbau - Ausbildungszweig:
Erwerbsgartenbau
(Anlagen 1 und 1.5)
6. Höhere Lehranstalt für Landtechnik
(Anlagen 1 und 1.6)
7. Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft
(Anlagen 1 und 1.7)
8. Höhere Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft (Anlagen 1 und 1.8)
9. Höhere Lehranstalt für Milchwirtschaft und Lebensmitteltechnologie
(Anlagen 1 und 1.9)
10. Vierjährige Sonderform der höheren Lehranstalt für alpenländische Landwirtschaft
(Anlagen 2 und 2.1)
11. Vierjährige Sonderform der höheren Lehranstalt für Gartenbau - Garten- und Landschaftsgestaltung
(Anlagen 2 und 2.2)
12. Vierjährige Sonderform der höheren Lehranstalt für Gartenbau - Erwerbsgartenbau
(Anlagen 2 und 2.3)
13. Vierjährige Sonderform der höheren Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft
(Anlagen 2 und 2.4).
Schlagworte
Art. 3neu
Artikel III
Die in den Anlagen 1 und 2 jeweils unter Abschnitt III wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 329/1988, bekanntgemacht.
Anl. 2neu
Anlage 2
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die vierjährigen Sonderformen der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten haben im Sinne des § 18 unter Bedachtnahme auf § 2 des land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes die Aufgabe, Schüler, die nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht eine mindestens zweijährige praktische Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft zurückgelegt haben oder die mindestens zwei Stufen einer mehrjährigen land- oder forstwirtschaftlichen Fachschule erfolgreich besucht haben, zum Bildungsziel der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten der jeweiligen Fachrichtung zu führen.
Der Absolvent einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt soll über jene Kenntnisse und Fertigkeiten nach dem Stande der Wissenschaften und der Technik sicher verfügen, die ihn zur Ausübung leitender und gehobener Tätigkeiten in land- und forstwirtschaftlichen Berufen, insbesondere der jeweiligen Fachrichtung, sowie auf verwandten Gebieten befähigen. Er soll auch über jene Kenntnisse und Fertigkeiten sicher verfügen, die ihn zum Studium an Akademien und Universitäten, zur selbständigen Weiterbildung und zur Menschenführung befähigen. Er soll sein Wissen und Können in gesamtheitlicher Schau anwenden können.
Der Absolvent soll die Anforderungen der Natur, der Wirtschaft und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Sinne des Schutzes und der Verbesserung der Lebensgrundlagen, der Erhaltung einer gesunden Umwelt vereinen und aufeinander abstimmen können. Er soll Zugang zu den Werten finden, die die Lebens- und Arbeitswelt der Land- und Forstwirtschaft geprägt haben und bestimmen. Er soll die Tragweite seiner Entscheidungen in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Nachwelt abschätzen können.
Er soll die durch Gesetz oder sonstige Rechtsvorschriften festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis seiner Fachrichtung kennen und beachten.
Der Absolvent soll an der eigenen Arbeit Freude empfinden, zur Selbstkritik fähig und bereit sein und die Arbeit anderer achten. Er soll Konflikte erkennen, analysieren und bewältigen können. Er soll zur bewußten Gestaltung seines Lebens nach selbst erarbeiteten Werten bereit sein.
Der Absolvent soll zur initiativen Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben, insbesondere zum Einsatz für die Anliegen der Menschen im ländlichen Raum, bereit sein. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen, nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten.
Er soll für globale Probleme der Menschheit aufgeschlossen sein.
Der Absolvent soll zur Kommunikation und Zusammenarbeit bei Problemlösungen fähig und bereit sein; er soll die Fortbildung von Mitarbeitern fördern können.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2
des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
b) Evangelischer Religionsunterricht
Der Religionsunterricht hat das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.
Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade und die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist so zu vertiefen, daß in dem jungen Menschen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt wird. Er muß selbst über Glaubensfragen grundsätzlicher Art sprechen und klar Stellung beziehen können.
Gott der Schöpfer des Kosmos.
Schöpfungsbericht, Evolution.
Gott der Schöpfer des Menschen, „Machet euch die Erde untertan“.
Schöpfung, Erhaltung, Vollendung.
Mann und Frau.
Gottes Gericht, Sündenfall.
Turmbau zu Babel, Mensch und Technik.
Apostelgeschichte und Paulus.
Petrus und Rom.
Die Kirche in heidnischer Umwelt (Offenbarung Johannes).
Von der Gemeinde zur Kirche.
Der Leib als Tempel des Heiligen Geistes (1. Kor. 6, Psalm 8). Leibliche Schönheit, Lobpreis der Liebe (Hoheslied Salomos, 1. Kor. 13).
Sexus - Eros - Agape.
Verantwortung für Leib und Seele.
Hygiene, Sport, Tanz, Genußmittel, Unterhaltung.
Euthanasie, Schutz des keimenden Lebens, Selbstmord, Todesstrafe.
Schutz des Leibes und Lebens: Verkehrsunfälle, Unfallverhütung. Krankheit, Tod, Auferstehung.
Der Weg Jesu nach den Evangelien.
Neutestamentliche Zeitgeschichte.
Offenbarung und Religion.
Primitive Religionen und moderner Aberglaube.
Polytheismus - Monotheismus.
Israel, Buddhismus, Hinduismus, Islam.
Leistungs-, Offenbarungs- und Erlösungsreligionen. Christus, die Antwort auf die Erlösungssehnsucht der Welt (Weltmission).
„Christliches Abendland“.
Germanenmission und frühes Christentum in Österreich. Kirchliche Erneuerungsversuche (Institution und Evangelium). Papsttum (Macht und Gnade).
Sinn und Aufbau.
Die Heilige Schrift als Wort Gottes, Schrift und Überlieferung.
Die Predigt als lebendiges Wort, Bekenntnis, Gebet und Sakrament.
Kirchenmusik.
Kirchenbau.
Bildende Kunst.
Das Christusbild im Laufe der Jahrhunderte.
Formen der Verkündigung (Literatur, Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen).
Kreuz und Auferstehung.
Gotteskindschaft im Heiligen Geist.
Die Bergpredigt.
Die Gemeinde: Kirche als Leib Christi.
Christenheit (Einheit und Vielfalt).
Sakramente.
Die letzten Dinge.
Luther, Zwingli, Calvin.
Reformation in Österreich.
Warum ich evangelischer Christ bin.
Evangelium und Weltanschauung.
Die christliche Verantwortung für die Völker.
Das Mühen um den Frieden.
Die Sorge für Verachtete, Verfolgte und Notleidende.
Christ und Politik (Römer Kap. 13, Offenbarung Kap. 13). Kirchenstaat, Staatskirche, Trennung von Staat und Kirche. Staat und Kirche in Partnerschaft (Protestantengesetz 1961).
Die Zehn Gebote und die Menschenrechte.
Die soziale Frage, Innere Mission und Diakonie.
Toleranz: Nationalismus und Konfessionalismus.
Zehn Jahre des Lebens sind Sonntag, gleitende Arbeitswoche.
Dienst und Selbstsucht in der Arbeit.
Freizeitgestaltung, Gebet und Hausandacht.
Pflicht und Urlaub, schöpferische Pause.
Heiligungs- und Erweckungsbewegungen.
Sekten - Volkskirche - Freikirche.
Bekenntniskirche.
Ökumenische Bewegung.
Evangelische Gemeinde und Kirche in Österreich.
Katholische Reform und Gegenreformation.
Probleme der Los-von-Rom-Bewegung.
Vaticanum I und II.
Unsere römisch-katholische Umwelt.
Die industrielle und technische Massengesellschaft. Arbeit, Arbeitswelt, Beruf, Berufswahl.
Ehe und Ehelosigkeit.
Die Familie in der bäuerlichen und industriellen Gesellschaft.
Christliche Verantwortung in der Gemeinde.
Christlicher Glaube oder Religiosität.
Christliche Liebe oder Humanität.
Christliche Hoffnung oder Fortschrittsglaube.
Vielfältiger Dienst in der Gemeinde.
Die Besonderheit der Organisation des Evangelischen Religionsunterrichtes verlangt die Aufstellung von Themenkreisen, die in den unterschiedlich und wechselnd zusammengesetzten Unterrichtsgruppen frei variiert werden können. Sie sind in den Formen der Unterweisung und des Lehrgespräches an die Schüler heranzubringen, wobei Bibel, Kirchengesangsbuch und Katechismus unentbehrlich sind. Im Normalfall sind in einem Schuljahr drei inhaltlich verschiedene Themenkreise zu behandeln. Die Themen sind nach der Altersstufe entsprechend abzuwandeln.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe Anlage 1
d) Israelitischer Religionsunterricht
Für den israelitischen Religionsunterricht an den 4jährigen Sonderformen der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten findet der Lehrplan für den Religionsunterricht an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (III lit. d der Anlage 1) sinngemäß Anwendung mit der Maßgabe, daß die dort für den V. Jahrgang vorgesehenen Unterrichtsfächer zu entfallen haben.
e) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER GEMEINSAMEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1
Wortschatz, Wortverwendung, Wortbedeutung, Erzählung, Schilderung. Sachbericht, Kurzfassung, Inhaltsangabe, Sachbeschreibung, Vorgangsbeschreibung. Texte aus der deutschsprachigen Dichtung bis einschließlich Sturm und Drang sowie von zeitgenössischen Texten; Stilübungen anhand einfacher Sätze. Erörterung.
Wortarten, Wortbildung; Satzglieder, Satzarten, einfache Satzkonstruktionen. Analyse schwieriger Satzkonstruktionen; Sprachlogik (Ober- und Unterbegriffe, Definition; einfache Schlußfolgerungen, Argument und Beispiel).
Poetische Literatur (Lyrik, Epik, Dramatik), Trivialliteratur; Literarische Zweckformen (Biographisches, Briefe, Reportage), Fachliteratur. Deutschsprachige Dichtung und Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung von den Anfängen bis einschließlich Sturm und Drang. Interpretationsgesichtspunkte (Absicht, Darstellungsweise, Wirkung, Realitätsbezug); Interpretation poetischer und nichtpoetischer Texte; Interpretationspraxis.
Werbung (Methoden, Wirkung)
Benützung von Nachschlagwerken. Stoffsammlung und Exzerpieren des Wesentlichen in bezug auf ein gegebenes Kriterium. Lerntechnik. Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von Bibliotheken. Arbeitsplanung.
Siehe Anlage 1, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1, V. Jahrgang
Im Themenbereich „Sprachliche Gestaltung“ ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl die Vielseitigkeit der Textformen und der Inhalte. Im Rahmen der praktischen Gesprächsführung stehen das Einstellen auf das Sprachniveau des Partners und das Erfassen und Beachten seiner Intentionen im Vordergrund.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe verlangte fließende freie Rede erfordert, daß ein erheblicher Teil der Unterrichtszeit den sprecherziehenden Übungen gewidmet wird.
Die konstruktive Verarbeitung der Kritik von Mitschülern fördert sowohl die Toleranz als auch die Persönlichkeitsbildung (Beibehaltung oder Änderung von Meinung und Verhalten).
Das Exzerpieren kann ua. bei der Ausarbeitung von Kurzfassungen, von Stichwortzetteln für Referate und von Gliederungsstrukturen für schriftliche Arbeiten geübt werden.
Um Überschneidungen zu vermeiden, empfiehlt sich im Themenbereich „Schriftverkehr“ eine Abstimmung mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen“.
Die Grammatik dient ausschließlich als Hilfsmittel zur sprachlichen Gestaltung. Deshalb kann auf die Behandlung von Erscheinungen; die weder der Sprachrichtigkeit im Alltag noch den beruflichen Erfordernissen dienen, verzichtet werden.
Im Themenbereich „Literaturbetrachtung“ sind Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl die Vielseitigkeit der Formen und Inhalte, das Allgemein Menschliche, der Gegenwartsbezug, der Österreichbezug und der Bezug zur Arbeitswelt. Das Stundenausmaß bedingt exemplarische Behandlung bei zunehmender Ausführlichkeit in den späteren Epochen, insbesondere ab der Romantik.
Material zu sammeln, Bibliotheken zu benützen, mit Katalogen umzugehen und das Angebot der Massenmedien und kultureller Veranstaltungen (wie Theateraufführungen, Dichterlesungen, Ausstellungen, Vorträge) kritisch zu nützen, fördert die Selbständigkeit. Bei der Untersuchung literarischer Texte auf epochenspezifische Merkmale bewährt sich besonders die Gruppenarbeit, ebenso bei der Prüfung der Wirkung der Medien auf das eigene Verhalten und bei der Aufdeckung von Klischees und Manipulationstendenzen. Medienverständnis kann durch den Besuch einschlägiger Institutionen besonders lebensnah unterstützt werden.
Im I. Jahrgang 4 Schularbeiten, im II. und III. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten, im IV. Jahrgang 3 bis zu dreistündige Schularbeiten.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1
Reiseplanung, Reisevorbereitung, Durchführung der Reise, Unterbringung am Reiseziel. Aktivitäten am Urlaubsort. Sonderwünsche, Beschwerden und Kritik.
Lage und Bedeutung des Gastortes, Verkehrsverbindungen zum Gastort und im Gastort. Aufenthaltsbuchung. Begrüßung von Gästen. Rolle des Gastes und Touristen; ferner Sehenswürdigkeiten (Landschaft, Kultur) und Einrichtungen (Kultur, Sport und Hobby, Geselligkeit, Kur, Behörden) des Urlaubsortes.
Österreichisches Bildungssystem (eigene Schullaufbahn, getroffene und noch zu treffende Entscheidungen; Unterrichtsgegenstände). Eigene Begabungen, Interessen, Schwierigkeiten. Wechselwirkungen zwischen Schüler, Lehrer und Klassengemeinschaft. Schule und Freizeit.
Typische Produkte, Produktionsformen, Arbeitsgänge, Maschinen und Geräte des Fachgebietes. Betriebe des Fachgebietes im In- und Ausland, klimatische und geographische Produktionsbedingungen des Fachgebietes.
Siehe Anlage 1, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1, V. Jahrgang
Im I. Jahrgang 4 Schularbeiten, im II., III. und IV. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.
Im übrigen siehe Anlage 1.
GESCHICHTE, SOZIAL- UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1
Der Schüler soll typische naturräumliche Strukturen und Prozesse mit ihren Einflüssen auf den Menschen verstehen.
Er soll Maßnahmen und Folgen der Nutzung und Umgestaltung des Raumes beurteilen können und die Entstehungsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten von insbesondere landwirtschaftlich genutzten Kulturräumen bestimmen können.
Er soll aktuelle wirtschaftliche und soziale Ereignisse und Probleme analysieren und ihre Auswirkungen abschätzen können.
Er soll insbesondere die im eigenen Lebensraum auftretenden Interessenskonflikte durchschauen und ökologische, raumplanerische und wirtschaftspolitische Maßnahmen beurteilen können.
Er soll bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuarbeiten.
Formung der Erdoberfläche, Klima und Vegetation (Klimazonen, Ökosysteme und Naturhaushalte); Landnutzung (Formen, Produkte, Entwicklungsstufen), Veränderung von Ökosystemen.
Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, sozioökonomische Gliederung, Städte und Stadt-Umland-Beziehungen, zentrale Orte, Zentral- und Peripherräume; Wirtschaftsräume. Landwirtschaft (Produktionsgebiete, Strukturwandel, Bergbauern); Bergbau; sekundärer und tertiärer Wirtschaftsbereich (Standorte, Standortfaktoren, Energieversorgung, verstaatlichte Betriebe, Nahversorgung, Fremdenverkehr, Verkehrswege). Natur- und Landschaftsschutz.
Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, Analphabetismus, Unterernährung, Landflucht und Städtewachstum, Elendsviertel; Einkommens- und Besitzverteilung, Unterbeschäftigung und Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Monostrukturen, Rohstoffexporte, finanzielle und technische Abhängigkeit; Rohstoffkartelle, Rassenkonflikte. Entwicklungshilfe (Formen, Projekte, Probleme).
Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, Urbanisierung, Ballungsräume, Stadterneuerung; ländlicher Raum in der Industriegesellschaft (Strukturwandel, Funktionen). Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft und Mischformen; Produktionsfaktoren und Betriebsstandorte, multinationale Konzerne, internationale Arbeitsteilung, Zentral- und Peripherräume.
Wachstumsgrenzen und Alternativkonzepte (Bevölkerungswachstum, Tragfähigkeit, Nahrungsspielraum, Rohstoff- und Energieverknappung, Produktion und Konsum, Wachstumsideologie, Umweltbelastung); internationale Zusammenarbeit.
Siehe Anlage 1
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik, Einheitensysteme.
Mechanik fester Körper, der Flüssigkeiten und Gase.
Entstehung und Ausbreitung (Longitudinalwellen, Transversalwellen unter Berücksichtigung von Akustik und Optik).
Wärmeenergie; Molekularbewegung, Gasgesetze, Aggregatzustände. Wärmenutzung (Heizwert, Wärmekraft- und Kältemaschinen, Abwärme); Wärmetransport (Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmestrahlung).
Elektrostatik (elektrische Ladung, elektrostatisches Feld); Elektrodynamik (Bewegung von Ladungen in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, stationäres und zeitlich veränderliches elektromagnetisches Feld, Materie im Magnetfeld, elektromagnetische Schwingungen und Wellen, Wellenoptik).
Relativitätstheorie, Atom- und Kernphysik (Quantenmechanik, Elementarteilchen; Radioaktivität, Kernenergie, Strahlenschutz).
Siehe Anlage 1
LEIBESÜBUNGEN
Siehe BGBl Nr. 37/1989
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1
KURZSCHRIFT
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1, II. Jahrgang
Siehe Anlage 1
VOLKSKUNDE
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1
ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1, III., IV. und V. Jahrgang
Siehe Anlage 1
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
MUSIKERZIEHUNG
Siehe Anlage 1
Notenlehre und Tonsysteme:
Noten, Pausen, Versetzungszeichen; Tempo-, Dynamik- und Vortragsbezeichnungen. Chorpartitur. Blattlesen (ein-, zwei- und mehrstimmig). Dur- und Molltonleiter.
Atemübungen; Stimmbildung. Ein-, zwei- und mehrstimmige Volkslieder und Kanons aus dem deutschen Sprachraum.
Siehe Anlage 1, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1
LEIBESÜBUNGEN
Siehe sinngemäß BGBl. Nr. 37/1989
HAUSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1, II. Jahrgang
Siehe Anlage 1, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1
Siehe Anlage 1
Anl. 2/1neu
Anlage 2.1
------------
LEHRPLAN DER VIERJÄHRIGEN SONDERFORM DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR
ALPENLÄNDISCHE LANDWIRTSCHAFT
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe
I II III IV
---------------------------------------------------------------------
1. Religion............................. 2 2 2 2 8
2. Deutsch.............................. 4 2 2 2 10
3. Lebende Fremdsprache................. 4 2 2 2 10
4. Geschichte, Sozial- und
Staatsbürgerkunde.................... - 2 2 2 6
5. Geographie und Wirtschaftskunde...... 3 - - - 3
6. Mathematik und angewandte Mathematik. 4 2 2 - 8
7. Elektronische Datenverarbeitung...... - - 3 - 3
8. Physik und angewandte Physik......... 3 - - - 3
9. Chemie und angewandte Chemie......... 5 2 - - 7
10. Chemisches Laboratorium.............. 3 1 - - 4
11. Biologie und angewandte Biologie *1). 7 - - - 7
12. Leibesübungen........................ 2 2 2 2 8
13. Pflanzenbau *1)...................... - 4 4 5 13
14. Berglandwirtschaft................... - - 2 - 2
15. Forstwirtschaft...................... 2 3 - - 5
16. Obstbau.............................. - 2 - - 2
17. Tierhaltung und Tierzüchtung *1)..... - 5 4 7 16
18. Landwirtschaftliches Bauwesen........ - - 2 2 4
19. Landmaschinentechnik *1)............. - 5 2 3 10
20. Landwirtschaftliches Praktikum....... - 5 2 - 7
21. Volkswirtschaftslehre................ - - 2 - 2
22. Rechtskunde.......................... - - - 2 2
23. Betriebswirtschaftslehre und
Rechnungswesen *1) .................. - - 6 8 14
24. Raumordnung und Umweltschutz......... - - - 2 2
---------------------------------------------------------------------
Gesamtstundenzahl....................... 39 39 39 39 156
25. Pflichtpraktikum:
Abschnitt I: 8 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang
Abschnitt II: 4 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang
---------------------------------------------------------------------
Jahrgang Summe
Freigegenstände I II III IV
---------------------------------------------------------------------
Bienenkunde........................... - - 2 - 2
Jagd und Fischerei.................... - - 2 - 2
Zweite lebende Fremdsprache........... - 2 2 2 6
Kurzschrift........................... 2 - - - 2
Volkskunde............................ - - 2 - 2
Organisations- und Führungslehre...... - - - 2 2
Aktuelle Fachgebiete.................. - 2 2 2 6
---------------------------------------------------------------------
Jahrgang Summe
Unverbindlich Übungen I II III IV
---------------------------------------------------------------------
Musikerziehung........................ 2 1 1 1 5
Bildnerische Erziehung................ 2 - - - 2
Leibesübungen......................... 2 2 2 2 8
Hauswirtschaft........................ 2 2 - - 4
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht *2)
---------------------------------------------------------------------
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 2
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 2
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Siehe Anlage 2
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 2
4. GESCHICHTE, SOZIAL- UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 2
5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 2
6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.1
Lehrstoff:
Zahlenterme, Terme mit Variablen; Grund- und Definitionsmenge von Termen, Umformen von Termen, Grundrechnungsarten mit Termen und Potenzieren mit ganzzahligen Exponenten.
Potenzen mit rationalen Exponenten; Menge der irrationalen Zahlen;
Darstellung im kartesischen Koordinatensystem, in Diagramm- und Tabellenform. Lineare Funktion, lineare Tarife, einfache Verzinsung, lineare Abschreibung, lineare Kostenfunktion, lineare Angebots- und Nachfragefunktion, lineare Interpolation. Potenz- und Wurzelfunktion, Polynomfunktion; Exponential- und Logarithmusfunktion. Beschreibung von Wachstumsvorgängen. Quadratische Funktion.
Systeme von linearen Gleichungen und Ungleichungen in mehreren Variablen (Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Aquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungssystemen aus verbalen Angaben, Anwendung auf praxisbezogene Probleme, fortlaufende Proportionen; grafische Lösung mit Anwendung auf Optimierungsaufgaben). Exponentialgleichungen. Quadratische Gleichungen sowie Gleichungen, die sich auf diese zurückführen lassen; komplexe Zahlen (Grundrechnungsarten, Gaußsche Zahlenebene).
Sinus-, Kosinus- und Tangensfunktion. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks unter Verwendung von Sinus- und Kosinussatz; Anwendung auf Vermessungsaufgaben (auch unter Verwendung von Polarkoordinaten) und Aufgaben aus der Stereometrie.
Grafische Darstellungen von Häufigkeitsverteilungen; Mittelwert, Streuung.
Endliche arithmetische und geometrische Folgen und Reihen. Lineare Differenzengleichungen 1. Ordnung (Aufstellung, Lösung; Anwendung zur Beschreibung dynamischer Prozesse in der Biologie).
Siehe Anlage 1.1, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.1, IV. Jahrgang
Hauptkriterium für die. Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Probleme außerhalb der Mathematik, insbesondere in den Bereichen der Land- und Forstwirtschaft. Dies bedingt zum Beispiel im Themenbereich „Integralrechnung“ die Beschränkung auf die Integration von Polynomfunktionen und für Anwendungen (Untersuchung von Wachstumsprozessen, Mitscherlich-Kurve, chemische Reaktion
1. Ordnung, Spannen einer Feder, Ausschalten eines Gleichstroms)
wichtige Funktionen.
