Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
§ 14. Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz über die Gewährung von Auslandseinsatzzulagen für Angehörige österreichischer Einheiten, die zur Hilfeleistung in das Ausland auf Ersuchen internationaler Organisation Organisationen entsandt werden, BGBl. Nr. 375/1972, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 305/1975, außer Kraft.