Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu VStG 1950××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verwaltungsstrafgesetz (VStG 1950) (aufgehoben) 1
§ 54caufgehoben
in Kraft 01.07.1988 – 31.01.1991 § 54c↗RIS↗
§ 54c. Gegen die Entscheidung über Anträge auf Aufschub oder Unterbrechung des Strafvollzuges (§ 54 a) oder auf Zahlungserleichterungen (§ 54b Abs. 3) ist kein Rechtsmittel zulässig.