Änderungen zwischen den Fassungen
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 7geändert
§ 7.
Die Verordnung ist bei der Veranlagung für die Kalenderjahre 1989 bis 1992 1993 anzuwenden.