Änderungen zwischen den Fassungen
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 7geändert
§ 7.
Die Verordnung ist bei der Veranlagung für das Kalenderjahr die Kalenderjahre 1989 und 1990 anzuwenden.