Änderungen zwischen den Fassungen
§ 20geändertV. Schlußbestimmungen: Abs 3 (neu)
V. Schlußbestimmungen
§ 20.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des auf ihre Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) Die Patent- und Markenverordnung, BGBl. Nr. 202/1978, wird aufgehoben.
(3) Die Promulgationsklausel und § 4 Abs. 4, 5 und 6 treten mit 1. November 1992 in Kraft.