Änderungen zwischen den Fassungen
§ 8geändertBezeichnung; Abs 1 (neu); Abs 2 (neu)
(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Oktober 1967 in Kraft.
(2) Die Unternummern 1517 10 und 1517 90 A im § 1 Abs. 3 lit. a, die Nummern 1517 im § 2 Abs. 2 und der Entfall der Unternummer 1517 90 A in der Anlage des Ausgleichsabgabegesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 698/1991 treten mit 1. Jänner 1992 in Kraft. Verordnungen auf Grund des Ausgleichsabgegesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 698/1991 können bereits ab dem auf die Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit 1. Jänner 1992 in Kraft gesetzt werden.