Zur Erarbeitung grundlegender Fertigkeiten (zB: Arbeiten mit Termen, Auflösen von linearen Gleichungssystemen, Rechnen mit Potenzen) empfiehlt sich ein Vorgehen in zwei Phasen: Vermittlung verständnisvoller Einsicht und Anleitung zur Automatisierung der Rechengänge. Die ständige Verwendung des Taschenrechners von Anfang an in allen Themenbereichen entspricht nicht nur den Erfordernissen der Praxis, sondern ist auch aus zeitökonomischen Gründen für die Bewältigung des Lehrstoffes erforderlich.
Die Herausarbeitung von Beziehungen zu früher erarbeiteten Themenbereichen ist auch dann zweckmäßig, wenn es sich nicht um notwendige Vorkenntnisse im strengen Sinne handelt (zB Exponentialgleichungen bei Behandlung der Rentenrechnung, lineare Gleichungssysteme bei der Bestimmung der Koeffizienten einer Polynomfunktion), da sieden Sinn des Schülers für mathematische Zusammenhänge fördert. Gelegenheit dazu ergibt sich besonders bei Aufgaben, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche integrieren, wofür sich vor allem der Beginn des III. Jahrganges anbietet.
Bei der Vorstellung neuen Stoffes ist der Weg vom Konkreten zum Abstrakten günstiger als der gegenteilige. Die Herleitung von Formeln und Lösungsmethoden ist nur dann von Nutzen, wenn ihr der Schüler mit Sicherheit folgen kann oder wenn es sich um typische Beispiele für die wichtigsten Beweismethoden der Mathematik handelt. In anderen Fällen (zB: Vorlage der Formeln bei Regression und Korrelation; Einführung der Zahl „e“, des Grenzwertes und des Differentialquotienten) kommt der Anschaulichkeit für das Schülerverständnis größere Bedeutung zu als einer formalen Herleitung bzw. Definition: Plausibles Schließen, die Aneignung heuristischer Methoden und die selbständige Entwicklung von Lösungsstrategien werden vor allem durch Eigentätigkeit des Schülers (Arbeitsunterricht) gefördert, wobei dieser den richtigen Gebrauch von Fachbüchern übt. Geometrische Veranschaulichungen dienen nicht nur als Illustration, sondern auch als Quellen der Intuition. Da Hausübungen das wichtigste Hilfsmittel zur Festigung der Kenntnisse darstellen, kommt der Auswahl der Beispiele, der Kontrolle der Kenntnisse und der sich daraus ergebenden Nachbesprechung besondere Bedeutung zu.
Querverbindungen zu den theoretisch-fachlichen Unterrichtsgegenständen dienen vor allem der Motivation der Schüler sowie der Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration.
Der Vorgang des Mathematisierens und Modellbildens sowie der damit zusammenhängenden Theorienbildung wird dem Schüler in erster Linie an Beispielen klargemacht. Besonders wichtig ist dabei die Einsicht, daß jedes mathematische Modell infolge Vereinfachungen nur einen Teilaspekt der Wirklichkeit liefert und daß die Arbeit an einem Modell ständiger Rückkopplung an die Ausgangssituation bedarf. Die Behandlung von Sachverhalten mit Hilfe eines mathematischen Modells (allenfalls mehrerer konkurrierender Modelle, zB bei der Auswertung statistischer Daten) gestattet die Diskussion der Möglichkeiten, Schwierigkeiten und Grenzen der Anwendung der Mathematik.
Die Themen der Wahrscheinlichkeitsrechnung sind nur im Hinblick auf ihre Anwendung in der Statistik bedeutsam. Bei der Interpretation und Beurteilung von Statistiken aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich kann der Schüler seinen sprachlichen Ausdruck und seine Argumentationsfähigkeit sowie das Arbeiten mit Tabellen und graphischen Darstellungen verbessern. Bei der Anwendung von Folgen, Reihen und Differenzengleichungen auf die Beschreibung biologischer Vorgänge kann auf die Analogie zu wirtschaftlichen Vorgängen hingewiesen werden.
Bei der Behandlung der Finanzmathematik kann auf die Methoden der Investitions- und Rentabilitätsrechnung eingegangen werden.
Im I. Jahrgang 4 Schularbeiten, im II. und III. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.
7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 2
8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 2
9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 1.1
Siehe Anlage 1.1, I. und II. Jahrgang
Siehe Anlage 1.1, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.1
10. CHEMISCHES LABORATORIUM
Siehe Anlage 1.1
Verhaltensregeln; Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung (Zerkleinern und Homogenisieren). Probenaufbereitung (Aufschließen).
Trennen (Sieben, Filtrieren, Zentrifugieren, Kristallisieren). Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen. Trennen (Destillieren, Extrahieren). Dichtebestimmung und Spindel; analytische Waagen und analytisches Wägen, polarimetrische Messung, refraktometrische Messung, moderne physikalische Messung.
Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander), Kationennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander, Trennung), Teststreifen und -stäbchen, Gravimetrie, Maßanalyse (Acidimetrie und Alkalimetrie). Manganometrie, Jodometrie, Komplexometrie.
Siehe Anlage 1.1, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.1
11. BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE
Der Schüler soll grundlegende Prozesse des Stoff- und Energiewechsels sowie der biologischen Stoffproduktion von Pflanze und Tier erklären können. Er soll die Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Ökosysteme und der gesamten Biosphäre erläutern können. Er soll die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können.
Der Schüler soll mikroskopische Präparate anfertigen und Organismen und Teile von Organismen konservieren und präparieren können. Er soll Pflanzen und Tiere bestimmen und in das natürliche System einordnen können. Er soll den Bau und die Funktion von Geweben, Organen und Organsystemen von Arten erläutern und vergleichen können. Er soll den Zusammenhang zwischen Artenvielfalt und Stabilität von Ökosystemen erklären können. Er soll Standorte anhand von Leitpflanzen charakterisieren sowie den anthropogenen Einfluß auf Pflanzengesellschaften erkennen können.
Der Schüler soll die Bedingtheit naturwissenschaftlicher Aussagen kennen. Er soll das Leben achten und bereit sein, für die Erhaltung der Biosphäre Verantwortung zu übernehmen. Insbesondere soll er fähig und bereit sein, Maßnahmen zur Verbesserung gestörter Umweltsituationen zu treffen.
Der Schüler soll Freude an den Erscheinungsformen der Natur und
Bauelemente (Vergleich Tier - Pflanze), Organisationsprinzipien.
Energiefluß. Biomoleküle. Photo- und Chemosynthese, Zellatmung; Aufnahme, Leitung, Speicherung und Ausscheidung von Stoffen.
Sinnes-, Nerven-, Hormonsysteme. Reizbeantwortung und Bewegungssysteme; Verhalten.
Wachstum, Fortpflanzung, Vererbung.
Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren, Anpassung, Einnischung. Historischer Ablauf (natürliches System, Stammbaum der Pflanzen und Tiere, Baupläne). Gesteuerte Evolution durch Züchtung.
Pflanzenverbreitung und Pflanzenvergesellschaftung, Ökologie der Kulturlandschaft.
Autökologie, Demökologie, Synökologie. Ökologische Pflanzen- und Tiergeographie (Floren- und Faunenregionen, Klima- und Vegetationszonen, Ökosysteme der Erde, Areal).
Abiotische und biotische Einflußfaktoren auf die Tierpopulation. Verhalten der Tiere, Ethik der Tierhaltung.
Arbeits- und Dokumentationsmethoden der allgemeinen Biologie, der Botanik und der Zoologie.
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Erfassen biologischer Gesetzmäßigkeiten sowie die Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht und die landwirtschaftliche Nutzung.
Das ganzheitliche Verständnis wird durch die Stoffabfolge nach Funktionen gefördert, wobei der Bau der Organismen dort eingefügt wird, wo er die Funktion besonders typisch illustriert.
Der Bezug zur Berufspraxis ergibt sich aus praktischen Aufgabenstellungen an den ausgewählten Organismen, die eine Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Pflanzenbau“ und „Tierhaltung und Tierzüchtung“ des II. Jahrganges erfordert. Hiefür sowie zur intensiven Begegnung des Schülers mit Pflanzen und Tieren eignen sich das freie Gelände, die Lehrwirtschaft und gegebenenfalls der elterliche Betrieb. Naturbeobachtungen und einfache Experimente sowie deren Dokumentation fördern die Beziehung zur Natur, das selbständige biologische Arbeiten und das Erfassen von Gesetzmäßigkeiten. Das strukturelle Denken wird durch häufige Hinweise auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Pflanze und Tier gefördert.
Insgesamt empfiehlt sich - der Bedeutung für die heimische Landwirtschaft entsprechend - die Behandlung botanischer und zoologischer Themenbereiche im gleichen Stundenausmaß.
Das Ausmaß der Übungen beträgt 2 Wochenstunden. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:
Datenerhebung (Vegetationsaufnahmen, Erfassung und Messung abiotischer Einflußfaktoren);
Untersuchungen (Zelle, Gewebe, Organe, Stoffwechsel, Reiz- und Bewegungsphysiologie, Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung, Mikrobiologie);
Zerlegen und Zergliedern (pflanzliche und tierische Organe und Organismen);
Bestimmen (natürliche Objekte unter Benutzung von Bestimmungsschlüsseln);
Sammeln, Konservieren und Präparieren (Herbarium, Knospensammlung, Insektensammlung, Schädlingssammlung);
Beobachten (pflanzliche und tierische Entwicklungsstadien, Verhalten, typische Merkmale);
Dokumentation (Beobachtungs-, Untersuchungs- und Exkursionsprotokoll, Zeichnung, Foto);
Mikroskopieren und Herstellen einfacher mikroskopischer Frischpräparate (Morphologie, Anatomie, Physiologie).
Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
12. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 2
13. PFLANZENBAU
Siehe Anlage 1.2
Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Umweltbelastungen der Böden, Bodenverbesserung, Bodenbewertung.
Im übrigen siehe Anlage 1.2, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.2, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.2, V. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden.
Im übrigen siehe Anlage 1.2
14. BERGLANDWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.2
Siehe Anlage 1.2, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.2
15. FORSTWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.2
Siehe Anlage 1.2, II. Jahrgang
Siehe Anlage 1.2, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.2
16. OBSTBAU
Siehe Anlage 1.2
Siehe Anlage 1.2, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.2
17. TIERHALTUNG UND TIERZÜCHTUNG
Siehe Anlage 1.2
Siehe Anlage 1.2, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.2, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.2, V. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden.
Im übrigen siehe Anlage 1.2
18. LANDWIRTSCHAFTLICHES BAUWESEN
Siehe Anlage 1.1
Siehe Anlage 1.1, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.1, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1.1
19. LANDMASCHINENTECHNIK
Siehe Anlage 1.1
Begriffe (Kraft, statisches Moment, Umfangsgeschwindigkeit, Frequenz, Beschleunigung, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad); Methoden (Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften, Erstellung von Gleichgewichtsbedingungen, Ermittlung der Leistung von Motoren).
Begriffe (Spannung, Dehnung, Sicherheit, Dauerfestigkeit); Methoden (Berechnung der Zug-, Druck-, Scher-, Biege- und Verdrehfestigkeit in einfachen Belastungsfällen).
Begriffe und Grundgesetze (Grundmeßgrößen, Ohmsches Gesetz, elektrische Arbeit, elektrische Leistung bei Gleich-, Wechsel- und Drehstrom); Meßmethoden (Messung von Stromstärke, Spannung, Widerstand, Leistung).
Darstellungsmethoden; Beschriftung und Bemaßung.
Elektrische Beleuchtung; Elektromotoren; Einrichtungen zum Leitungs- und Unfallschutz; elektronische Einrichtungen.
Arbeitsweise und Kraftübertragung; Hilfseinrichtungen (Zündanlage, Vergaser, Einspritzanlage, Motorschmierung, Kühlung, Luftfilterung).
Traktoren und Motorkarren (Motor, Kupplung, Schaltgetriebe, Bremsen, Bereifung, Lenkung und Achskonstruktion, hydraulische Ausrüstung, elektrische Ausrüstung, Zugkraft und Kippverhalten, Fremdantriebe); Anhänger.
Siehe Anlage 1.1, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.1, V. Jahrgang
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit bei Bedienung, Wartung, Einstellung, Reparatur sowie bei der wirtschaftlichen und umweltbewußten Planung des Einsatzes landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte.
Der theoretische Unterricht erweist sich umso wirksamer, je besser sein Aufbau mit jenem des praktischen Unterrichtes koordiniert wird. Je nach den Vorerfahrungen und Interessen der Schüler bzw. verfügbaren Problemstellungen aus der Praxis kann der Einstieg in den Gegenstand nicht nur über Begriffe und Methoden der Mechanik, sondern auch über einen anderen Themenbereich (zB Werkstoffe) erfolgen.
Beispiele für Schüleraktivitäten zu den Themenbereichen „Mechanik“, „Festigkeit“ und „Elektrotechnik“: einfache Statikbeispiele, die rechnerisch und zeichnerisch zu lösen sind; einfache Dynamikbeispiele im Zusammenhang mit Leistung, Drehmoment, Drehzahl und Umfangsgeschwindigkeit; Rechenaufgaben im Zusammenhang mit dem Ohmschen Gesetz, der Schaltung von Widerständen, der elektrischen Arbeit und Leistung, der Stromaufnahme und der Phasenverschiebung bei Wechsel- und Drehstrom; Aufgaben zur Dimensionierung von Werkstücken, die auf Zug, Druck, Abscherung, Biegung oder Verdrehung beansprucht werden. Im Themenbereich „Technisches Zeichnen“ kommt dem Lesen technischer Zeichnungen für die Ersatzteilbestellung und für Reparatur- und Wartungsarbeiten größere Bedeutung zu als dem selbständigen Anfertigen normgerechter Zeichnungen, das sich auf einige einfache, zweckmäßigerweise in der Lehrwerkstätte gefertigte Werkstücke beschränkt.
Im Themenbereich „Elektrische Einrichtungen“ kommt der sicherheitsbewußten Verwendung elektrischer Einrichtungen Vorrang vor der Behandlung ihres technischen Aufbaues zu. Zur raschen Darstellung der Kennlinien elektronischer Bauelemente empfiehlt sich der Einsatz eines Oszilloskops. Beispiele für Schüleraktivitäten: Feststellung von Eigenschaften, Wirkungsweise und Anwendungsmöglichkeiten elektronischer Bauelemente, Zeichnen und Beschreiben einfacher Schaltungen solcher Elemente; Beurteilung von Elektromotoren und elektrischen Beleuchtungseinrichtungen für bestimmte Zwecke (zB durch Berechnung von Leistung, Stromaufnahme, Energieverbrauch), Planung und Prüfung von Schutzmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben.
Im Themenbereich „Verbrennungsmotoren“ kommt es vor allem auf die Wartung, die Behebung von Störungen, die Möglichkeiten der Energieeinsparung und die Senkung der Umweltbelastung an. Zur Darstellung des schematischen Aufbaues und der Funktion von Bauteilen und Baugruppen sind neben intakten und defekten Motorbauteilen auch Overheadfolien, Lehrtafeln und Funktionsmodelle gut geeignet.
In den Themenbereichen „Landwirtschaftliche Fahrzeuge“ und „Fördereinrichtungen“ kommt dem Traktor zentrale Bedeutung zu. Analogien mit anderen landwirtschaftlichen Maschinen sowie mit Straßenfahrzeugen können der Vertiefung des Verständnisses dienen.
In den Bereichen „Wirtschaftlichkeit der Landmaschinentechnik“ erscheint die Analyse des Beitrages überbetrieblicher Maßnahmen zur Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen und Arbeitsverfahren besonders wichtig. Bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Maschinen empfiehlt es sich, die neutralen Richtwerte für Maschinenselbstkosten des Kuratoriums für Landtechnik zu verwenden.
Bei der Auswahl der speziellen Maschinen und technischen Einrichtungen können die Verbreitung, die technische Ausgereiftheit und der Modellcharakter als Kriterien gelten. Als Schwerpunkte der Behandlung empfehlen sich Funktion, Aufbau, Bedienung, Wartung, Erkennung und Behebung von Störungen und Unfallschutzmaßnahmen. Typenspezifische Merkmale von Maschinen und technischen Einrichtungen treten zugunsten der ausführlichen Behandlung einer häufig vorkommenden Bauart zweckmäßigerweise in den Hintergrund. Saisonmäßig eingesetzte Maschinen werden am besten im Einklang mit dem praktischen Unterricht zur Zeit des Einsatzes behandelt.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.
Planung einer Belüftungs- oder Trocknungsanlage, einer Beregnungsanlage, einer Arbeitskette, einer Betriebseinrichtung, einer Technisierung in der Milchkuhhaltung unter Beachtung der kurz- und langfristigen Auswirkungen, Planung energietechnischer Einrichtungen; Analyse der Mechanisierung eines landwirtschaftlichen Betriebszweiges.
Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer, auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.
20. LANDWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.2
Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Fertigkeiten (Pflügen, Einstellen der Spritze, Spritzen).
Pflege, Erziehungsformen und -systeme, Veredlung, Fertigkeiten (Baumschnitt für verschiedene Kronenformen, Sträucherschnitt, Veredeln).
Grünfutterernte, Fertigkeiten (maschinelles Mähen, Wenden, Schwaden, Laden, Häckseln, Einlagern).
Milchgewinnung, Fertigkeiten (Melken). Schlachten und Fleischverarbeitung, Fertigkeiten (Betäuben, Stechen, Verarbeitung).
Bestandzahlregulierung, Brennholzbereitung, Holzernte, Fertigkeiten (Durchforsten mit Motorsäge und Hacke, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Fällen, Entasten, Entrinden, Ablängen).
Traktorfahrtheorie im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, Wartung und Kontrolle vor Inbetriebnahme des Traktors, Fertigkeiten (Traktorfahrpraxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, auch mit Anhänger, Ankoppeln von Geräten, Geräte- und Werkzeugpflege). Frontladen.
Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage, Reparatur von Maschinen und technischen Einrichtungen der Pflanzenproduktion (Bodenbearbeitungsgeräte, Düngungsgeräte, Beregnungsanlagen, Anbaumaschinen, Pflanzenschutzgeräte, Erntemaschinen) sowie von Maschinen und technischen Einrichtungen der Tierproduktion.
Bestandserhebung von Vorräten, Vieh, Arbeitskräften, Maschinen und Gebäuden, Ermittlung des Arbeitsaufwandes, Erfassen von Arbeitsabläufen.
Siehe Anlage 1.2, IV. Jahrgang
Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Themenbereiche empfohlen:
Wochenstunden
Fachpraktischer Unterricht im Jahrgang
zum Pflichtgegenstand II III
Pflanzenbau 0,5 0,5
Forstwirtschaft 1,0 -
Obstbau 0,5 -
Tierhaltung und Tierzüchtung 0,5 -
Landwirtschaftliches Bauwesen - 0,5
Landmaschinentechnik - Betrieb 0,5 0,5
Landmaschinentechnik Werkstätte 1,5 -
Betriebswirtschaftslehre
Arbeitsplanung 0,5 0,5
---------
Gesamtstundenzahl 5 2
Hauptkriterien für die Auswahl der Fertigkeiten in Arbeitsverfahren, in denen keine Liste von Fertigkeiten angegeben ist, sind die Anwendbarkeit im Fachgebiet, die Übertragbarkeit auf andere Aufgaben sowie die Durchführbarkeit unter den gegebenen natürlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der Erwerb und die Festigung der Fertigkeit haben Vorrang gegenüber der Fertigstellung der einzelnen Arbeiten. Die Häufigkeit des Auftretens der Arbeiten an Maschinen in einem landwirtschaftlichen Betrieb und die Möglichkeiten, die eine gut eingerichtete Hofwerkstätte zur Durchführung dieser Arbeiten bietet, sind die Hauptkriterien bei der Wahl technischer Lehrinhalte. Bei der Auswahl der zu behandelnden Maschinen ist die Beachtung der regionalen Verhältnisse der Schule zweckmäßig.
Sehr gut bewähren sich Unterrichtsmethoden, bei denen die erforderlichen produktionstechnischen und arbeitswirtschaftlichen Informationen in Abstimmung mit den zugehörigen theoretischen Unterrichtsgegenständen vor Durchführung einer Praxiseinheit gegeben werden. Sodann werden die jeweiligen Arbeitsgänge vom Lehrer zuerst demonstriert und anschließend von den Schülern mit Unterstützung des Lehrers nachvollzogen und geübt. Dabei ist die Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung wesentlich. Der Problemkreis „Unfallschutz“ kann durch Aufnahme der getroffenen Maßnahmen in einem landwirtschaftlichen Betrieb sowie durch Entwicklung und Begründung von Verbesserungsvorschlägen bewußtgemacht werden.
Um biologische und technologische Prozesse zu veranschaulichen, sind bildliche Darstellungen besonders geeignet.
Die Vielfalt der Arbeitsverfahren kann durch Gegenüberstellung von niedrig technisierten zu hoch technisierten Verfahren aufgezeigt werden. Der Sinn von Einzeltätigkeiten wird durch die Darstellung des gesamten jeweiligen Arbeitsverfahrens zugänglich gemacht.
Für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung ist es zweckmäßig, über längere Zeit einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich, für den sich der Schüler oder die Schülergruppe, unter Aufsicht des Lehrers, verantwortlich fühlt, zuzuteilen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
21. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe Anlage 2
22. RECHTSKUNDE
Siehe Anlage 1.1
Siehe Anlage 1.1, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1.1
23. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1.1
Siehe Anlage 1.1, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.1, V. Jahrgang
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Betriebsführung und Buchführung im Fachgebiet. Dies erfordert unter anderem die Beschränkung der Behandlung der Beziehung zwischen Faktoren und Produkten auf jene Zusammenhänge, die für die Ermittlung der optimalen Intensität, der Minimalkostenkombination und der optimalen Produktionskombination erforderlich sind. Besonders zweckdienlich ist die betriebswirtschaftliche Gegenüberstellung landwirtschaftlicher Produktionsalternativen.
Zur Einübung von Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit empfiehlt sich besonders Gruppenarbeit. Rollenspiele ermöglichen das Erlebnis der Auswirkungen verschiedener Führungsstile sowie der positiven und negativen Funktionen in einer Gruppe. Exkursionen, Lehrausgänge und Vorträge schulfremder Personen erhöhen den Aktualitätsbezug.
Bei der Besprechung der einzelnen Vermögensbestände ist die Einbeziehung der Wertarten und des Bewertungsverfahrens von Vorteil.
Die Datenbeschaffung für die Übungen kann von elterlichen Betrieben ausgehen. Vielseitiges Vergleichsmaterial ist für die Gewinnung eines Gesamtüberblicks wichtig. Die Buchführungsübungen gehen zweckmäßigerweise von der Verbuchung einfacher Belege aus und leiten über die Vertiefung durch Kontieren von Übungsbeispielen auf Arbeitsblättern zu komplexeren Geschäftsfällen (Abrechnung gewerblicher und genossenschaftlicher Handels- und Verwertungsbetriebe) über, wobei sowohl pauschalierte als auch buchführungspflichtige Betriebe berücksichtigt werden können. Zur vergleichenden Beurteilung einzelbetrieblicher Buchführungsergebnisse können Buchführungsstatistiken herangezogen werden.
Die Kapitalflußrechnung kann aus Zeitgründen nur in sehr einfacher Form behandelt werden.
Der Vergleich von Planungsvarianten erfolgt zweckmäßigerweise in Tabellenform, wobei auch der Ist-Zustand aufscheint.
Geeignete Übungsbeispiele im Themenbereich „Finanzierung und Investition“ machen die Zusammenhänge zwischen Gesamteinkommen, Lebenshaltungsaufwand und Kapitaldienstgrenze deutlich.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 und IV. Jahrgang 2 Wochenstunden. Die Übungen bieten Gelegenheit zur betriebswirtschaftlichen Bearbeitung größerer, auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dabei der Verwendung der elektronischen Datenverarbeitung große Bedeutung zu.
In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im IV. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.
24. RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ
Siehe Anlage 1.1
Siehe Anlage 1.1, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1.1
25. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.1
Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat zwölf Wochen zu betragen. Das Pflichtpraktikum ist in zwei Abschnitte von acht und vier Wochen Dauer zu teilen.
