Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 3 § 1aufgehoben
ARTIKEL III
Art. 3 § 3aufgehoben
Art. 4aufgehoben
ARTIKEL IV
Bekanntmachung
Anl. 1/03aufgehoben
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN
DER BILDUNGSANSTALT FÜR ERZIEHER
Wird gesondert bekanntgemacht.
Anl. 1/04aufgehoben
b) Evangelischer Religionsunterricht
1. Klasse (2 Wochenstunden):
2. Klasse (2 Wochenstunden):
3. Klasse (2 Wochenstunden):
Die Kirchengeschichte in Längsschnitten und Themenkreisen. Die Predigttexte und Lieder im Kirchenjahr.
Das Gebet des Herrn.
Das christliche Glaubenszeugnis in der bildenden Kunst.
4. Klasse (2 Wochenstunden):
Religionskunde. Die Offenbarung in Jesus Christus.
5. Klasse (2 Wochenstunden):
Anl. 1/05aufgehoben
c) Altkatholischer Religionsunterricht
1. Klasse (2 Wochenstunden):
- Bibelkunde des AT (als Buch der Kirche, als zeitgeschichtliches Dokument).
- seine literarische und künstlerische Bedeutung.
- Lesen ausgewählter Texte im Hinblick auf die Verwendung bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen (in Horten, Heimen, Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugendarbeit).
2. Klasse (2 Wochenstunden):
Bibelkunde des NT
- die „frohe Botschaft''.
- Die Entstehung des NT.
- Trost und Hilfe.
- Lesen ausgewählter Texte.
- Vergleichen von Bibelstellen.
- Didaktische Hinweise für die Verwendung in der Arbeit mit Jugendlichen.
- Das Evangelium im Hl. Amt im Laufe des Kirchenjahres.
3. Klasse (2 Wochenstunden):
- Die Verfassung der altkath. Kirche.
- Die Gemeinden in Österreich.
Lieder und Gebete.
Das Hl. Amt der Gemeinde.
4. Klasse (2 Wochenstunden):
- Vergleichende Konfessionskunde - Die ökumenische Bewegung.
- Die gemeinsamen Grundlagen: Evangelium, Gebet des Herrn, Glaubensbekenntnis.
- Das Evangelium als Grundlage der Ethik und mitmenschlicher Beziehungen.
- Lektüre ausgewählter Kapitel (zu Problemen in der Gemeinschaft, Gegenwartsprobleme).
5. Klasse (2 Wochenstunden):
- Grundfragen christlicher Erziehung (christliche Erziehung in der Familie).
- Das Gebet in der Familie, Hausandacht.
- Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung des Kindes- und Jugendalters.
- Christliche Sexualerziehung.
- Das behinderte Kind in Familie, Schule und Kirchengemeinde - Betreuung der Senioren.
- Probleme der Freizeitgestaltung.