Änderungen zwischen den Fassungen
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus gärtnerischen Betrieben (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 4geändert
§ 4.
Die Verordnung ist bei der Veranlagung für die Kalenderjahre 1989 bis 1992 1993 anzuwenden.