Der erste Abschnitt soll in einem der Zielsetzung der Fachrichtung entsprechenden, vielseitig organisierten Betrieb abgeleistet werden; der zweite Abschnitt kann in einem Spezialbetrieb der Fachrichtung absolviert werden. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.
Nach jedem Praktikum ist der Schule von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen.
Der enge Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des zu verfassenden Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.
B. FREIGEGENSTÄNDE
BIENENKUNDE
Siehe Anlage 1.1
Siehe Anlage 1.1, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.1
JAGD UND FISCHEREI
Siehe Anlage 1.1
Siehe Anlage 1.1, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.1
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 2
KURZSCHRIFT
Siehe Anlage 2
VOLKSKUNDE
Siehe Anlage 2
ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE
Siehe Anlage 2
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 2
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
MUSIKERZIEHUNG
Siehe Anlage 2
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Siehe Anlage 2
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 2
HAUSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 2
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 2
Anl. 2/2neu
LEHRPLAN DER VIERJÄHRIGEN SONDERFORM DER HÖHEREN
LEHRANSTALT FÜR GARTENBAU - GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der
einzelnen Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe
I II III IV
---------------------------------------------------------------------
1. Religion .......................... 2 2 2 2 8
2. Deutsch............................ 4 2 2 2 10
3. Lebende Fremdsprache............... 4 2 2 2 10
4. Geschichte, Sozial-
und Staatsbürgerkunde.............. - 2 2 2 6
5. Geographie und Wirtschaftskunde.... 3 - - - 3
6. Mathematik und angewandte
Mathematik......................... 4 2 2 - 8
7. Elektronische Datenverarbeitung.... - - 3 - 3
8. Physik und angewandte Physik....... 4 - - - 4
9. Chemie und angewandte Chemie....... 3 - - - 3
10. Chemisches Laboratorium............ 3 - - - 3
11. Biologie *1)....................... 4 - - - 4
12. Botanik *1)........................ 2 - - - 2
13. Bodenkunde und Pflanzenernährung... 1 2 - - 3
14. Leibesübungen...................... 2 2 2 2 8
15. Allgemeine Produktionslehre........ - 2 - - 2
16. Pflanzenschutz *1)................. - - 3 - 3
17. Gemüsebau *1)...................... - - - 3 3
18. Zierpflanzenbau unter Glas *1)..... - - - 3 3
19. Gehölzkunde *1).................... - 4 2 1 7
20. Stauden und Sommerblumen *1)....... - 4 3 1 8
21. Baumschulwesen und Obstbau......... 3 - - - 3
22. Garten- und Landschafts-
gestaltung *1)..................... - 5 4 5 14
23. Vermessungskunde *1)............... - 2 2 - 4
24. Raumordnung........................ - - - 2 2
25. Baukunde und Gartentechnik *1)..... - - 2 3 5
26. Maschinenkunde..................... - 2 2 1 5
27. Gartenbau und Blumenbinderei -
Praktikum.......................... - 2 2 - 4
28. Volkswirtschaftslehre.............. - 2 - - 2
29. Rechtskunde........................ - - - 2 2
30. Betriebtwirtschaftslehre und
Rechnungswesen *1)................. - 2 4 7 13
---------------------------------------------------------------------
Gesamtstundenzahl....................... 39 39 39 38 155
31. Pflichtpraktikum:
Abschnitt I: 8 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang
Abschnitt II: 4 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden
Freigegenstände Jahrgang Summe
I II III IV
---------------------------------------------------------------------
Geschichte der Gartenkunst............. - - 2 - 2
Zweite lebende Fremdsprache............ - 2 2 2 6
Kurzschrift............................ 2 - - - 2
Volkskunde............................. - - 2 - 2
Organisations- und Führungslehre....... - - - 2 2
Aktuelle Fachgebiete................... - 2 2 2 6
---------------------------------------------------------------------
Unverbindliche Übungen
---------------------------------------------------------------------
Musikerziehung.......................... 2 1 1 1 5
Bildnerische Erziehung.................. 2 - - - 2
Leibesübungen........................... 2 2 2 2 8
Hauswirtschaft.......................... 2 2 - - 4
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht *2)
---------------------------------------------------------------------
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 2
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 2
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICNTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 2
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 2
4. GESCHICHTE, SOZIAL- UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 2
5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 2
6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 2.1
7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 2
8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Der Schüler soll in Situationen des privaten und beruflichen Alltags die zugrundeliegenden physikalischen Prinzipien und ihre Grenzen erkennen und formulieren können.
Er soll über grundlegende physikalische Begriffe und Gesetzmäßigkeiten verfügen und den Erfordernissen der Fachrichtung entsprechend anwenden können.
Der Schüler soll Zusammenhänge zwischen physikalischen Gesetzmäßigkeiten und technischen Entwicklungen, vor allem in land- und forstwirtschaftlichen Bereichen, kennen und dieses Wissen verantwortungsbewußt anwenden.
Er soll bereit sein, sein naturwissenschaftliches Wissen den Erfordernissen entsprechend zu erweitern und zu festigen.
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Internationales Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten.
Mechanik fester Körper (Kinematik, Wechselwirkung, Erhaltungsgrößen, Gravitation);
Mechanik der Flüssigkeiten und Gase (Druck, Auftrieb, Strömung).
Entstehung und Ausbreitung (Longitudinalwellen, Transversalwellen unter Berücksichtigung von Akustik und Optik).
Temperatur, Ausdehnung, Wärmeenergie; Molekularbewegung, Gasgesetze, Aggregatzustände. Wärmenutzung (Heizwert-, Wärmekraft- und Kältemaschinen, Abwärme); Wärmetransport (Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmestrahlung).
Elektrostatik (elektrische Ladung, elektrostatisches Feld); Elektrodynamik (Bewegung von Ladungen in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, stationäres und zeitlich veränderliches elektromagnetisches Feld, Materie im Magnetfeld, elektromagnetische Schwingungen und Wellen, Wellenoptik).
Relativitätstheorie, Atom- und Kernphysik (Quantenmechanik, Elementarteilchen; Radioaktivität, Kernenergie, Strahlenschutz).
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in Beruf und Alltag sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes. Daher kommt der Auswahl praxisnaher Lehrinhalte und Aufgabenstellungen besondere Bedeutung zu. Als Schwerpunkte bieten sich Themenbereiche wie Energiegewinnung und Energieumwandlung mit ihren Auswirkungen auf die Umwelt an. Im Themenbereich „Elektrizität“ sind Anwendung der Elektrostatik sowie des Gleich-, Wechsel- und Drehstromes von besonderer Elektrochemie:
Zweckmäßigerweise wird von Vorkenntnissen und Alltagserfahrungen der Schüler ausgegangen. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Experimente unter Beteiligung der Schüler und durch Unterrichtsmaterial (audiovisuelle Medien, Bausätze) gefördert. Gruppenarbeit, Referate und Diskussionen regen die Schüler zur Auseinandersetzung mit technischen und naturwissenschaftlichen Entwicklungen an.
Besonders im Themenbereich „Kernphysik“ ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Chemie und angewandte Chemie“ zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig.
9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Der Schüler soll chemische Eigenschaften von Stoffen kennen und chemische Reaktionsabläufe deuten können. Er soll chemisches Wissen bei der Anwendung gartenbaulicher Produktionstechniken und bei der Beurteilung gartenbaulicher Produkte und Produktionsmittel nutzen können.
Der Schüler soll die gebräuchlichsten Verfahren zur Herstellung von Verbindungen für wirtschaftliche Zwecke, insbesondere für Zwecke des Fachgebietes, kennen. Er soll die Grenzen chemischer Methoden und Aussagen abschätzen können.
Der Schüler soll bei der Nutzung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte verantwortungsbewußt
Atom, Atommodelle; Periodensystem der Elemente.
Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (koordinative Bindung, Wasserstoffbrückenbindung, Van-der-Waals-Kräfte).
Energieumsatz chemischer Reaktionen; Reaktionstypen. Stöchiometrie.
Klassische Säure-Base-Definition und Definition von Brönsted, Wasserstoffionenkonzentration. Pufferung, Neutralisation. Salze, Reaktionen der Salze.
Elektrochemische Spannungsreihe, Normalpotential. Elektrolyse, galvanische Elemente.
Echte Lösungen, kolloidale Lösungen.
Edelgase. Halogene. Schwefel. Stickstoff.
Alkane, Strukturisomerie; Alkene, Cis-trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-Doppelbindung; Alkine; Diene; Butadien und Isopren; Cyclo-Alkane; Aromate. Erdgas und Erdöl (Arten organischer Verbindungen in Erdgas und Erdöl; Primärdestillation, Sekundärdestillation; Cracken, Reformieren, Treibstoffqualität).
Halogenderivate; Hydroxylderivate; Ether; Carbonylverbindungen;
Fruchtester; Wachse; Fette; Lipoide.
Monosaccharide, Disaccharide, Polysaccharide.
Biogene Aminosäuren und Amide; Peptide; Primär-, Sekundär-, Tertiärstrukturen und höhere Strukturen von Polypeptiden; Proteine, Proteide; biologische Funktionen der Eiweißkörper; Nukleinsäuren (Struktur und Funktion von DNA und RNA).
Technologien der Alkoholerzeugung; Wirkungsweise von Konservierungs- und Desinfektionsverfahren.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher stehen unter den Stickstoffverbindungen Amine und Nitroverbindungen, unter den Schwefelverbindungen Thioalkohole und Sulfoverbindungen, unter den Alkylderivaten ringförmiger Kohlenwasserstoffe die aromatischen Alkohole, Aldehyde und Carbonsäuren, unter den biogenen Aminosäuren die essentiellen Aminosäuren im Vordergrund.
Allgemein empfiehlt sich eine gründlichere Behandlung - auch unter Einbeziehung gesundheitlicher, ökologischer, wirtschaftlicher und soziologischer Aspekte - jener chemischen Prozesse, die für das Fachgebiet von Bedeutung sind, während sich für die Wissenschaft von den Stoffen und ihren Veränderungen und für die Struktur der Materie ein exemplarisches Vorgehen anbietet. Die Auswahl angewandter chemischer Technologien richtet sich nach den Erfordernissen der Fachrichtung, dabei sind Hinweise auf ihre Bedeutung für die wirtschaftliche Situation in Österreich wertvoll.
Die Beobachtung und Deutung von Phänomenen erfordert Übung. Besonders geeignet hiezu sind die Färbung diverser Pflanzenfarbstoffe in Abhängigkeit vom pH-Wert und die Pflanzenschädigung entlang von Autostraßen und Skipisten.
Die Anschaulichkeit wird erhöht, wenn Phänomene am jeweils einfachsten geeigneten Atommodell unter Hinweis auf seine begrenzte Modellhaftigkeit erklärt werden.
Bei der Behandlung der Elemente ist folgende Reihenfolge vorteilhaft: Stellung im Periodensystem - Vorkommen - Gewinnung - Eigenschaften - Bedeutung und Verwendung - wichtige Verbindungen. Bei wichtigen Mengen- und Spurenelementen steht ihre physiologische Bedeutung im Vordergrund. Bei der Beurteilung der Rohstoffsituation ist das Eingehen auf Möglichkeiten der Wiederverwertung wertvoll.
Die Nutzung des chemischen Wissens für die Anwendung im Fachgebiet wird besonders durch Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen gewährleistet. Dabei kann auch eine Zusammenfassung nach besonderen Themenkreisen (zB Pflanzenernährung, Mineraldüngung, Pflanzenproduktion) nützlich sein.
Die Einbeziehung aktueller Anlässe zum Thema „Lebensqualität und Umweltbewußtsein“ (zB Baumschädigungen durch Industrieabgase; Fischsterben durch direktes Einleiten gifthältiger Abwässer in Flüsse, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Insektiziden, Antibiotika und Hormonen in Nahrungsmitteln) erhöht den Praxisbezug des Unterrichtes und die Motivation der Schüler.
Diskussionen und Referate empfehlen sich zur Bearbeitung von angewandten Problemen wie Alltagsunfällen mit Chemikalien, Brand im Düngemittellager, Umweltbelastung durch Pb, Cd, Hg und SO2.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn sie bei der Bearbeitung derartiger Problembereiche auch mit Fachliteratur arbeiten und die Probleme selbst strukturieren.
10. CHEMISCHES LABORATORIUM
Siehe Anlage 1.4
Siehe Anlage 1.4, II. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4
11. BIOLOGIE
Siehe Anlage 1.3
Bauelemente (Vergleich Tier - Pflanze), Organisationsprinzipien.
Energiefluß, Biomoleküle, Photo- und Chemosynthese, Zellatmung; Aufnahme, Leitung, Speicherung und Ausscheidung von Stoffen..
Sinnes-, Nerven-, Hormonsysteme. Reizbeantwortung und Bewegungssystem; Verhalten.
Wachstum, Fortpflanzung, Vererbung.
Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren, Anpassung, Einnischung. Historischer Ablauf (natürliches System, Stammbaum der Pflanzen und Tiere, Baupläne). Entstehung von Kulturpflanzen und Haustieren.
Autökologie, Demökologie, Synökologie, Ökologische Pflanzen- und Tiergeographie (Floren- und Faunenregionen, Klima- und Vegetationszonen, Ökosysteme der Erde, Areal).
Arbeits- und Dokumentationsmethoden.
Siehe Anlage 1.3
12. BOTANIK
Siehe Anlage 1.4
Morphologie, Anatomie und Physiologie von Pflanzen des Gartenbaues:
Bau und Umbildung der Organe, Stoffaufnahme, Stoffwechsel, Wachstum, Entwicklung, Fortpflanzung und Vererbung. Evolution und Systematik.
Pflanzenverbreitung und Pflanzenvergesellschaftung; Ökologie der Natur- und Kulturlandschaft.
Arbeits- und Dokumentationsmethoden.
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Erfassen von Gesetzmäßigkeiten sowie die Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht und die gartenbauliche Berufspraxis.
Für die Bewältigung der Pflanzensystematik empfiehlt sich exemplarisches Arbeiten. Die Pflanzenauswahl wird sich nach der Bedeutung für den Gartenbau richten und auf Leitpflanzen der heimischen Vegetation, auf Wechselbeziehungen zwischen Unkrautfluren und Kulturpflanzen sowie auf den Beitrag zur Verdeutlichung von Evolutionszusammenhängen beziehen können.
Anwendungsorientierte Kenntnisse von Pflanzen und standortspezifischen Pflanzengesellschaften können insbesondere durch Exkursionen und Lehrausgänge erworben werden.
Das Ausmaß der Übungen beträgt 1 Wochenstunde. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:
Datenerhebung (Vegetationsaufnahmen, Erfassung und Messung abiotischer Einflußfaktoren); Untersuchungen (Stoffwechsel, Reiz- und Bewegungsphysiologie, Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung, Mikrobiologie); Zerlegen und Zergliedern.
Bestimmen (natürliche Objekte unter Benutzung von Bestimmungsschlüsseln);
Sammeln, Konservieren und Präparieren (Herbarium, Knospensammlung);
Beobachten (pflanzliche Entwicklungsstadien, typische Merkmale);
Dokumentation (Beobachtungs-, Untersuchungs- und Exkursionsprotokoll, Zeichnung, Foto);
Mikroskopieren und Herstellen einfacher mikroskopischer Frischpräparate (Morphologie, Anatomie, Physiologie).
Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
13. BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG
Der Schüler soll den Aufbau und die Eigenschaften von Böden, die Bodenarten und Bodentypen und die Vorgänge im Boden kennen. Er soll die Durchführung und die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen erläutern, die Eignung der Böden für gärtnerische Zwecke beurteilen und Maßnahmen für die Bodenverbesserung auswählen können.
Der Schüler soll die Kompostierung sowie die Herstellung von gärtnerischen Erden und Substraten beherrschen und deren Qualität beurteilen können.
Der Schüler soll die im Gartenbau verwendeten Düngemittel und Erdzusätze kennen und sie nach biologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit beurteilen können.
Bodengefüge, Einflußfaktoren der Gefügebildung, Bodendichte, Bodenarten.
AC-Profil, ABC-Profil, Salzböden, Moore,
Stickstoffbindung und Umwandlung, Sorption,
Bodenkartierung, Bodenbewertung (Schätzrahmen, Beziehung zum Einheitswert).
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4
14. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 2
15. ALLGEMEINE PRODUKTIONSLEHRE
Siehe Anlage 1.4
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4
16. PFLANZENSCHUTZ
Siehe Anlage 1.4
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4
17. GEMÜSEBAU
Siehe Anlage 1.4
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4
18. ZIERPFLANZENBAU UNTER GLAS
Siehe Anlage 1.4
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4
19. GEHÖLZKUNDE
Siehe Anlage 1.4
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
Im übrigen siehe Anlage 1.4
20. STAUDEN UND SOMMERBLUMEN
Siehe Anlage 1.4
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
Im übrigen siehe Anlage 1.4
21. BAUMSCHULWESEN UND OBSTBAU
Siehe Anlage 1.4
Verhältnisse in der Welt (Produktionsländer, Bedeutung im Handel mit Österreich).
Bauten und Kultureinrichtungen (Einschlag-, Überwinterungs-, Verkaufshallen; Räume für Maschinen und Geräte, Kühlräume, Schattenhallen, Vermehrungseinrichtungen); Maschinen, Geräte und Behelfe (Entwicklung; Schneidwerkzeuge und Veredlungsgeräte, Bodenbearbeitungsgeräte, Zugmaschinen und Transport, Rode- und Balliermaschinen, Pflanz- und Topfmaschinen, Hilfsmaterial für Etikettierung und Verpackung).
Voraussetzungen (Gehölz-Mutterquartiere, Vermehrungssubstrate, Temperatur und Feuchtigkeit, Wuchsstoffanwendung, Hygienemaßnahmen). Generative Vermehrung; vegetative Vermehrung. Praktische Vermehrung nach Gehölzarten (Obst-, Laub-, Nadelgehölze).
Produktion im Freilandboden (Aufschulung, Verschulung; Pflanzenweiten, Pflanztermine; Bodenpflege und Düngung in der Baumschule, Bodenentseuchung und Unkrautbekämpfung, Gehölzkrankheiten und Schädlinge). Produktion in Töpfen und Containern (Wirtschaftlichkeit; Substrat; Düngung und Unkrautbekämpfung, Bewässerung).
Bestandserfassung; Entblätterung; Grabung und Rodung; Sortierung und Qualitätsbestimmungen; Einschlag, Aufbewahrung, Verpackung; Absatz (Marktbeobachtung, Werbung, Auftragsbearbeitung).
Kern-, Stein-, Schalen-, Beerenobst.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; daneben kann die Vielseitigkeit der Beispiele aus der Praxis im Schüler das Gefühl für neuartige Lösungen wecken.
Absprachen mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bodenkunde und Pflanzenernährung“ sind zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und für die Bearbeitung fächerübergreifender Projekte wichtig.
Neben den frischen Kulturen bewähren sich als Unterrichtsmittel Bilder, Kataloge und Übersichtstafeln. Exkursionen und Lehrausgänge fördern vor allem durch Gespräche mit Betriebsinhabern und -leitern - das Verständnis für Problemlösungen.
22. GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG
Siehe Anlage 1.4
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 2 Wochenstunden, im IV. Jahrgang 3 Wochenstunden. Im II. Jahrgang kann ua. bereits die selbständige Lösung von Planungsaufgaben (zB Wohnhausgartenobjekte) vorgesehen werden. Im III. Jahrgang können mehrere Projekte (zB Siedlungsgrün, Stadtgrün, Spiel- und Sportplätze) bearbeitet werden, wobei der Ausführungsgrad mindestens einer planerischen Aufgabe von der Bestandsaufnahme bis zum Detailplan mit Erläuterungsbericht, Leistungsbeschreibung, Kostenschätzung und anschaulicher Darstellung (Modell, Schaubild usw.) reicht. Im IV. Jahrgang empfiehlt es sich, mehrere umfangreiche Projekte zum Thema wie Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung, Naherholung, Sportstättenplanung, Naturschutz usw. durchzuführen, wobei auch die in den Pflichtgegenständen „Vermessungskunde“, „Baukunde und Gartentechnik“, „Gehölzkunde“, „Bodenkunde und Pflanzenernährung“, „Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen“ und „Raumordnung“ erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Geltung kommen.
Im übrigen siehe Anlage 1.4
23. VERMESSUNGSKUNDE
Siehe Anlage 1.4
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 Wochenstunde. Im übrigen siehe Anlage 1.4
24. RAUMORDNUNG
Siehe Anlage 1.4
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4
25. BAUKUNDE UND GARTENTECHNIK
Siehe Anlage 1.4
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden. Im übrigen siehe Anlage 1.4
26. MASCHINENKUNDE
Siehe Anlage 1.4
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4
27. GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI - PRAKTIKUM
Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines gartenbaulichen Betriebes kennen. Er soll ausgewählte Arbeiten zuverlässig und genau durchführen und aus produktions- und arbeitstechnischer Sicht erläutern können. Der Schüler soll Arbeitsabläufe planen, beurteilen und erfassen können.
Der Schüler soll gärtnerisch wichtige Kulturpflanzen sowie gärtnerische Werkstoffe und Behelfe kennen. Er soll Produkte des Gartenbaues zweckentsprechend, geschmackvoll und werbewirksam zu Gestecken und Arrangements verarbeiten können; er soll damit Räume für gegebene Anlässe schmücken können.
Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen.
Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen.
Siehe Anlage 1.4, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Themenbereiche empfohlen:
Fachpraktischer Unterricht Wochenstunden
zum Pflichtgegenstand im Jahrgang
II III
Gemüsebau 1 -
Zierpflanzen unter Glas 1 -
Blumenbinderei - 2
________
Gesamtstundenzahl 2 2
Im übrigen siehe Anlage 1.4
28. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe Anlage 2
29. RECHTSKUNDE
Siehe Anlage 1.4
Siehe Anlage 1.4, V. Jahrgang
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1.4
30. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1.3
Siehe Anlage 1.3, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.3, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.3, V. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1, im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden. In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im IV. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.
