Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 3geändertAbs 2, Z 1 bis Z 6 (neu); Abs 3 (neu); Abs 4 (neu)
… 11 unveränderte Absätze
Artikel III
(1) Diese Verordnung tritt hinsichtlich des Lehrplanes
1. der Handelsakademie (Anlage A/1) und des Lehrplanes der Handelsakademie für Körperbehinderte (Anlage A/3) hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 1988, hinsichtlich des II. Jahrganges mit 1. September 1989, hinsichtlich des III. Jahrganges mit 1. September 1990, hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September 1991 und hinsichtlich des V. Jahrganges mit 1. September 1992,
2. der Handelsakademie für Berufstätige (Anlage A/2) hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 1989, hinsichtlich des II. Jahrganges mit 1. September 1990, hinsichtlich des III. Jahrganges mit 1. September 1991 und hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September 1992,
3. der Handelsschule (Anlage B/1) und des Lehrplanes der Handelsschule für Körperbehinderte (Anlage B/3) hinsichtlich der
1. Klasse mit 1. September 1988, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 1989 und hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 1990,
4. der Handelsschule für Berufstätige (Anlage B/2) hinsichtlich der
1. Klasse mit 1. September 1989 und hinsichtlich der 2. Klasse
mit 1. September 1990,
5. des einjährigen Vorbereitungslehrganges für die Handelsschule für Körperbehinderte (Anlage C) mit 1. September 1988 und
6. des einsemestrigen Vorbereitungslehrganges für den Betriebswirtschaftlichen Lehrgang für Körperbehinderte (Anlage D/1) und den Lehrplan des einjährigen Betriebswirtschaftlichen Lehrganges für Körperbehinderte (Anlage D/2) mit 1. September 1988
in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 10. April 1978, BGBl. Nr. 334, mit welcher die Lehrpläne für die Handelsschule und die Handelsakademie sowie ihre Sonderformen erlassen werden, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Die Änderungen des § 1 dieser Verordnung sowie der Anlagen A/1, A/4 bis A/7, C, C/2, C/3, D/3 und E/1 bis E/7 dieser Verordnung auf Grund der Verordnung BGBl. Nr. 60/1981 und 36/1984, hinsichtlich der 529/1991 treten wie folgt in Abs. 1 genannten Lehrpläne und Stufen außer Kraft.:
1. für den I. Jahrgang und das 1. Semester mit 1. September 1991,
2. für das 2. Semester mit Beginn des zweiten Semesters des Schuljahres 1991/92,
3. für den II. Jahrgang und das 3. Semester mit 1. September 1992,
4. für das 4. Semester mit Beginn des zweiten Semesters des Schuljahres 1992/93,
5. für den III. Jahrgang und das 5. Semester mit 1. September 1993,
6. für das 6. Semester mit Beginn des zweiten Semesters des Schuljahres 1993/94.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung auch in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 529/1991 tritt die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit welcher die Lehrpläne für die Handelsschule und die Handelsakademie sowie ihre Sonderformen erlassen werden, BGBl. Nr. 334/1978, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 60/1981 und 36/1984 außer Kraft.
(4) Für die Zeit vom 1. Februar 1992 bis 31. August 1994 wird die Anlage B/1 (Lehrplan der Handelsschule) zur Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule wie folgt geändert: