§ 28a. § 22 Abs. 3, 4 und 5, § 23 und § 29 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 98/1993 treten mit Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum *1) für Österreich in Kraft.
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*1) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.