Im übrigen siehe Anlage 1.3
31. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 2.1
B. FREIGEGENSTÄNDE
GESCHICHTE DER GARTENKUNST
Siehe Anlage 1.4
Siehe Anlage 1.4, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.4
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 2
KURZSCHRIFT
Siehe Anlage 2
VOLKSKUNDE
Siehe Anlage 2
ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE
Siehe Anlage 2
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 2
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
MUSIKERZIEHUNG
Siehe Anlage 2
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Siehe Anlage 2
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 2
HAUSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 2
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 2
Schlagworte
Anl. 2/3neu
Anlage 2.3
------------
LEHRPLAN DER VIERJÄHRIGEN SONDERFORM DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR
GARTENBAU - ERWERBSGARTENBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe
I II III IV
---------------------------------------------------------------------
1. Religion........................... 2 2 2 2 8
2. Deutsch............................ 4 2 2 2 10
3. Lebende Fremdsprache............... 4 2 2 2 10
4. Geschichte, Sozial- und
Staatsbürgerkunde.................. - 2 2 2 6
5. Geographie und Wirtschaftskunde.... 3 - - - 3
6. Mathematik und angewandte
Mathematik......................... 4 2 2 - 8
7. Elektronische Datenverarbeitung.... - - 3 - 3
8. Physik und angewandte Physik....... 4 - - - 4
9. Chemie und angewandte Chemie....... 3 - - - 3
10. Chemisches Laboratorium............ 3 - - - 3
11. Biologie *1)....................... 4 - - - 4
12. Botanik *1)........................ 2 - - - 2
13. Bodenkunde und Pflanzenernährung... 1 2 - - 3
14. Leibesübungen...................... 2 2 2 2 8
15. Allgemeine Produktionslehre........ - 2 - - 2
16. Pflanzenschutz *1)................. - - 3 4 7
17. Gemüsebau *1)...................... - - 2 4 6
18. Zierpflanzenbau unter Glas *1)..... - - 2 6 8
19. Versuchstechnik und Samenbau....... - - - 2 2
20. Gehölzkunde *1).................... - 4 2 - 6
21. Stauden und Sommerblumen *1)....... - 4 3 - 7
22. Baumschulwesen und Obstbau......... 3 - - - 3
23. Garten- und Landschafts-
gestaltung *1)..................... - 5 2 - 7
24. Vermessungskunde................... - 2 - - 2
25. Maschinenkunde..................... - 2 2 - 4
26. Gewächshausbau und Heizungstechnik. - - - 3 3
27. Gartenbau und Blumenbinderei -
Praktikum.......................... - 2 4 - 6
28. Volkswirtschaftslehre.............. - 2 - - 2
29. Rechtskunde........................ - - - 2 2
30. Betriebswirtschaftslehre und
Rechnungswesen *1)................. - 2 4 7 13
-------------------------------------------------------------------
Gesamtstundenzahl....................... 39 39 39 155
-------------------------------------------------------------------
31. Pflichtpraktikum:
Abschnitt I: 8 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang
Abschnitt II: 4 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden
Freigegenstände Jahrgang Summe
I II III IV
---------------------------------------------------------------------
Geschichte der Gartenkunst............. - - 2 - 2
Zweite lebende Fremdsprache............ - 2 2 2 6
Kurzschrift............................ 2 - - - 2
Volkskunde............................. - - 2 - 2
Organisations- und Führungslehre....... - - - 2 2
Aktuelle Fachgebiete................... - 2 2 2 6
---------------------------------------------------------------------
Unverbindliche Übungen
---------------------------------------------------------------------
Musikerziehung......................... 2 1 1 1 5
Bildnerische Erziehung................. 2 - - - 2
Leibesübungen.......................... 2 2 2 2 8
Hauswirtschaft......................... 2 2 - - 4
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht *2)
---------------------------------------------------------------------
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 2
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 2
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 2
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 2
4. GESCHICHTE, SOZIAL- UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 2
5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 2
6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 2.1
7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 2
8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 2.2
9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 2.2
10. CHEMISCHES LABORATORIUM
Siehe Anlage 2.2
11. BIOLOGIE
Siehe Anlage 2.2
12. BOTANIK
Siehe Anlage 2.2
13. BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG
Siehe Anlage 2.2
14. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 2
15. ALLGEMEINE PRODUKTIONSLEHRE
Siehe Anlage 2.2
16. PFLANZENSCHUTZ
Siehe Anlage 1.5
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.5, V. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
Im übrigen siehe Anlage 1.5
17. GEMÜSEBAU
Siehe Anlage 1.5
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.5, V. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden. Im übrigen siehe Anlage 1.5
18. ZIERPFLANZENBAU UNTER GLAS
Siehe Anlage 1.5
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.5, V. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden. Im übrigen siehe Anlage 1.5
19. VERSUCHSTECHNIK UND SAMENBAU
Siehe Anlage 1.5
Siehe Anlage 1.5, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1.5
20. GEHÖLZKUNDE
Siehe Anlage 1.5
Siehe Anlage 1.5, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
Im übrigen siehe Anlage 1.5
21. STAUDEN UND SOMMERBLUMEN
Siehe Anlage 1.5
Siehe Anlage 1.5, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
Im übrigen siehe Anlage 1.5
22. BAUMSCHULWESEN UND OBSTBAU
Siehe Anlage 2.2
23. GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG
Siehe Anlage 1.5
Siehe Anlage 1.5, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. Jahrgang 2 Wochenstunden, im III. Jahrgang 1 Wochenstunde.
Im übrigen siehe Anlage 1.5
24. VERMESSUNGSKUNDE
Siehe Anlage 1.5
Siehe Anlage 1.5, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.5
25. MASCHINENKUNDE
Siehe Anlage 1.5
Siehe Anlage 1.5, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.5
26. GEWÄCHSHAUSBAU UND HEIZUNGSTECHNIK
Siehe Anlage 1.5
Siehe Anlage 1.5, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1.5
27. GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI - PRAKTIKUM
Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines gartenbaulichen Betriebes kennen. Er soll ausgewählte Arbeiten zuverlässig und genau durchführen und aus produktions- und arbeitstechnischer Sicht erläutern können.
Der Schüler soll gärtnerisch wichtige Kulturpflanzen sowie gärtnerische Werkstoffe und Behelfe kennen. Er soll Produkte des Gartenbaues zweckentsprechend, geschmackvoll und werbewirksam zu Gestecken und Arrangements verarbeiten können; er soll damit Räume für gegebene Anlässe schmücken können.
Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen.
Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen.
Siehe Anlage 1.5, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.5, IV. Jahrgang
Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Themenbereiche empfohlen:
Wochenstunden
Fachpraktischer Unterricht im Jahrgang
zum Pflichtgegenstand II III
Gemüsebau 1 1
Zierpflanzen unter Glas 1 1
Blumenbinderei - 2
--------
Gesamtstundenzahl 2 4
Im übrigen siehe Anlage 1.5
28. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe Anlage 2
29. RECHTSKUNDE
Siehe Anlage 2.2
30. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 2.2
31. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 2.1
B. FREIGEGENSTÄNDE
GESCHICHTE DER GARTENKUNST
Siehe Anlage 2.2
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 2
KURZSCHRIFT
Siehe Anlage 2
VOLKSKUNDE
Siehe Anlage 2
ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE
Siehe Anlage 2
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 2
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
MUSIKERZIEHUNG
Siehe Anlage 2
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Siehe Anlage 2
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 2
HAUSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 2
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 2
Anl. 2/4neu
Anlage 2.4
------------
LEHRPLAN DER VIERJÄHRIGEN SONDERFORM DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR
LAND- UND HAUSWIRTSCHAFT
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe
I II III IV
---------------------------------------------------------------------
1. Religion.......................... 2 2 2 2 8
2. Deutsch........................... 4 2 2 2 10
3. Englisch.......................... 4 2 2 2 10
4. Geschichte, Sozial- und
Staatsbürgerkunde................. - 2 2 2 6
5. Geographie und Wirtschaftskunde... 3 - - - 3
6. Mathematik und angewandte
Mathematik........................ 3 4 2 - 9
7. Elektronische Datenverarbeitung... - - 3 - 3
8. Physik und angewandte Physik...... 3 - - - 3
9. Chemie und angewandte Chemie...... 2 2 - - 4
10. Chemisches Laboratorium........... - 2 - - 2
11. Biologie und angewandte
Biologie *1)...................... 6 - - - 6
12. Maschinschreiben und
Textverarbeitung.................. 2 - - - 2
13. Leibesübungen..................... 2 2 2 2 8
14. Volkskunde........................ 2 - - - 2
15. Bildnerische Erziehung............ 2 - - - 2
16. Ernährungslehre................... - 2 2 3 7
17. Küchenführung..................... - 3 4 4 11
18. Gesundheitslehre.................. 2 - - - 2
19. Hauswirtschaft und Wohnlehre...... 2 2 3 3 10
20. Textilverarbeitung................ - 3 2 3 8
21. Pflanzenbau....................... - 2 2 - 4
22. Gartenbau......................... - - 2 2 4
23. Tierhaltung und Tierzüchtung...... - 2 2 2 6
24. Gartenbau- und
Landwirtschaftspraktikum.......... - 4 4 - 8
25. Volkswirtschaftslehre............. - - - 2 2
26. Rechtskunde....................... - - - 2 2
27. Betriebswirtschaftslehre und
Rechnungswesen *1)................ - 3 3 4 10
28. Raumordnung und Umweltschutz...... - - - 2 2
29. Psychologie....................... - - - 2 2
---------------------------------------------------------------------
Gesamtstundenzahl...................... 39 39 39 39 156
30. Pflichtpraktikum:
Abschnitt I: 8 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang
Abschnitt II: 4 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden
Freigegenstände Jahrgang Summe
I II III IV
---------------------------------------------------------------------
Fremdenverkehr und Landwirtschaft...... - - 2 - 2
Zweite lebende Fremdsprache............ - 2 2 2 6
Kurzschrift............................ 2 - - - 2
Volkskunde............................. - - 2 - 2
Organisations- und Führungslehre....... - - - 2 2
Aktuelle Fachgebiete................... - 2 2 2 6
---------------------------------------------------------------------
Unverbindliche Übungen
---------------------------------------------------------------------
Musikerziehung......................... 2 1 1 1 5
Bildnerische Erziehung................. 2 - - - 2
Leibesübungen.......................... 2 2 2 2 8
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht *2)
---------------------------------------------------------------------
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 2
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 2
Siehe Anlage 2
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 2
4. GESCHICHTE, SOZIAL- UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 2
5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 2
6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.8
Zahlenterme, Terme mit Variablen; Grund- und Definitionsmenge von Termen, Umformen von Termen, Grundrechnungsarten mit Termen und Potenzieren mit ganzzahligen Exponenten.
Gebrauch des Taschenrechners für die Grundrechnungsarten sowie für das Potenzieren und das Wurzelziehen; Fixkomma- und Gleitkommadarstellung, Überschlagsrechnen, Genauigkeitsüberlegungen.
Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungen aus verbalen Angaben unter besonderer Berücksichtigung der Prozentrechnung; Proportionen.
Darstellung im kartesischen Koordinatensystem, in Diagramm- und Tabellenform. Lineare Funktion; lineare Tarife, einfache Verzinsung, lineare Abschreibung, lineare Kostenfunktion, lineare Angebots- und Nachfragefunktion, lineare Interpolation. Potenz- und Wurzelfunktion, Polynomfunktion; Exponential- und Logarithmusfunktion. Beschreibung von Wachstumsvorgängen. Quadratische Funktion.
Exponentialgleichungen; quadratische Gleichungen sowie Gleichungen, die sich auf diese zurückführen lassen; komplexe Zahlen (Grundrechnungsarten, Gaußsche Zahlenebene).
Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Aquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungssystemen aus verbalen Angaben, Anwendung auf praxisbezogene Probleme.
Potenzen mit rationalen Exponenten; Menge der irrationalen Zahlen; Dezimal- und Dualsystem; Rechenoperationen mit Logarithmen.
Sinus-, Kosinus- und Tangensfunktion. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks unter Verwendung von Sinus- und Kosinussatz; Anwendung auf Vermessungsaufgaben (auch unter Verwendung von Polarkoordinaten) und Aufgaben aus der Stereometrie.
Grafische Darstellungen von Häufigkeitsverteilungen; Mittelwert, Streuung.
Endliche arithmetische und geometrische Folgen und Reihen. Lineare Differenzengleichungen 1. Ordnung (Aufstellung, Lösung; Anwendung zur Beschreibung dynamischer Prozesse in der Biologie).
Dekursive Zinseszinsen, ganz- und unterjährige Verzinsung; ganz- und unterjährige gleichbleibende Renten, ewige Rente; Tilgungspläne.
Rationale Funktionen, Gesamt-, Grenz- und Stückkostenfunktion, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion.
Differenzenquotient und Differentialquotient. Ableitung reeller Funktionen. Ableitung von Summe, Differenz, Produkt und Quotient; Ableitung von zusammengesetzten Funktionen. Anwendungen (Funktionsdiskussion, Extremwertaufgaben, näherungsweises Lösen von Gleichungen, Fehlerrechnung, Änderungsrate).
Siehe Anlage 1.8, IV. Jahrgang
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Probleme außerhalb der Mathematik, insbesondere in den Bereichen der Land- und Hauswirtschaft. Dies bedingt zum Beispiel im Themenbereich „Integralrechnung“ die Beschränkung auf die Integration von Polynomfunktionen und für Anwendungen (Untersuchung von Wachstumsprozessen, Mitscherlich-Kurve, chemische Reaktion
1. Ordnung) wichtige Funktionen.
Weitere Auswahlkriterien sind:
- in den Themenbereichen der Algebra: der Beitrag zur Anwendung von Termen und Funktionen sowie zur Lösung von Gleichungen und Gleichungssystemen (Untersuchungen von Definitionsmenge und Wertemenge sowie Termvergleich sind von geringerer Bedeutung).
