Radiologisch-technischer Dienst
§ 46. Am Ende des ersten Ausbildungsjahres sind Einzelprüfungen aus nachstehenden Unterrichtsfächern abzunehmen:
Anatomie;
Physiologie;
Hygiene;
Erste Hilfe;
Allgemeine Physik und physikalische Grundlagen der Radiologie;
Kontrastmittelkunde, Vorbereitung radiologisch-technischer
Verfahren und Instrumentenkunde;
Chemische Grundlagen der Radiologie;
Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes;
Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus.