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Fassungsvergleich zu VStG 1950××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verwaltungsstrafgesetz (VStG 1950) (aufgehoben) 1
§ 62aufgehoben
in Kraft 01.07.1988 – 31.01.1991 § 62↗RIS↗
§ 62. Erlangt die Behörde von Umständen Kenntnis, die eine pflegschaftsbehördliche Maßnahme fordern, so hat sie dem Pflegschaftsgericht davon Mitteilung zu machen.