Änderungen zwischen den Fassungen
§ 68aufgehoben
Schlußbestimmungen.
§ 68.
(1) Dieses Gesetz ist in seinem ursprünglichen Wortlaut am 1. Jänner 1926 in Kraft getreten. Die durch die Verwaltungsstrafgesetznovelle 1932, BGBl. Nr. 246, bewirkten Änderungen sind in ihrem ursprünglichen Wortlaut mit 1. Oktober 1932, die durch die Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetz-Novelle 1948, BGBl. Nr. 49, geänderten Bestimmungen sind am 28. März 1948 in Kraft getreten. (BGBl. Nr. 246/1932, BGBl. Nr. 49/1948.)
(2) (Anm.: Gegenstandslos siehe Artikel 2 Abs. 2 der Kundmachung.)
(3) Mit der Vollziehung ist die Bundesregierung betraut.