Zur Erarbeitung grundlegender Fertigkeiten (zB: Arbeiten mit Termen, Umformungen bei Gleichungen, Auflösen von linearen Gleichungssystemen, Rechnen mit Potenzen) empfiehlt sich ein Vorgehen in zwei Phasen: Vermittlung verständnisvoller Einsicht und Anleitung zur Automatisierung der Rechengänge. Die ständige Verwendung des Taschenrechners von Anfang an in allen Themenbereichen entspricht nicht nur den Erfordernissen der Praxis, sondern ist auch aus zeitökonomischen Gründen für die Bewältigung des Lehrstoffes erforderlich.
Die Herausarbeitung von Beziehungen zu früher erarbeiteten Themenbereichen ist auch dann zweckmäßig, wenn es sich nicht um notwendige Vorkenntnisse im strengen Sinne handelt (zB:
Exponentialgleichungen bei Behandlung der Rentenrechnung, lineare Gleichungssysteme bei der Bestimmung der Koeffizienten einer Polynomfunktion), da sie den Sinn des Schülers für mathematische Zusammenhänge fördert. Gelegenheit dazu ergibt sich besonders bei Aufgaben, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche integrieren, wofür sich vor allem der Beginn des III. Jahrganges anbietet.
Bei der Vorstellung neuen Stoffes ist der Weg vom Konkreten zum Abstrakten günstiger als der gegenteilige. Die Herleitung von Formeln und Lösungsmethoden ist nur dann von Nutzen, wenn ihr der Schüler mit Sicherheit folgen kann oder wenn es sich um typische Beispiele für die wichtigsten Beweismethoden der Mathematik handelt. In anderen Fällen (zB: Vorlage der Formeln bei Regression und Korrelation; Einführung der Zahl „e“, des Grenzwertes und des Differentialquotienten) kommt der Anschaulichkeit für das Schülerverständnis größere Bedeutung zu als einer formalen Herleitung bzw. Definition. Plausibles Schließen, die Aneignung heuristischer Methoden und die selbständige Entwicklung von Lösungsstrategien werden vor allem durch Eigentätigkeit des Schülers (Arbeitsunterricht) gefördert, wobei dieser den richtigen Gebrauch von Fachbüchern übt. Geometrische Veranschaulichungen dienen nicht nur als Illustration, sondern auch als Quellen der Intuition. Da Hausübungen das wichtigste Hilfsmittel zur Festigung der Kenntnisse darstellen, kommt der Auswahl der Beispiele, der Kontrolle der Kenntnisse und der sich daraus ergebenden Nachbesprechung besondere Bedeutung zu.
Querverbindungen zu den theoretisch-fachlichen Unterrichtsgegenständen dienen vor allem der Motivation der Schüler sowie der Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration.
Der Vorgang des Mathematisierens und Modellbildens sowie der damit zusammenhängenden Theorienbildung wird dem Schüler in erster Linie an Beispielen klargemacht. Besonders wichtig ist dabei die Einsicht, daß jedes mathematische Modell infolge Vereinfachungen nur einen Teilaspekt der Wirklichkeit liefert und daß die Arbeit an einem Modell ständiger Rückkopplung an die Ausgangssituation bedarf. Die Behandlung von Sachverhalten mit Hilfe eines mathematischen Modells (allenfalls mehrerer konkurrierender Modelle, zB bei der Auswertung statistischer Daten) gestattet die Diskussion der Möglichkeiten, Schwierigkeiten und Grenzen der Anwendung der Mathematik.
Die Einführung und Festigung des Begriffs der Funktion ist ein ausgezeichneter Anlaß zur Einübung des Umganges mit Tabellen. Zur besseren Veranschaulichung können empirische Funktionen dienen. Die Stereometrie dient auch der Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens, beispielsweise durch Schrägrißskizzen und Modelle.
Die Themen der Wahrscheinlichkeitsrechnung sind nur im Hinblick auf ihre Anwendung in der Statistik bedeutsam. Bei der Interpretation und Beurteilung von Statistiken aus dem land- und hauswirtschaftlichen Bereich kann der Schüler seinen sprachlichen Ausdruck und seine Argumentationsfähigkeit sowie das Arbeiten mit Tabellen und graphischen Darstellungen verbessern. Bei der Anwendung von Folgen, Reihen und Differenzengleichungen auf die Beschreibung biologischer Vorgänge kann auf die Analogie zu wirtschaftlichen Vorgängen hingewiesen werden.
Bei der Behandlung der Finanzmathematik kann auf die Methoden der Investitions- und Rentabilitätsrechnung eingegangen werden.
Im I. Jahrgang 4 Schularbeiten, im II. und III. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.
7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 2
8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 2
9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 1.8
10. CHEMISCHES LABORATORIUM
Siehe Anlage 1.8
11. BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8, I. und II. Jahrgang
Das Ausmaß der Übungen beträgt 2 Wochenstunden.
Im übrigen siehe Anlage 1.8
12. MASCHINSCHREIBEN UND TEXTVERARBEITUNG
Der Schüler soll die Möglichkeiten der Textverarbeitung kennen und zur selbständigen Gestaltung von Schriftstücken nützen können.
I. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Siehe Anlage 1.8, III. Jahrgang
Hauptkriterium für die Textauswahl ist die Brauchbarkeit in der betrieblichen Praxis und im Alltag. Reinschriften werden zweckmäßigerweise In Mappen gesammelt. Einschlägige Lehrausgänge fördern die praxisnahe Unterrichtsgestaltung.
Durch Fühlungnahme mit den anderen Lehrern kann die Anwendung der Fertigkeiten auch in anderen Unterrichtsgegenständen gefördert werden.
13. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 2
14. VOLKSKUNDE
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8
15. BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8
16. ERNÄHRUNGSLEHRE
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8, III. Jahrgang
Insbesondere im III. und IV. Jahrgang bietet die Behandlung größerer, auch fachübergreifender Projekte die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Lehrern anderer Pflichtgegenstände.
Im übrigen siehe Anlage 1.8
17. KÜCHENFÜHRUNG
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8, V. Jahrgang
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Erfordernisse eines bäuerlichen Familienhaushaltes (einschließlich Gästebeherbergung und Direktvermarktung) sowie von Großküchen, weshalb den Grundsätzen für die Abwandlung der Grundrezepte und dem Methodenvergleich besondere Bedeutung zukommt. Zur Arbeitsvorbereitung und -durchführung gehört jeweils auch die Theorie des Kochens und der Konservierung.
Zur Wahrung des Zusammenhanges empfiehlt sich der Blockunterricht; jeder Block wird zweckmäßigerweise in Arbeitsplanung, Arbeitsdurchführung, Arbeitsüberprüfung (Essen, Bewerten, Nachbesprechen) und Nacharbeiten gegliedert. Anspruchsvollere Projekte können eine weitergehende Blockung erfordern.
Zum Erlernen der Arbeitstechniken wird die Methode der Arbeitsunterweisung empfohlen. Vor dem Beginn der praktischen Arbeit muß der Schüler mit den zu verwendenden Maschinen und Geräten sowie den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Große Bedeutung kommt der Beachtung der Hygiene und der wirtschaftlichen und ökologischen Abfallentsorgung zu.
Für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung ist es zweckmäßig, über längere Zeit einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich, für den sich der Schüler oder die Schülergruppe, unter Aufsicht des Lehrers, verantwortlich fühlt, zuzuteilen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder, Rezepturen, Materialbedarfslisten, Nähr- und Energiewertberechnungen umfassen.
18. GESUNDHEITSLEHRE
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8
19. HAUSWIRTSCHAFT UND WOHNLEHRE
Siehe Anlage 1.8
Holz, Glas, Keramik, Kunststoffe, Leder, Metall, Stein, Textilien.
Leistungsgrundlagen, Arbeitsbelastung, Beurteilungskriterien für menschengerechte Arbeit, Leistungsangebot und Leistungsforderung, Leistungssteigerung, Arbeitserleichterung.
Arbeitsgestaltung, Arbeitsplanung, Planungstechniken, Arbeitssicherheit, Arbeitsunterweisung.
Wasserver- und -entsorgung, Stromversorgung,
Siehe Anlage 1.8, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8
20. TEXTILVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8, V. Jahrgang
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des landwirtschaftlichen Haushaltes unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Daher hat das Erlernen der Fertigkeiten Vorrang vor der Fertigstellung von Werkstücken. Für die rechtzeitige Bereitstellung theoretischer Vorkenntnisse ist auch die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Hauswirtschaft und Wohnlehre“ von Bedeutung.
Bewährt haben sich Unterrichtsverfahren, in denen die jeweiligen Arbeitsgänge vom Lehrer zuerst demonstriert und anschließend von den Schülern mit Unterstützung des Lehrers nachvollzogen und geübt werden. Vor Beginn der praktischen Arbeiten muß der Schüler mit den verwendeten Materialien, Werkzeugen, Geräten und Maschinen, vor allem mit den Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Damit der Schüler die Phasen des Arbeitsablaufes überblickt, ist es wichtig, daß er alle Planungs- und Fertigungsarbeiten selbständig ausführt.
Vorkenntnisse und bereits erworbene Fertigkeiten der Schüler werden zweckmäßigerweise in den Unterricht eingebunden.
Materialsammlungen, Werkstücke sowie Kataloge und Modezeitungen fördern den Praxisbezug.
Exkursionen und Lehrausgänge in textilverarbeitende Betriebe fördern nicht nur das technologische Wissen, sondern auch den Einblick in wirtschaftliche und soziale Aspekte der heimischen Textilindustrie.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient eine von jedem Schüler geführte Werkmustermappe, die alle Schnittmuster in Originalgröße und modellgetreue Schnittmuster in verkleinertem Maßstab, Zuschneidepläne, Arbeitspläne mit Zeitangaben, Materialbedarf und Preiskalkulationen sowie die im unbedingt erforderlichen Ausmaß gefertigten Werkmuster enthält.
21. PFLANZENBAU
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8
22. GARTENBAU
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8
23. TIERHALTUNG UND TIERZÜCHTUNG
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8
24. GARTENBAU- UND LANDWIRTSCHAFTSPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8, IV. Jahrgang
Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes im Gartenbau- und Landwirtschaftspraktikum empfohlen:
Wochenstunden
Fachpraktischer Unterricht im Jahrgang
II III
Gartenbau 2 2
Landwirtschaft 2 2
--------
Gesamtstundenzahl 4 4
Im übrigen siehe Anlage 1.8
25. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe Anlage 2
26. RECHTSKUNDE
Siehe Anlage 2.1
27. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8, III. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8, V. Jahrgang
Instrumente und Verfahren sowie Denkstrategien des Planungs- und Entscheidungsprozesses können im III. Jahrgang an Fallstudien des Haushaltes, wie etwa „Wir gründen einen Haushalt“, „Unsere Küche wird neu eingerichtet“, angewandt werden. Im IV. Jahrgang können diese Übungen mit komplexer Problemstellung, wie „Aufnahme des Betriebszweiges Gästebeherbergung“, fortgesetzt werden.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II., III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im IV. Jahrgang eine
Im übrigen siehe Anlage 1.8
28.RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ
29. PSYCHOLOGIE
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8, V. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8
30. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.8
Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat zwölf Wochen zu betragen. Das Pflichtpraktikum ist in zwei Abschnitte von acht und vier Wochen Dauer zu teilen.
Der erste Abschnitt soll in einem der Zielsetzung der Fachrichtung entsprechenden, vielseitig organisierten Betrieb im bäuerlichen Haushalt und in der landwirtschaftlichen Produktion abgeleistet werden; der zweite Abschnitt kann in einem Spezialbetrieb der Fachrichtung absolviert werden. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.
Nach jedem Praktikum ist der Schule von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen.
Der enge Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des zu verfassenden Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.
B. FREIGEGENSTÄNDE
FREMDENVERKEHR UND LANDWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.8
Siehe Anlage 1.8, IV. Jahrgang
Siehe Anlage 1.8
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 2
KURZSCHRIFT
Siehe Anlage 2
VOLKSKUNDE
Siehe Anlage 2
ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE
Siehe Anlage 2
Siehe Anlage 2
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
MUSIKERZIEHUNG
Siehe Anlage 2
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Siehe Anlage 2
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 2
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 2